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Beamtenrechtsneuordnungsgesetz (BRNG M-V)

Pläne der Landesregierung gefährden Qualität der Einsatzfähigkeit der Polizei

Schwerin:.

Anlässlich eines heutigen Beteiligungsgespräches nach § 112 LBG M-V bei Innenstaatssekretär Thomas Lenz warnte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Michael Silkeit erneut vor der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizeivollzugsbeamte.

Silkeit wörtlich: „Die Pläne der Koalitionspartner, die besondere Altersgrenze im Polizeivollzugsdienst anzuheben, gefährden die Qualität der Einsatzfähigkeit der Polizei. Der Polizeivollzugsdienst unterliegt tatsächlich und rechtlich (!!) besonderen gesundheitlichen Anforderungen. Polizisten müssen sich auch mit 60 Lebensjahren noch mit jugendlichen Straftätern auseinandersetzen. Schon heute beträgt der Altersdurchschnitt in unseren Polizeirevieren 46 Jahre. Statt die Landespolizei systematisch zu vergreisen, bedarf sie dringend einer Verjüngungskur.“

Die GdP befürchtet, dass die Idee, Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern länger arbeiten zu lassen, nur ein Mittel des Finanzministeriums sein könnte, um anstehende Pensionslasten zu minimieren. Polizisten, die gesundheitlich nicht länger arbeiten können, müssen dann zwar nicht länger arbeiten, im Gegenzug aber erhebliche Abschläge bei den Pensionen hinnehmen. Diese sind heute im Osten nach wie vor deutlich niedriger als im Westen Deutschlands.

Unsinnig ist das Beharren auf der Veränderung der besonderen Altersgrenze auch deshalb, weil inzwischen alle anderen norddeutschen Bundesländer, bis auf Niedersachsen, davon bereits Abstand genommen haben.

Aus Sicht der GdP wäre das sogenannte „Bremer-Modell“ ein vorstellbarer Kompromiss. Danach können Polizeibeamte freiwillig, bei dienstlicher Notwendigkeit, länger arbeiten. Diesen Kompromiss werden wir in die anstehende parlamentarische Debatte einbringen.

Wir berichten weiter.


Der Landesvorstand



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