Der Hauptpersonalrat der Polizei (HPR) Mecklenburg-Vorpommern
Der Hauptpersonalrat der Polizei vertritt alle Beschäftigten der Landespolizei gegenüber dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Polizei. D.h., es betrifft Fälle, die Auswirkungen auf alle Beschäftigten oder einzelne Gruppen von ihnen haben.
Grundlage des Tätigwerdens ist das Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Hier sind die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen verankert und die Verfahrensabläufe zur Beteiligung der Personalräte beschrieben.
Der Hauptpersonalrat in seiner jetzigen Zusammensetzung wurde wie alle anderen Personalräte der Landespolizei im Mai 2006 gewählt. Die Sitzungen des Hauptpersonalrates finden in der Regel monatlich statt und die Amtszeit beträgt 4 Jahre.
Ausgewählte Schwerpunkte der Arbeit des Hauptpersonalrates:
2004
Begleitung des Pilotprojektes Bedarfsorientiertes Schichtdienstmanagement (- BSM - )
Beteiligung an der Arbeitsgruppe Dienstpostenbeschreibung
Beteiligung bei der Neuorganisation des Bekleidungs- und Kraftfahrzeugwesens
Beteiligung bei der Umgestaltung der Heilfürsorge
2005
Auswertung des Pilotprojektes BSM und Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung
Weiterführung der Arbeit in den 2004 nicht abgeschlossenen Schwerpunkten (Bekleidung, KfZ, Heilfürsorge, Dienstpostenbeschreibung)
Mitgestaltung einer neuen Beförderungsrichtlinie
Mitarbeit am ETR-Erlass
Neben diesen nur exemplarisch ausgewählten Schwerpunkten sind ständig Einzelfragen aus dem personellen Bereich zu klären, gilt es Auswahl- und Prüfungskommissionen personell zu besetzen, ist die Mitarbeit in ständigen Kommissionen zu gewährleisten u.v.a.m..
Wir werden uns in der Folge bemühen, innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens, weitere Einblicke in unsere Arbeit zu ermöglichen.