Montag, 15. März 2010

GdP Kart Cup 2010

Auf der Indoor-Kartbahn werdet ihr die Gelegenheit haben, euch mit anderen Kolleginnen und Kollegen zu messen.

Einsath Speed & Fun, Nedderfeld 94, 22529 Hamburg

Dienstag, den 27. April 2010 ab 17:00 Uhr
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Mittwoch, 3. März 2010

Reaktion auf die Feststellung der Rechtswirdgkeit der Regelverweilzeiten des LVM

Eine der vielen Zuschriften, die die GdP Hamburg erreicht haben

Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich innerhalb kürzester Zeit an die GdP Hamburg gewandt. Eine dieser Zuschriften veröffentlichen wir nachstehend.  mehr

Donnerstag, 25. Februar 2010

Der OVG-Beschluss: Bedeutungen und Erläuterungen

Das Hamburgische OVG bestätigt verfassungswidrige Elemente im LVM

Das Hamburgische OVG hat in einer richtungsweisenden Entscheidung den Beschluss des VG Hamburg vom 19. November 2009 bestätigt, welches die Unvereinbarkeit des LVM mit elementaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen gerügt hatte. Das VG Hamburg war seinerzeit den Anträgen von drei Polizeibeamten gefolgt, die sich gegen geplante Beförderungen richteten, die bei Durchführung einen Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG bedeutet hätten.  mehr
aktuelle Flugblätter

Montag, 15. März 2010

GdP Kart Cup 2010

Auf der Indoor-Kartbahn werdet ihr die Gelegenheit haben, euch mit anderen Kolleginnen und Kollegen zu messen.

Einsath Speed & Fun, Nedderfeld 94, 22529 Hamburg

Dienstag, den 27. April 2010 ab 17:00 Uhr
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Donnerstag, 25. Februar 2010

Der OVG-Beschluss: Bedeutungen und Erläuterungen

Das Hamburgische OVG bestätigt verfassungswidrige Elemente im LVM

Das Hamburgische OVG hat in einer richtungsweisenden Entscheidung den Beschluss des VG Hamburg vom 19. November 2009 bestätigt, welches die Unvereinbarkeit des LVM mit elementaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen gerügt hatte. Das VG Hamburg war seinerzeit den Anträgen von drei Polizeibeamten gefolgt, die sich gegen geplante Beförderungen richteten, die bei Durchführung einen Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG bedeutet hätten.  mehr

Donnerstag, 25. Februar 2010

OVG stellt Verfassungswidrigkeit fest.

Regelverweilzeiten sind verfassungswidrig.

Bereits 2004 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass für die Besetzung von Beförderungsämtern einer Laufbahn ausschließlich der Leistungsgrundsatz gem. Art. 33 (2) GG gilt. Dieser Auffassung folgend hat das OVG-Hamburg nun die Unvereinbarkeit des LVM mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen bestätigt.  mehr