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Geschäftsordnung (GO) der JUNGEN GRUPPE der GdP Mecklenburg-Vorpommern


§ 1 GO JUNGE GRUPPE
- Gliederung der JUNGEN GRUPPE -
(1) Die Gliederung der JUNGEN GRUPPE ergibt sich aus der Richtlinie der JUNGEN GRUPPE.
(2) Die Aufgabenverteilung ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
(3) Der Geschäftsverteilungsplan ist Bestandteil dieser Geschäftsordnung.

§ 2 GO JUNGE GRUPPE
- Aufgaben des Geschäftsführenden Landesjugendvorstandes -
(1) Zu den Aufgaben des Geschäftsführenden Landesjugendvorstandes gehören alle Angelegenheiten, die nicht dem Landesjugendvorstandes in seiner Gesamtheit obliegen, dazu gehören insbesondere
1. Vertretung der JUNGEN GRUPPE nach außen,
2. Vertretung der JUNGEN GRUPPE gegenüber dem Landesvorstand M-V der GdP,
3. die Wahrung repräsentativer Aufgaben der JUNGEN GRUPPE,
4. Umsetzung der Beschlüsse der Landesjugendkonferenz und des Landesjugendvorstandes,
5. Bindegliedfunktion zu den Kreisgruppen (KG), dem Bundesjugendvorstand (BJV) sowie zu allen anderen Organisationen und Einrichtungen.
(2) Besprechungsbeschlüsse sind, soweit notwendig, schriftlich als Arbeitsunterlage zu fixieren. Über die Aktivitäten des Geschäftsführenden Landesjugendvorstandes wird im Rahmen der periodischen Vorstandssitzungen des Landesjugendvorstandes berichtet.
(3) Der Geschäftsführenden Landesjugendvorstandes kann die Aufgaben delegieren.

§ 3 GO JUNGE GRUPPE
- Aufgaben des Landesjugendvorsitzenden und der Stellvertreter -
(1) Der Landesjugendvorsitzende vertritt als oberster Repräsentant die JUNGEN GRUPPE Mecklenburg-Vorpommern nach innen und außen. Er koordiniert den Geschäftsführenden Landesjugendvorstandes und gibt die nötigen Impulse.
(2) Der Landesjugendvorsitzende und seine Stellvertreter vertreten die JUNGE GRUPPE insbesondere gegenüber dem Landesvorstand M-V der GdP, dem Bundesjugendvorstand und der DGB-Jugend.

§ 4 GO JUNGE GRUPPE
- Abwicklung des Schriftverkehrs (Schriftführer) -
(1) Der Schriftführer übernimmt die Protokollführung bei Vorstandssitzungen und Landesjugendkonferenzen. Er fertigt darüber Niederschriften. Die Niederschriften der Vorstandssitzungen gehen den anwesenden Sitzungsteilnehmern zu. Niederschriften über Landesjugendkonferenzen verbleiben beim Landesjugendvorstandes (Akte des Schriftführers).

§ 5 GO JUNGE GRUPPE
- Abwicklung der Kassengeschäfte (Kassierer) -
(1) Die laufenden Kassengeschäfte führt der Kassierer durch. Hierzu gehören alle Bar- u. Kontogeschäfte. Zahlungen anläßlich von Tagungen und Sitzungen (Verzehrgelder, Sitzungsgelder, Reise-/Fahrtkostenzuschüsse) werden, nach Beschluß des Landesjugend-vorstandes, durch den Kassierer ausgezahlt.
(2) Der Kassierer rechnet alle Kassengeschäfte mit dem Kassierer des Landesvorstandes der GdP ab.
(3) Der Kassierer ist gleichzeitig auch Fachbereichsleiter I / 1.

§ 6 GO JUNGE GRUPPE
- Koordinator für die Ansprechpartner (AP-Koordinator) -
(1) . Der AP-Koordinator koordiniert die Ansprechpartner, faßt die Arbeit der Ansprechpartner zusammen und gibt Informationen an sie weiter.
(2) Der AP-Koordinator ist gleichzeitig auch Fachbereichsleiter VI/1.

§ 7 GO JUNGE GRUPPE
- Aufgaben der Ansprechpartner -
(1) Die grundsätzlichen Aufgaben der Ansprechpartner ergeben sich aus den Leitlinien für Vertrauensleute der Gewerkschaft der Polizei (Bundesvorstand von 1989).
(2) Die Ansprechpartner der Dienststellen stellen das wichtige Bindeglied zwischen den JUNGE GRUPPE - Mitgliedern und dem Landesjugendvorstand dar. Sie nehmen Anregungen, Beschwerden usw. aus den Reihen der Mitglieder entgegen und informieren darüber den Landesjugendvorstand. Die vom Landesjugendvorstand gefaßten Beschlüsse werden durch die Ansprechpartner (AP) an die Mitglieder ihrer Bereiche weitergeleitet und erläutert. Der Mitarbeit der Ansprechpartner kommt eine besondere Bedeutung zu und wird in größtmöglichem Maß gefördert.
(3) Die Ansprechpartner selbst sind gehalten, so aktiv wie möglich am JUNGE GRUPPE - Geschehen teilzunehmen und sich ständig über alle aktuellen Vorgänge zu informieren (regelmäßige Teilnahme an Vorstandssitzungen, Abhalten von Sprechstunden in den jeweiligen Dienststellen, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen etc.).

