Das Hamburgische OVG bestätigt verfassungswidrige Elemente im LVM
Das Hamburgische OVG hat in einer richtungsweisenden Entscheidung den Beschluss des VG Hamburg vom 19. November 2009 bestätigt, welches die Unvereinbarkeit des LVM mit elementaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen gerügt hatte. Das VG Hamburg war seinerzeit den Anträgen von drei Polizeibeamten gefolgt, die sich gegen geplante Beförderungen richteten, die bei Durchführung einen Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG bedeutet hätten. mehr
Bereits 2004 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass für die Besetzung von Beförderungsämtern einer Laufbahn ausschließlich der Leistungsgrundsatz gem. Art. 33 (2) GG gilt. Dieser Auffassung folgend hat das OVG-Hamburg nun die Unvereinbarkeit des LVM mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen bestätigt. mehr
In Hamburg, wie aber auch bundesweit, werden fast täglich
Polizisten im Einsatz verletzt. Die Angriffe auf Polizisten werden
immer brutaler und ähneln in einigen Fällen Mordversuchen.
Am 02.12.2009 hat der Landesvorsitzende Uwe Koßel in einem Gespräch mit dem Polizeipräsidenten Werner Jantosch erneut auf die nicht mehr hinnehmbare Einsatzbelastung der Kolleginnen und Kollegen in der Landesbereitschaftspolizei hingewiesen.
– wäre der Verzicht auf eine Reiterstaffel sinnvoller...?
Nach dem Willen des Hamburger Senates wird ab 2011 die Ausgleichszahlung in Höhe von 4.500 € für alle unsere in den Ruhestand gehenden Kolleginnen und Kollegen gestrichen.
Am 19. November 2009 fand das erste Arbeitsgespräch für den Polizeibereich zwischen
der Arbeitsgruppe und den Vertreterinnen und Vertretern der TdL (Tarifgemeinschaft
deutscher Länder) statt.