Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern
Wer schützt die, die andere schützen?
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Anti-Polizei-Slogan „All Cops Are Bastards (A.C.A.B.)“ nicht generell strafbar -
Die Täter wurden verurteilt. Das angerufene Bundesverfassungsgericht hob die Urteile auf, da es im konkreten Fall von straflosen Kollektivbeleidigungen ausgeht. „Meine Kolleginnen und Kollegen werden tagtäglich mit zunehmender Gewalt und Hass konfrontiert. Vom Verwenden des Kürzels „A.C.A.B.“ bis zur Durchführung einer strafbaren Handlung gegen die Polizei ist es oft nur ein kurzer Weg. Deshalb betrachte ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit großer Sorge. Als Gewerkschaft der Polizei fordern wir die politischen Entscheidungsträger auf, sich klar und deutlich zur Polizei zu bekennen! Polizisten sind keine Bastards!“, so Schumacher abschließend. Der Landesvorstand | ||
Link
- Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Pressemitteilung Nr. 36/2016 vom 24. Juni 2016 : "Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe