Hannover, 12.06.2007. In einem überaus informativen Vortrag von Frau Mahlo von der Verbraucherzentrale Niedersachsen konnten sich alle interessierten GdP- Mitglieder und deren Partner für 90 min über das Wesen und die wichtigsten Inhalte der umfangreichen Gesundheitsreform 2007 informieren.
Die drei hannoverschen Bezirksseniorengruppen hatten zu dieser Info-Veranstaltung eingeladen, die am 12.06.2007 in der Kantine des LKA Niedersachsen stattfand.
1. Pflichtversichert oder freiwillig versichert?
Beschäftigte sind im Jahr 2007 freiwillig Versicherte, wenn sie brutto mehr als 47.700 €/Jahr bzw. 3.975 €/Monat verdienen und damit die Jahresarbeitsentgeldgrenze überschreiten. Allerdings sind Beiträge nur bis zur geringeren Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 42.750 €/Jahr bzw. 3.562,50 €/Monat zu zahlen.
2. Wechsel von der GKV in die PKV
Bislang galt die Regel: Sobald die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten ist, kann mit dem Status „freiwillig versichert“ von der GKV in die PKV gewechselt werden. Neu nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist:
- Der Wechsel in die PKV wird für „höher verdienende“ Arbeitnehmer erschwert. Das Ziel ist die Stärkung des Solidaritätsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Versicherungsfreiheit tritt erst dann ein, wenn das regelmäßige Arbeitseinkommen in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die JAE übersteigt.
- Die Regelung gilt rückwirkend zum 02.02.2007. Wer zum Stichtag privat versichert war, hat Bestandsschutz.
3. Bisher nicht versicherte werden (wieder) Mitglied der GKV
- Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt
- gesetzlich krankenversichert waren oder
- bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und dem Status nach der GKV zuzuordnen sind.
- Ausnahmen: z. B. Selbständige (soweit nicht zuletzt gesetzlich versichert).
- Keine Altersgrenze
- Krankenkassenwahlrecht: § 174 Abs. 4 SGB V (in Kraft seit 01.04.2007)
- Zuständig ist die Krankenkasse bzw. Rechtsnachfolgerin, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat (ggf. schon Jahre zurückliegende Mitgliedschaften oder Familienversicherungen beachten).
- Sofern eine letzte Kasse nicht vorhanden ist, gelten die allgemeinen Wahlrechte nach § 173 Abs. 1 SGB V.
Nachzahlungspflicht: § 186 Abs. 11 SGB V
- Sofern die Voraussetzungen der Versicherungspflicht erst längere Zeit nach dem 01.04.2007 angezeigt werden, sind die entstandenen Beiträge rückwirkend nachzuzahlen.
- In Ausnahmefällen können die nachzuzahlenden Beiträge angemessen ermäßigt, gestundet oder von der Erhebung abgesehen werden.
4. Leistungseinschränkungen
Obwohl die Bundesregierung im April 2007 verlautbaren ließ, dass mit der Gesundheitsreform keine Leistungen eingeschränkt würden, sind Einschränkungen bei den Folgekosten von Schönheits-OPs, Tätowierungen oder beim Piercing möglich.
Bei Erkrankungen nach medizinisch nicht indizierten Maßnahmen hat die Krankenkasse den Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen.
5. Sonstige wichtige Punkte
- Chroniker – Regel § 62 SGB V,
- Impfen § 20 d SGB V,
- Eltern/Kind-Kuren §§ 24 und 41 SGB V,
- Ambulante Pallativversorgung,
- Medizinische (geriatrische) Reha § 40 SGB V,
- Verordnungen durch Krankenhausarzt.
Natürlich konnten im Rahmen des Vortrages nicht alle Regelungen des sehr umfangreichen Reformwerkes behandelt werden, zumal die Reform noch nicht abgeschlossen ist und Ausführungsbestimmungen fehlen.
Wer für seine speziellen Anliegen schon jetzt Beratungsbedarf erkennt, sollte sich umgehend mit einer der niedersächsischen Verbraucherzentralen in Verbindung setzen z. B. in Hannover, Herrenstraße 14, 30159 Hannover unter den Telefonnummer 0511-911960.
Im Namen unserer 61 Kolleginnen und Kollegen, die anwesend waren, bedanken wir Senioren uns an dieser Stelle nochmals bei Frau Mahlo für ihre Ausführungen und hoffen, dass sie uns zu gegebener Zeit für weitere Informationen wieder zur Verfügung stehen möge.
Obwohl die veranstaltenden Bezirksseniorengruppen alle Mitglieder eingeladen hatten, nicht nur Seniorinnen und Senioren wurde sie nicht von allen angenommen. Schade, denn dieses Thema geht uns alle an.
Gerd Heiermann