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Richtlinien über die Arbeit der Landesfrauengruppe im GdP-Landesbezirk Mecklenburg- Vorpommern

1. Zweck
Zur Förderung der Arbeit der Frauen besteht in der Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern die Frauengruppe.

2. Aufgaben und Ziele

2.1 Die Landesfrauengruppe vertritt im Rahmen der GdP-Satzung die spezifischen Belange der Mitglieder gemäß Ziffer 3 dieser Richtlinie.

2.2. Die Landesfrauengruppe berät den geschäftsführenden Landesvorstand in Fragen der gesellschaftlichen/gewerkschaftlichen Gleichstellung von Mann und Frau sowie in frauenspezifischen Fragen des Beamtenrechts und der Sozialpolitik und entwickelt Initiativen zur Anwendung und Weiterentwicklung dieser Gebiete sowie zur Qualifizierung und Förderung von Frauen in der GdP M-V (Landesbezirk). Sie unterstützt den Geschäftsführenden Landesvorstand bei der Organisations- und Bildungsarbeit.

2.3 Die Landesfrauengruppe fördert undpflegt Kontakte zu Frauengruppen der Landesbezirke der GdP, des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften sowie zu anderen Frauenverbänden.

3. Mitgliedschaft

Weibliche Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei gehören der Landesfrauengruppe an.

4. Organe der Landesfrauengruppe

Organe der Frauengruppe sind:
a) Die Landesfrauenkonferenz
b) Der Vorstand der Landesfrauengruppe (Landesfrauenvorstand)
c) Der geschäftsführende Vorstand der Landesfrauengruppe (Geschäftsführender Landesfrauenvorstand)

5. Landefrauenkonferenz

5.1 Zur Unterstützung und Förderung der Frauenarbeit sind vor ordentlichen Delegiertentagen bzw. vor Bundeskongressen Frauenkonferenzen einzuberufen, jedoch rechtzeitig, dass Anträge Termingerecht eingereicht werden können.

5.2 Die Landesfrauenkonferenz setzt sich aus den Mitgliedern zusammen, die die Voraussetzungen der Ziffer 3 dieser Richtlinien erfüllen. Jede Kreisgruppe erhält zunächst ein Grundmandat. Pro angefangene 50 Frauen als Mitglieder jeweils ein Zusatzmandat plus Landesvorstand der Frauengruppe.

5.3 Antragsberechtigt sind die Kreisfrauengruppen, der Landesfrauenvorstand sowie der Landesvorstand der Gewerkschaft der Polizei.

5.4 Die Einberufung der Landesfrauenkonferenz erfolgt durch den Geschäftsführenden Landesvorstand.

5.5 Für die Durchführung der Landesfrauenkonferenz gelten im Übrigen die Bestimmungen des Konzeptes zur Förderung von Frauen und der Versammlungs- und Sitzungsordnung der Gewerkschaft der Polizei.

6. Vorstand der Landesfrauengruppe (Landesfrauenvorstand)

6.1 Der Vorstand der Landesfrauengruppe setzt sich zusammen aus dem Geschäftsführenden Frauenvorstand sowie aus der jeweiligen Vorsitzenden der Kreisfrauengruppen. Im Falle der Verhinderung von Vorstandsmitgliedern sind die Vertreterinnen der jeweiligen Kreisgruppe im Benehmen mit der Vorsitzenden der Kreisgruppen zu nominieren.

6.2. Der Geschäftsführende Landesfrauenvorstand besteht aus der Vorsitzenden der Landesfrauengruppe, den zwei Stellvertreterinnen, der Schriftführerin und ihrer Stellvertreterin.

6.3 Scheidet ein Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes der Landesfrauengruppe zwischen zwei Landesfrauenkonferenzen aus ihrem Amt aus, so kann der Landesfrauenvorstand in Rahmen seiner Aufgaben für dieses Amt ein nachfolgendes Mitglied wählen.

7. Sitzungen

7.1 Sitzungen des Vorstandes der Landesfrauengruppe finden in der Regel einmal jährlich statt. Weitere Sitzungen können auf Antrag nach Zustimmung des geschäftsführenden Landesvorstandes durchgeführt werden.

7.2. Sitzungen des Geschäftsführenden Vorstandes der Landesfrauengruppe finden anlassbezogen, mindestens jedoch viermal jährlich statt. Die Einladungen zu Sitzungen erfolgen über die Geschäftsstelle durch die Vorsitzende der Landesfrauengruppe. Ihr obliegt auch die Sitzungsleitung.

8. Gliederung

8.1 Analog zur Gliederung der Gewerkschaft der Polizei bilden die Mitglieder gemäß Ziffer 3 dieser Richtlinie grundsätzlich Frauengruppen auf Kreisebene und Landesebene.

8.2 Die Landesfrauengruppe führt gemäß Konzept zur Förderung der Frauen in der GdP des Landesbezirks in gleichen zeitlichen Abständen wie der GdP-Landesdelegiertentag Landesfrauenkonferenzen durch.

8.3 Über die Zusammensetzung der Landesfrauengruppe entscheidet die Landesfrauenkonferenz in ihrem Zuständigkeitsbereich.

9. Inkrafttreten
Die Richtlinien für die Arbeit der Landesfrauen-gruppe wurden vom Landesbeirat des GdP-Landesbezirks Mecklenburg-Vorpommern auf seiner Sitzung am 28.08.1997 in Güstrow beschlossen und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

gezeichnet:

Michael Silkeit
(Landesvorsitzender)
Marina David
(Schriftführerin)
Lutz Heise
(Landeskassierer)
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