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Mit Uns - Für Euch!

GdP-Stellungnahme zum Entwurf des Wachpolizeidienstgesetz

Wir reden Klartext

Magdeburg.

Das Land Sachsen-Anhalt versucht den Peronalnotstand bei der Polizei mit dem Entwurf eines Gesetzes zur vorübergehenden personellen Verstärkung der Landespolizei (Wachpolizeidienstgesetz – WachPolG) zu bekämpfen. Die GdP Bezieht dazu wie folgt Stellung:

Sehr geehrter Herr Minister,
die GdP Sachsen-Anhalt hat bereits vor vielen Jahren mehr Stellen für den Polizeivollzugsdienst gefordert. Immer noch ist der Personalabbau im Polizeivollzug, trotz gestiegener Einstellungszahlen nicht gestoppt.

Heute müssen wir feststellen, dass zurzeit ca. 1.000 Vollzugsbeamte in der Polizei fehlen. Wir stellen fest, dass die schon damals aufgeworfenen und mehr als gerechtfertigten Bedenken der GdP Sachsen-Anhalt bis heute nicht gefruchtet haben. Sturheit und Sparwahn werden bestraft, doch die Bestraften sind unsere Kolleginnen und Kollegen, die ihre Knochen hinhalten und den Personalmangel und damit einhergehende Hilflosigkeit mit ihrer Gesundheit bezahlen.


Doch die Gewerkschaft der Polizei ist nicht stur!

In dieser angespannten fremd verschuldeten Situation ist und bleibt für uns die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen sowie der Einwohner und Gäste Sachsen-Anhalts das wichtigste Ziel. Und dazu sind in Notsituationen auch suboptimale Aktionen und Reaktionen notwendig.

Ziel muss es sein, zeitnah zusätzliche und auf Dauer angelegte eigene Polizeikräfte zur Verfügung zu haben, wobei die „Ausbildung von Wachpolizisten“ eine aus der Not geborene temporäre Möglichkeit darstellen könnte. Damit wäre die Landespolizei in der Lage, die Organisationseinheiten für andere notwendige Aufgaben verfügbar zu haben und zumindest ein wenig zu entlasten.

Die Erhöhung des Personals muss jedoch so zeitnah wie möglich und vor allem nachhaltig geschehen, nicht zuletzt auch als Signal gegenüber den eigenen Polizeibeschäftigten und der Bevölkerung.

Allerdings machen wir in diesem Zusammenhang auf zwei Aspekte aufmerksam.

Zum einen eignet sich die Personalnot nicht, für eine politische Auseinandersetzung, die zur Blockierung des Personalaufwuchses führt. Zum anderen darf die Einführung einer Wachpolizei auf keinen Fall, zur Kürzung des Einstellungskorridors für den Polizeivollzugsdienst führen.

Außerdem geben wir zu Bedenken, in der Landespolizei werden gegenwärtig Aufgaben der Polizeiverwaltung in der Größenordnung von ca. 200 Vollbeschäftigteneinheiten durch Polizeivollzugsbeamte wahrgenommen. Hier ist Potenzial vorhanden, mit dem Polizeivollzugsbeamten in kürzester Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben durch Verwaltungspersonal freigesetzt werden könnten.

Die außergewöhnliche Situation erfordert eine flexible und ehrliche Denkweise und die außerplanmäßige Bereitstellung von Geld und Personal. Gesetzliche Regelungen sind aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei unbürokratisch umzusetzen und die darin enthaltenen Handlungs- und Ermessensspielräume offensiv und bewusst zu nutzen.

Die Polizei ist mit den derzeitigen Aufgaben bereits über der Grenze der Belastbarkeit und kann diese nur noch bedingt erfüllen. Die neuen, zusätzlichen Aufgaben sind ohne weiteres Personal und schnellen Entscheidungen und Lösungen nicht ohne nachhaltig spürbarer Vernachlässigung anderer notwendiger Aufgaben zu bewältigen.

Zum Entwurf eines Wachpolizeidienstgesetzes im Einzelnen

Die GdP gibt vorab zu Bedenken, ob eine Eingruppierung in die EG 5, TV-L sachgerecht ist. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Ländern (z.B. Berlin und Hessen) in denen sich Wachpolizisten erfolgreich in höhere Vergütungsgruppen eingeklagt haben.

Zu § 3 (5):

Neben dem Dienstausweis ist es für die Aufgabenerfüllung, besonders in der Wirkung auf den Bürger zwingend notwendig, die Wachpolizisten auch als solches zu kennzeichnen. Die Aufschrift „Polizei“ auf der Uniform und dem Ärmelabzeichen ist verwirrend und wird zu Konflikten führen. Hier sollte der Begriff „Wachpolizei“ auch auf der Uniform zu finden sein.

Zu § 6 (1) Ziffer 2:

Die Festlegung der Altersgrenze mit dem 32. Lebensjahr erschließt sich der GdP nicht. Im Zuge der demographischen Entwicklung und der Verfügbarkeit geeigneter Bewerber ist eine deutliche Anhebung der Altersgrenze, auch unter Berücksichtigung einer späteren Übernahme in ein Beamtenverhältnis notwendig.

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Petermann


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei

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