Das neue Tarifrecht für den öffentlichen Dienst - am 1. November 2006 in Kraft getreten
Nach intensiven, schwierigen, aber konstruktiven Verhandlungen zur Neugestaltung des öffentlichen Tarifrechts haben sich die Gewerkschaften und die Länder auf eine umfassende Tarifreform geeinigt. Die Rechtsverhältnisse der Tarifbeschäftigten der Länder werden damit auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Leitziele für die Modernisierungsverhandlungen waren stärkere Leistungsorientierung, mehr Flexibilität, Stärkung des Dienstleistungsgedankens sowie mehr Transparenz. Mit dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der am 1. November 2006 in Kraft getreten ist, sind diese Ziele erreicht:
- Die nicht mehr zeitgemäße Unterscheidung in Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter wird aufgegeben. Der TVöD gilt für alle Beschäftigten gleichermaßen.
- Die Bezahlung erfolgt nicht mehr nach Lebensalter, Familienstand und Kinderzahl, sondern nach individueller Leistung und Berufserfahrung.
- Für Beschäftigte am Anfang des Berufslebens wird der öffentliche Dienst durch bessere Einkommenschancen attraktiver.
- Zukünftig sollen bis zu acht Prozent der Entgeltsumme der Tarifbeschäftigten eines Arbeitgebers für variable Leistungsbezahlung zusätzlich zum regulären Entgelt zur Verfügung stehen.
- Leistungsunabhängige Bewährungs- und Zeitaufstiege werden abgeschafft.
- Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden durch eine sozial gestaffelte, im Volumen abgesenkte Jahressonderzahlung ersetzt.
- Durch eine neue niedrige Entgeltgruppe wird die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes gegenüber privaten Mitanbietern gestärkt.
- Es werden Führungsfunktionen auf Zeit und auf Probe eingeführt.
- Die Eingruppierungsbestimmungen werden entrümpelt (statt bisher 17.000 Eingruppierungsmerkmalen künftig voraussichtlich weniger als 100).
Damit wurde der bisherige Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) durch einen modernen, zeitgemäßen Tarifvertrag ersetzt. Seine Ausrichtung an der individuellen Leistung der Beschäftigten braucht auch keinen Vergleich mit Tarifverträgen der Privatwirtschaft zu scheuen. Es wurde ein Tarifwerk geschaffen, das den Anforderungen an eine moderne Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Den Beschäftigten bietet es attraktive Entwicklungsperspektiven.
Es hat sich also wieder gezeigt:
Gewerkschaften sind das Stärkste, was die Schwachen haben!
Dies gilt gerade in Zeiten, wo Arbeitnehmerrechte und sozialer Schutz abgebaut werden und weitere Verschlechterungen drohen. Gewerkschaften kämpfen mit ihren Mitgliedern dafür, dass gutes Geld für gute Arbeit gezahlt wird, dass es bei Krankheit Lohnfortzahlung gibt, dass die Arbeitszeiten nicht ausufern, dass es besseren Kündigungsschutz gibt, dass Arbeitslose nicht ins gesellschaftliche Abseits geraten, dass soziale Standards für alle gelten!
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