Rechtsschutz durch die GdP

Gemäß § 3 der Satzung der GdP gewährt die Gewerkschaft ihren Mitgliedern Rechtsschutz.
Die Gewährung des Rechtsschutzes im Sinne der nachfolgenden Rechtsschutzordnung ist Angelegenheit des Landesbezirkes/ Bezirkes, bei dem zum Zeitpunkt des Ereignisses, das den Rechtsschutzantrag begründet, eine Mitgliedschaft des Antragstellers/der Antragstellerin gegeben war.


Aus den Zusatzbestimmungen des Landesbezirks Sachsen – Anhalt zur Rechtsschutzordnung der GdP geht hervor, dass in dringenden Fällen (Sofortsachen/ Terminsachen), die keinen Aufschub dulden, eine zeitnahe Kostenzusage durch die Rechtsschutzkommission erfolgen kann. Somit ist es das gleiche Prozedere wie bei den kommerziellen Rechtschutzversicherungen sichergestellt.

Vorzugsweise per Fax, mit telefonischer Vorankündigung, wird der Organisationssekretär die notwendigen Maßnahmen einleiten, um den Kollegen unverzüglich Rechtssicherheit zu gewähren. Ihr erreicht die Rechtsschutzkommission über die bekannten Telefonnummern bzw. Adresse des Landesbüro.

Dies wird den rechtschutzbegehrenden Kollegen auch mit einer Kopie der Zusatzbestimmungen mitgeteilt und unsere Vertrauensleute wurden hierüber informiert.

Rechtsschutzordnung der GdP

Zusatzbestimmungen des Landesbezirks Sachsen – Anhalt
zur Rechtsschutzordnung der GdP


Rechtsschutzantrag des Landesbezirk Sachsen- Anhalt

Mitteilung über einen Schadensfall
- Antrag auf Übernahme der Kosten durch die GdP für Diensthaftpflicht – Versicherung und Dienstfahrzeug – Regress – Haftpflichtversicherung
2010_02_03_Schadensmeldung_Regress.doc
Ausgleich für Urlaub vor Pensionierung
Für viele Kolleginnen und Kollegen ist es ein Problem, das sie in die Pension gehen, obwohl sie ihren Urlaubsanspruch nicht vollständig realisieren können. (Mehr)

Musterantrag an die Dienststelle


Als GdP-Mitglieder habt ihr desweiteren die Möglichkeit mit der ADVOCARD© euren Rechtsschutz für Fälle zu erweitern, die durch den GdP-Rechtsschutz leider nicht abgedeckt werden können. Bei der ADVOCARD© erhaltet ihr Sonderkonditionen die ihr hier:

2010_01_01_Advocard_Rechtsschutz_Sonderkonditionen.pdf

nachlesen könnt. Ab dem 01.01.2010 gelten bei der ADVOCARD© neu Konditionen:

Für den Privat- und Wohnungs-Rechtsschutz gilt unbegrenzte Deckung sowie die neuen Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen 2010 ( ARB 2010).
Die Beiträge bleiben in 2010 stabil.
Über das komplette Leistungspektrum könnt ihr euch hier informieren:
2010_01_01_Advocard_Rechtsschutz_fuer_GdP-Mitglieder.pdf


Wendet euch in konkreten Situationen an eure Bezirksgruppen.

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