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Reaktion auf die Feststellung der Rechtswirdgkeit der Regelverweilzeiten des LVM

Eine der vielen Zuschriften, die die GdP Hamburg erreicht haben

Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich innerhalb kürzester Zeit an die GdP Hamburg gewandt. Eine dieser Zuschriften veröffentlichen wir nachstehend.

Es ist wieder passiert: Der Polizei Hamburg ist erneut in kurzer Zeit bescheinigt worden, verfassungswidrig zu agieren. Nach dem Automatischen Kennzeichenlesegerät, der Videoüberwachung und den Planungen zur Online-Durchsuchung ist es diesmal das Laufbahnverlaufsmodell zu dem sich herausstellt, dass es mit dem Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz nicht im Einklang steht, eine für den Verfassungssenator Hamburgs verheerende Bilanz.
Was ist konkret beanstandet? Die Verweilzeiten in den verschiedenen Ämtern sind immer dann, wenn sie länger als ein Beurteilungszeitraum andauern, verfassungswidrig, weil sie dann dem Leistungsprinzip des GG zuwiderlaufen. Das OVG hat also nicht entschieden, dass nicht befördert werden darf, sondern, dass die Beförderungen nur unter Leistungsgesichtspunkten erfolgen dürfen.
Man wirft der GdP vor, damit Beförderungen verhindert zu haben und beschuldigt sie, den Interessen der Kollegen zuwiderzuhandeln, weil die Amtsleitung entschieden hat, einen Teil der Beförderungen auszusetzen. Ein interessanter Vorwurf, der es Wert ist, sich damit auseinanderzusetzen:
Wie bereits dargelegt, es kann weiter befördert werden und die GdP begrüßt das ausdrücklich, je mehr desto besser. Aber und darin unterscheiden wir uns offensichtlich, wir wollen, dass auf dem Boden des geltenden Rechts entschieden wird und nicht nach einem verfassungswidrigen Modell. Tatsächlich wird nach dem derzeitigen Stand nicht eine Beförderung in Frage gestellt, sondern ein Teil dieser Beförderungen wird wahrscheinlich andere Menschen betreffen, weil diese unter Leistungsgesichtspunkten vorher zu befördern sind. Damit sind wir bei der Gerechtigkeitsfrage: Gerechtigkeit ist ein absolutes Prinzip, das selten reinrassig erreicht werden kann, sondern fast immer nach den Regeln des Rechts (der Gesetze) in Kompromisslösungen mündet. Der Volksmund hat dazu formuliert, "wat dem een sein Uhl is dem annern sin Nachtigall". Wer aber bestimmt nun was was ist? Diejenigen, die die GdP beschimpfen, wollen nicht das Recht wirken lassen, sondern die Regeln, die den von ihnen definierten Personenkreis begünstigen, weil man damit ja „Gutes“ tue.
Wenn es nur darauf ankommt und man dafür die Verfassung missachten darf, gäbe es eine Reihe von Ideen, wie man den Kollegen Gutes tun kann; z.B. könnte man von allen Bußgeldern 20% einbehalten und als zusätzliche Jahresleistungsprämie an die Kollegen verteilen, ist zwar auch nicht verfassungskonform, aber nach der Vorstellung unserer Kritiker ja auch gar nicht nötig, schließlich tut man „Gutes“. Hier ließen sich sicher noch weitere Ideen einbringen, aber um es abzukürzen: Die GdP als Gewerkschaft mit einer verfassungsdefinierten Rolle steht auf dem Boden des Grundgesetzes und handelt nach geltendem Recht, alles andere mündet über kurz oder lang in Willkür und ist mit uns nicht zu machen.
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