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Aufruf des GdP-Landesvorsitzenden Dietmar Schilff

Hannover, 20.02.2012

Dietmar Schilff, GdP-Landesvorsitzender Niedersachsen (Foto: Atelier/GdP-Auftrag)
Dietmar Schilff
xxxxLiebe Kolleginnen und Kollegen!

Seit dem 1. April 1961 gibt es das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG). Für diese gesetzliche Grundlage hat die GdP lange gekämpft. Dies war ein wichtiger Schritt hin zur Demokratisierung der Polizei.

Laut § 17 NPersVG können Gewerkschaften Wahlvorschläge zu Personalratswahlen machen. Dies hat die GdP von Anfang an getan und seitdem vertrauen die Kolleginnen und Kollegen den GdP-Kandidatinnen und -Kandidaten. Sie setzen sich verantwortlich für die Beschäftigteninteressen ein und stehen seit jeher für verantwortungsbewusste und basisorientierte Personalvertretung.
Das ist Verpflichtung für die Zukunft, kann aber auch nur gelingen, wenn die Rückendeckung einer starken Interessenvertretung wie der GdP vorhanden ist. Von daher ist der Zusammenhang zwischen Gewerkschaften und Personalvertretungen immer vorhanden und notwendig.

Würde es Personalvertretungen nicht bereits geben, dann müssten sie sofort erfunden werden! Ohne deren Hilfe und Unterstützung, ohne Vorwarnsystem und Netzwerke, ohne kritische Begleitung von Entscheidungen, ohne Rückgriff auf eine starke GdP würde es den Menschen in der Polizei und der Polizei insgesamt noch schlechter gehen.

Ich möchte alle herzlich bitten, zur Wahl zu gehen. Eine gute Wahlbeteiligung stärkt den Personalvertretungen − und damit den Beschäftigten selbst − den Rücken.

Dietmar Schilff,
GdP-Landesvorsitzender





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