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Alimentation

Jetzt Widerspruch einlegen!

Wichtiger Hinweis zur Bezügezahlung Dezember

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
Magdeburg.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 5.5.2015 – u.a. 2 BvL 17/09 – zur Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt und vom 17.11.2015 – u.a. 2 BvL 5/13 – Grundsätze für eine verfassungsgemäße Alimentation aufgestellt.

Wir gehen davon aus, dass diese Grundsätze seit dem 01.09.2006 nicht eingehalten werden und die Höhe der mir gezahlten Besoldung seitdem zu niedrig und des-halb verfassungswidrig ist.
Auch das Gesetz zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.11.2016 beseitigt diesen Zustand nicht.

Aus diesem Grund sollten alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen, Widerspruch gegen die Bezügemitteilung für den Monat Dezember 2016 einlegen und die Zahlung der Besoldung in amtsangemessener Höhe rück-wirkend seit dem 1.1.2013 beantragen.

Einen Musterwiderspruch findet ihr bei den Untergliederungen bzw. im Mitgliederbereich der Gewerkschaften.


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei und hier den Musterwiderspruch als PDF-Datei.

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