Nachdem sich innerhalb von drei Wochen mehr als 500 Internetuser an der Umfrage beteiligt haben, steht ein erstes Ergebnis fest.

Der Forderung der GdP nach einem eigenen Straftatbestand, der dazu beitragen soll, Gewalt gegen Polizeibeamte zu bekämpfen, wurde ausdrücklich Nachdruck verliehen.
Dies werden wir als Landesvorstand gegenüber politisch Verantwortlichen in Hamburg aber auch auf Bundesebene vertreten und eine Einführung weiter vorantreiben.

Der Landesbezirksvorstand

Soll im Strafgesetzbuch ein neuer Straftatbestand 'Tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten' eingeführt werden?

Nein, der jetzige Straftatbestand 'Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte' ist ausreichend (24.48%)
 
Ja, dieser Straftatbestand sollte, wie von der GdP gefordert, mit in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. (75.51%)