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Familienbeitrag der GdP Hessen! Wer kann dies in Anspruch nehmen?
Wie funktioniert das?


WER KANN DEN FAMILIENBEITRAG BEANTRAGEN?
Grundsätzlich alle aktiven und pensionierten GdP-Mitglieder.
Ausgenommen sind die Mitglieder mit bereits reduzierten Mitgliedsbeiträgen
(Mitglieder während der Ausbildung, Elternzeit und Fördermitglieder)
WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN?
Verheiratet, verpartnert, eheähnliche Lebensgemeinschaft oder Eltern/Kind
und
Identischer Wohnsitz
BEI WELCHEM MITGLIED WIRD DER BEITRAG REDUZIERT?
Der Mitgliedsbeitrag des niedriger eingestuften Mitglieds wird um 50% reduziert. Sind beide in der gleichen Beitragsgruppe, ist im Antrag anzugeben, bei welchem Mitglied der Beitrag reduziert werden soll.
VERÄNDERT SICH DURCH DIE REDUZIERUNG DAS LEISTUNGSPAKET?
Nein, die GdP-Leistungen bleiben in vollen Umfang bestehen.


WIE WIRD DIE EINSTUFUNG BEANTRAGT?
Den Antrag auf Einstufung in einen Familienbeitrag ist bei der Kreisgruppe/ Bezirksgruppe und auf der Homepage der GdP Hessen (www.gdp.de/hessen) erhältlich.
Die Kreisgruppe/Bezirksgruppe prüft den Antrag und leitet ihn an die Mitgliederverwaltung weiter.
Die Einstufung in den Familienbeitrag erfolgt zum nächsten Quartal.
SONSTIGES
Es besteht die Verpflichtung für das Mitglied, der GdP den Wegfall der Voraussetzungen zur Beitragsreduzierung unverzüglich mitzuteilen.
Im Antrag ist anzugeben, welches Mitglied die Zeitschrift Deutsche Polizei erhalten soll, da hierdurch ein Versandweg erspart wird.
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