§ 8 GO JUNGE GRUPPE
- Fachbereiche -
(1) Die Mitglieder wählen aus ihrem Kreis einen Leiter, der den Fachbereich im Landesjugendvorstand vertritt.
(2) Davon ausgenommen sind der Fachbereich I/1 gemäß § 5 (3) GO, der Fachbereich VI/1 gemäß § 6 (2) GO und der Fachbereich IV/1, der durch den Landesjugendvorsitzenden vertreten wird.

§ 9 GO JUNGE GRUPPE
- Vorstandssitzungen des Geschäftsführenden Landesjugendvorstandes -
(1) Sitzungen des Geschäftsführenden Landesjugendvorstandes können formlos (auch mündlich/fernmündlich) von einem seiner Mitglieder beantragt bzw. einberufen werden und sind kurzfristig abzuhalten.
(2) Durch den Schriftführer werden alle Mitglieder des Geschäftsführenden Landesjugend-vorstandes eingeladen. Bei der Sitzung ist eine Anwesenheitsliste zu führen.
(3) Die Sitzungen werden vom Versammlungsleiter ( Landesjugendvorsitzender oder dessen Vertreter in der Reihenfolge: 1. - 4. stellvertretender Vorsitzender - Kassierer - Schriftführer - AP-Koordinator) nach parlamentarischen Regeln geleitet. Er erteilt das Wort in der Reihen-folge der Wortmeldungen, formuliert Anträge und stellt Abstimmungsergebnisse fest.
(4) Anträge können jederzeit durch Mitglieder des Geschäftsführenden Landesjugend-vorstandes während der Sitzungen gestellt werden.
(5) Abstimmungen werden offen durchgeführt, auf Antrag eines anwesenden und stimmberechtigten Teilnehmers muß geheim abgestimmt werden. Die Vorstandssitzung des Geschäftsführenden Landesjugendvorstandes ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte der eingeladenen stimmberechtigten Mitlieder anwesend sind.
(6) Über die Vorstandssitzung, die Tagesordnung und die Abstimmungsergebnisse wird vom Schriftführer eine Niederschrift gefertigt.

§ 10 GO JUNGE GRUPPE
- Vorstandssitzungen des Landesjugendvorstandes -
(1) Sitzungen desLandesjugendvorstandes können formlos von einem seiner Mitglieder beantragt bzw. einberufen werden und sind kurzfristig abzuhalten. Sitzungen des Landes-jugendvorstandes finden alle drei Monate statt.
(2) Durch den Schriftführer werden alle Landesjugendvorstandsmitglieder mit einer Tages-ordnung schriftlich, mindestens 14 Tage vorher, eingeladen. Dieser Einladung kann die Niederschrift der vorhergehenden sowie gegebenenfalls notwendige Abschriften / Ablichtungen / Kopien von schriftlichen Anträgen zur anstehenden Sitzung beigefügt werden. Die Abgabe der Einladung wird in der Anwesenheitsliste, die bei der Sitzung zu führen ist, vermerkt.
(3) In dringenden Fällen kann der Geschäftsführenden Landesjugendvorstandes mündlich / fernmündlich zu Sitzungen einladen bzw. solche einberufen..
Dies ist als Vermerk in die Anwesenheitsliste einzutragen. Über die Dringlichkeit entscheidet der Geschäftsführenden Landesjugendvorstandes.
Anträge zur Tagesordnung müssen beim Geschäftsführenden Landesjugendvorstandes, der für die Aufstellung der Tagesordnung zuständig ist, rechtzeitig eingebracht sein, um in der nächsten Sitzung berücksichtigt zu werden.
(4) Anträge zur Tagesordnung, die erst in der Sitzung vorgebracht werden, sind zur Verhandlung zu stellen, wenn die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Teilnehmer dies wünscht.
(5) Für die Absetzung eines Tagesordnungspunktes hat der Versammlungsleiter eine Begründung zu geben. Erst danach entscheiden die stimmberechtigten Anwesenden mit Mehrheit über diesen Antrag.
(6) Die Sitzungen werden vom Versammlungsleiter ( Landesjugendvorsitzender oder dessen Vertreter in der Reihenfolge: 1. - 4. stellvertretender Vorsitzender - Kassierer - Schriftführer - AP-Koordinator) nach parlamentarischen Regeln geleitet. Er erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen, formuliert Anträge und stellt Abstimmungsergebnisse fest.
(7) Abstimmungen werden offen durchgeführt, auf Antrag eines anwesenden und stimm-berechtigten Teilnehmers muß geheim abgestimmt werden. Die Vorstandssitzung ist beschlußfähig wenn alle Landesjugendvorstandsmitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte der eingeladenen stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Maximal ein Drittel der eingeladenen stimmberechtigten Mitglieder können im Vorfeld der Sitzung auf ihr Stimmrecht verzichten, über die Vorstandssitzung, die Tagesordnung, den Stimmverzicht und die Abstimmungsergebnisse wird vom Schriftführer eine Niederschrift gefertigt.
(8) Jedes Mitglied des Landesjugendvorstandes, das drei mal hintereinander zu einer LJV-Sitzung unentschuldigt fehlt (nachträgliche Entschuldigung bis zu einer Woche nach der Sitzung bei einem Mitglied des Geschäftsführenden Landesjugendvorstandes ist möglich), wird ohne weitere Ankündigung aus dem Landesjugendvorstand entfernt.

