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Beharrlichkeit zahlt sich letztendlich aus

Zentrale Forderungen der GdP Hessen werden umgesetzt

Wiesbaden.

In dieser Woche wurde der Landeshaushalt 2016 in den hessischen Landtag zur Beratung eingebracht. Daneben wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der sich mit Anpassungen und Neuregelungen insbesondere auch mit Auswirkungen für die hessische Polizei befasst. Im Mittelpunkt für unsere Kolleginnen und Kollegen stehen solche zentralen Themen wie Stellenhebungen und somit mehr Beförderungsmöglichkeiten, die Anpassungen bei der Zulage Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ), die Einführung einer Zulage für operative Polizeieinheiten, Beseitigung bei den Benachteiligungen zur Überleitung in das neue Besoldungssystem nach Erfahrungsstufen und die Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch das Land Hessen. Zu allen Themen hat die hessische GdP in den vergangenen Jahren ihre Forderungen immer wieder eingebracht. Und die Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt. Wenn der eingebrachte Gesetzentwurf und der Landeshaushalt so beschlossen werden, kommt es zu lange überfälligen ersten positiven Ergebnissen!

Stellenhebungsprogramm für die hessische Polizei
Eine Forderung, welche wir seit langem vehement, auch über den Hauptpersonalrat Polizei, eingefordert haben. Nachdem nun die ersten Informationen im Rahmen des Haushaltsplans mitgeteilt wurden, gehen wir von folgenden Umsetzungen aus.

In den Jahren 2016 bis 2018 soll es zu Hebungen in den Bereichen A 11 bis A 13 kommen.
Im Gesamtvolumen könnten insgesamt bis zu 60 Hebungen in der A 13, 120 in der A 12 und 150 in der A 11 entsprochen werden.
Sobald die validen Zahlen vorliegen (nach Haushaltsbeschluss im Parlament), werden wir euch unverzüglich informieren.

Für 2016 bedeutet dies:
      • 15 Hebungen nach A 13 plus 10 Stellenumwandlungen nach A 13; ergibt 25 zusätzliche A 13
      • 30 Hebungen nach A 12 plus 10 Nachschlüsselungen aus A 13; ergibt 40 zusätzliche A 12
      • 40 Hebungen nach A 11 plus 10 Nachschlüsselungen aus A 12; ergibt 50 zusätzliche A 11
Dies löst natürlich im Gesamtvolumen nicht die „Flaschenhalsproblematik“ in den Bereichen A 10 bis A 13 auf. Nachdem nunmehr die ersten Schritte erfolgt sind, müssen weitere dringend folgen!

Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ)
Eine der langjährigen Forderungen der GdP seit dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform 2006. Bislang ist es nicht zu einer hessischen Anpassung der DuZ-Beträge gekommen.
Seit Jahren fordern wir eine Erhöhung dieser Zulagen auf einheitlich 5 Euro/Stunde.
Die GdP hat die Kampagne aus 2011 nie aus den Augen verloren und nun scheint Bewegung in die Sache zu kommen.

Im Rahmen von Gesprächen auf politischer Ebene am Rande der aktuellen Haushaltsberatungen im Landtag gibt es Hinweise darauf, dass diese Beträge nach oben angepasst werden sollen. Auch hier werden wir euch nach belastbaren Informationen weiter informieren.

Benachteiligungen bei der Überleitung in das neue Hessische Besoldungsrecht (Erfahrungsstufenproblematik)
Die hessische GdP war es, die bereits im Vorfeld der Beratungen zu diesem Gesetz auf die möglichen Nachteile bei den Überleitungen von den Dienstaltersstufen zu den Erfahrungsstufen hingewiesen hat. Dies hat die Landesregierung nicht dazu veranlasst, das Gesetz entsprechend anzupassen. Wir haben jedoch unsere Forderungen weiter verfolgt und eine Anpassung des Gesetzes gefordert. Nun soll es im Rahmen der Gesetzesberatung zu Änderungen kommen.

Kolleginnen und Kollegen, die einer neuen Stufe zugeordnet wurden (Erfahrungsstufe) und gleichzeitig in einem Zeitraum von 32 Monaten (seit 01.03.2014) nach der Überleitung mit altem Recht in eine nächst höhere Stufe (Dienstaltersstufe) aufgestiegen wären, erhalten eine Anrechnung von bis zu 32 Monaten auf die Stufenlaufzeit der neuen Tabelle.
Somit muss nicht die gesamte neue Stufenlaufzeit durchlaufen werden.

Zulagen für Polizeibeamt/Innen mit operativen Tätigkeiten (OPE-Zulage)
Auch hier hat sich die hessische GdP als einzige Gewerkschaft kontinuierlich für eine Zulage für diese operativ tätigen Polizeibeschäftigten eingesetzt.
Diese belastenden Dienste wurden jahrelang nicht der finanziellen Wertschätzung unterzogen, wie es notwendig und lange überfällig ist.
Wir haben im Rahmen unserer Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf nochmals auf die Thematik hingewiesen und kritisiert, dass diese Zulage lediglich für operative Beschäftigte des LfV eingeführt werden soll und für den Polizeibereich nicht.

Diese neuerliche Forderung der GdP wurde zunächst im o.g. Gesetzesentwurf der Landesregierung nicht aufgenommen.
Nachdem wir in Gesprächen mit dem Innenminister, dem Hauptpersonalrat und Befassungen in der Landespersonalkommission diese Zulage für unsere operativen Kräfte zur Aufnahme in den Gesetzesentwurf eingefordert hatten, ist dies nun letztendlich gelungen.
Wenn dies in den kommenden Wochen durch den Landtag beschlossen wird, haben wir eine zentrale Forderung der vergangenen Jahre erreicht.

Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen
Kolleginnen und Kollegen, die in Ausübung ihres Dienstes verletzt wurden, müssen teilweise jahrelang und auch erfolglos den zivilen Rechtsweg beschreiten, um ihre Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen. Die immer weiter ansteigende Zahl von gewalttätigen Angriffen gegen Polizeibeamt/Innen erfordert hier einen gesetzgeberischen Gedankenwandel.
In den Bundesländern Bayern und Schleswig-Holstein ist diese GdP-Forderung bereits gesetzlich verankert worden. Nun kommt Bewegung nach Hessen.

Der Gesetzentwurf sieht eine neue gesetzliche Grundlage (§ 81a HBG), vor. Diese hat zum Inhalt, dass das Land Hessen die festgestellten Schmerzensgeldansprüche ab einem Wert von 500 Euro unter bestimmten Voraussetzungen „übernehmen“ kann.
Dies bedeutet kurz gesagt, der Schmerzensgeldanspruch wird aus Fürsorgegründen auf Antrag von dem verletzten Kollegen „übernommen“, er bekommt das Geld und das Land übernimmt die Vollstreckung dieser Ansprüche für sich (Erfüllungsübernahme).
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