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Tarifkommission Niedersachsen informiert: Rentenpaket 2014

Zum 01. Juli 2014 tritt das Gesetz über die Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Dieses beinhaltet nicht nur die Rente mit 63, sondern auch die Mütterrente und Regelungen zur Erwerbsminderungsrente.

Die Rente mit 63 ist als flexibler Übergang in die Rente gedacht und beruht auf freiwilliger Basis. Folglich kann niemand zum Eintritt in die Rente mit 63 gezwungen werden. Der Renteneintritt mit 63 Jahren gilt nur für den Geburtsjahrgang 1952 oder früher. Ab dem Jahrgang 1953 steigt das Renteneintrittsalter – gemäß der untenstehenden Tabelle - wieder an. Grundlage für diese Rente sind 45 anrechenbare Beitragsjahre. Diese Informationen sind in der Großen Rentenauskunft enthalten.

Dennoch ist jedem, der mit dem Gedanken spielt, die Rente mit 63 zu beantragen, zu raten, sich intensiv, beispielsweise durch die Deutsche Rentenversicherung, beraten zu lassen. Mit dem Eintritt in die Rente mit 63 endet tarifvertraglich nach § 33 Abs. 1 Buchstabe a TV-L das Arbeitsverhältnis nicht automatisch, deshalb ist ein Aufhebungsvertrag erforderlich.

VBL
Nach Rückfrage bei der VBL ist die Grundlage für die Berechnung der VBL Rente der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung. Sofern die Rente der Deutschen Rentenversicherung abschlagsfrei gezahlt wird, wird auch die VBL Rente ohne Abschläge gewährt.

Mütterrente
Mütter oder Väter deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten pro Kind einen Versicherungspunkt zusätzlich. So das diese Frauen oder Männer nun insgesamt zwei Versicherungspunkte pro Kind angerechnet bekommen. Nach dem Rentenwert der Deutschen Rentenversicherung entspricht aktuell - ab dem 1. Juli 2014 - je Versicherungspunkt im Westen 28,61 € und im Osten 26,39 €. Der Rentenwert wird jährlich zum 01. Juli den wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst.

Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente wurde dahingehend zum 01. Juli 2014 verbessert, dass die Zurechnungszeiten, die bisher nur bis zum 60. Lebensjahr berücksichtigt wurden nun bis zum 62. Lebensjahr berechnet werden.

GeburtsjahrgangRenteneintritt
195363 Jahre + 02 Monate
195463 Jahre + 04 Monate
195563 Jahre + 06 Monate
195663 Jahre + 08 Monate
195763 Jahre + 10 Monate
195864 Jahre + 00 Monate
195964 Jahre + 02 Monate
196064 Jahre + 04 Monate
196164 Jahre + 06 Monate
196264 Jahre + 08 Monate
196364 Jahre + 10 Monate
196465 Jahre
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