§ 11 GO JUNGE GRUPPE
- Arbeitsgruppen -
(1) Die JUNGE GRUPPE bildet, sofern notwendig, Arbeitsgruppen. Arbeitsgruppen erfahren seitens der JUNGEN GRUPPE jede Unterstützung in materieller und informeller Hinsicht. Diese Arbeitsgruppen, in denen jeweils mindestens ein Mitglied des Geschäftsführenden Landesjugendvorstandes vertreten sein sollte, werden zu speziellen Angelegenheiten eingesetzt.
(2) Sie berichten dem Geschäftsführenden Landesjugendvorstand in dessen Sitzungen über den Verlauf und Fortgang ihrer Arbeit.
(3) Die Einrichtung und Auflösung von Arbeitsgruppen obliegt dem Landesjugendvorstand.

§ 12 GO JUNGE GRUPPE
- Teilnahme von Junge Gruppen Vertretern an Veranstaltungen -
(1) Der Landesjugendvorstand beschließt über die Entsendung von JUNGE GRUPPE - Vertretern zu Veranstaltungen anderer Gewerkschaften, Berufsorganisationen, Verbänden und Parteien. Darüber hinaus bestimmt er seine Teilnehmer in den Gremien anderer Organisationen ( z. B. DGB, Frauenausschuß etc.). Für die Aufstellung/Auswahl von Delegierten gelten besondere Bestimmungen.
(2) In dringenden Fällen kann der Geschäftsführenden Landesjugendvorstand JUNGE GRUPPE - Vertreter zu Veranstaltungen anderer Gewerkschaften, Berufsorganisationen, Verbänden und Parteien entsenden.

§ 13 GO JUNGE GRUPPE
- Geltungsdauer dieser Geschäftsordnung -
Diese Geschäftsordnung gilt mit Zustimmung des der Delegierten der Landesjugendkonferenz ab dem 08. Oktober 1999.
Sie ist für alle JUNGE GRUPPE Mitglieder bindend und wird, soweit Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen beschlossen werden, fort geschrieben. Diese Änderungen / Ergänzungen / Erweiterungen beschließen die Delegierten der Landesjugendkonferenz mit Zweidrittelmehrheit.

Änderungen:

1.) Beschlossen auf der 2. Landesjugendkonferenz am 23. Oktober 2003:
Änderung § 10 (7) GO JUNGE GRUPPE:
Alt: „...Über die Vorstandssitzung, die Tagesordnung und die Abstimmungsergebnisse wird vom Schriftführer eine Niederschrift gefertigt.“
Neu: „Maximal ein Drittel der eingeladenen stimmberechtigten Mitglieder können im Vorfeld der Sitzung auf ihr Stimmrecht verzichten, über die Vorstandssitzung, die Tagesordnung, den Stimmverzicht und die Abstimmungsergebnisse wird vom Schriftführer eine Niederschrift gefertigt

2.) Beschlossen auf der 2. Landesjugendkonferenz am 23. Oktober 2003:
Einfügung des § 10 (8) GO JUNGE GRUPPE:
Neu: „Jedes Mitglied des Landesjugendvorstandes, das drei mal hintereinander zu einer LJV-Sitzung unentschuldigt fehlt (nachträgliche Entschuldigung bis zu einer Woche nach der Sitzung bei einem Mitglied des Geschäftsführenden Landesjugendvorstandes ist möglich), wird ohne weitere Ankündigung aus dem Landesjugendvorstand entfernt.“

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