GdP Klage erfolgreich
OVG Lüneburg entscheidet im Sinn der Polizeibeamtinnen und -beamten
Der Senat hat deutlich gemacht, dass die Differenzierung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten rechtswidrig ist. Die Polizeibeamtinnen und –beamten befinden sich während des gesamten Castortransportes im Einsatz und daher muss die Mehrarbeit, die in Bereitschaftszeit geleistet wird, vollständig in Freizeit abgegolten werden.
Das Gericht hat die Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen.
Dietmar Schilff, stellvertretender Landesvorsitzender: „Das OVG Lüneburg hat eine Entscheidung für die Beamtinnen und –beamten, für den Arbeitsschutz und im Sinne der Familienfreundlichkeit getroffen. Endlich erfahren unsere Kolleginnen und Kollegen, auf den langjährigen Druck der GdP hin, mal wieder ein Zeichen von Wertschätzung. Wir erwarten, dass sich das Innenministerium an die Musterklagevereinbarung hält und das heutige Ergebnis auf alle Betroffenen überträgt.“
Zur Presseinformation des OVG gelangt man hier. (externer Link)
Das Gericht hat die Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen.
Dietmar Schilff, stellvertretender Landesvorsitzender: „Das OVG Lüneburg hat eine Entscheidung für die Beamtinnen und –beamten, für den Arbeitsschutz und im Sinne der Familienfreundlichkeit getroffen. Endlich erfahren unsere Kolleginnen und Kollegen, auf den langjährigen Druck der GdP hin, mal wieder ein Zeichen von Wertschätzung. Wir erwarten, dass sich das Innenministerium an die Musterklagevereinbarung hält und das heutige Ergebnis auf alle Betroffenen überträgt.“
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