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Richtervorbehalt bei Blutprobenentnahmen

OLG-Präsidentin in Schleswig für Wegfall des Richtervorbehaltes bei Blutprobenentnahmen!

GdP Hamburg begrüßt den Vorstoß der Juristin ausdrücklich!

Für überholt und überflüssig hält die Präsidentin des Oberlandesgerichtes Schleswig, Uta Fölster, den Richtervorbehalt. Im Grunde genommen finde gar keine Ermessensentscheidung der Richter statt, so Frau Fölster. Komme der Anruf von der Polizei, so bleibe dem Richter gar nichts anderes übrig, als der Alkoholkontrolle zuzustimmen.

Nach ihrer Einschätzung sei eine Blutprobenentnahme in diesem Fall nur als geringer Rechtseingriff zu bewerten. Es gehe hier lediglich um einen "kleinen Piks", der fachgerecht von einem Arzt vorgenommen werde. Anders verhalte es sich zum Beispiel bei Entscheidungen über Hausdurchsuchungen oder bei Fällen von Untersuchungshaft, so die OLG-Präsidentin. Hier sei der Richtervorbehalt aus rechtsstaatlichen Gründen zwingend geboten.

Präsidentin hofft auf Änderung der Gesetzeslage
Das Land Niedersachsen hat dem Bund bereits einen entsprechenden Antrag auf Änderung dieser Regel im Bundesrat vorgelegt. Die OLG-Präsidentin hofft nun, dass der Richtervorbehalt bei Blutproben abgeschafft wird.

Kontroverse Diskussion
Während die GdP den Vorschlag von Frau Fölster begrüßt, stehen Anwälte dem kritisch gegenüber.
„Der Richtervorbehalt sei hinderlich und zeitaufwändig“, so Uwe Koßel, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Hamburg.

„Zudem würde mit der Änderung ein Zustand hergestellt werden, der schon Jahrzehnte galt und von der Polizei rechtstaatlich umgesetzt wurde. Deshalb sollten die Polizisten wieder alleine entscheiden, ob eine Blutprobenentnahme notwendig ist“, fordert Uwe Koßel.

Die GdP fordert den Senat und insbesondere die Innen- und Justizbehörde auf, die Initiative Niedersachsens zur Aufhebung des Richtervorbehaltes bei Blutprobenentnahmen zu unterstützen.
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