Vorzugsweise per Fax, mit telefonischer Vorankündigung, wird der Organisationssekretär die notwendigen Maßnahmen einleiten, um den Kollegen unverzüglich Rechtssicherheit zu gewähren. Ihr erreicht die Rechtsschutzkommission über die bekannten Telefonnummern bzw. Adresse des Landesbüro.
Dies wird den rechtschutzbegehrenden Kollegen auch mit einer Kopie der Zusatzbestimmungen mitgeteilt und unsere Vertrauensleute wurden hierüber informiert.
Zusatzbestimmungen des Landesbezirks Sachsen – Anhalt
zur Rechtsschutzordnung der GdP
Rechtsschutzantrag des Landesbezirk Sachsen- Anhalt
Mitteilung über einen Schadensfall
- Antrag auf Übernahme der Kosten durch die GdP für Diensthaftpflicht – Versicherung und Dienstfahrzeug – Regress – Haftpflichtversicherung
Ausgleich für Urlaub vor Pensionierung
Für viele Kolleginnen und Kollegen ist es ein Problem, das sie in die Pension gehen, obwohl sie ihren Urlaubsanspruch nicht vollständig realisieren können. (Mehr)
Musterantrag an die Dienststelle
Als GdP-Mitglieder habt ihr desweiteren die Möglichkeit mit der ADVOCARD© euren Rechtsschutz für Fälle zu erweitern, die durch den GdP-Rechtsschutz leider nicht abgedeckt werden können. Bei der ADVOCARD© erhaltet ihr Sonderkonditionen die ihr hier:
nachlesen könnt. Ab dem 01.01.2010 gelten bei der ADVOCARD© neu Konditionen:
Für den Privat- und Wohnungs-Rechtsschutz gilt unbegrenzte Deckung sowie die neuen Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen 2010 ( ARB 2010).
Die Beiträge bleiben in 2010 stabil.
Über das komplette Leistungspektrum könnt ihr euch hier informieren:
Wendet euch in konkreten Situationen an eure Bezirksgruppen.