Verkauf von ausgedienten Polizeiwaffen durch das Land Niedersachsen GdP fordert Verwertung statt Verkauf
Nach Angaben des Ministeriums sei der Verkauf aber ein Gebot der Haushaltsordnung. Am Rande einer gut besuchten Pressekonferenz der SPD-Fraktion am 22.07.09, an der die GdP als Gast teilnehmen konnte, wurde deutlich, dass die Landeshaushaltsordnung (LHO) sehr wohl einen Ermessensspielraum zulässt. Hinzu kommt, dass der Bund und andere Länder, wo gleichlautende Haushaltsvorschriften bestehen, die Waffen nicht veräußerten, sondern eingeschmolzen werden, damit das Risiko eingeschränkt wird, dass solche Waffen in falsche Hände geraten.
Darüber hinaus hätten die Innenminister am 05.06.09 auf der Innenministerkonferenz gemeinsam beschlossen, die Verfügbarkeit von Schusswaffen zu begrenzen und den Schutz vor einer missbräuchlichen Verwendung zu erhöhen.
„Ich will mir gar nicht vorstellen, was los wäre, wenn jemand hier in Niedersachsen, egal ob Bürger oder Polizist, mit einer ausgedienten und verkauften Polizeiwaffe zu Schaden kommen würde“, so Dietmar Schilff auf Nachfrage gegenüber den anwesenden Medienvertretern. Dieses Horrorszenario könne man verhindern, indem man die Waffen verwertet und nicht verkauft.
Darüber hinaus hätten die Innenminister am 05.06.09 auf der Innenministerkonferenz gemeinsam beschlossen, die Verfügbarkeit von Schusswaffen zu begrenzen und den Schutz vor einer missbräuchlichen Verwendung zu erhöhen.
„Ich will mir gar nicht vorstellen, was los wäre, wenn jemand hier in Niedersachsen, egal ob Bürger oder Polizist, mit einer ausgedienten und verkauften Polizeiwaffe zu Schaden kommen würde“, so Dietmar Schilff auf Nachfrage gegenüber den anwesenden Medienvertretern. Dieses Horrorszenario könne man verhindern, indem man die Waffen verwertet und nicht verkauft.