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Landespolizeipräsidium setzt GdP-Forderung um:

LED-Lampen 2015 über das persönliche Bekleidungskonto bestellbar

Hannover:.

Das Landespolizeipräsidium kommt der Forderung der GdP nach, dass alle Kolleginnen und Kollegen die LED-Lampe "LED LENSER Hokus Focus“ über ihr persönliches Bekleidungskonto erwerben können.

Mit Erlass des MI aus November 2012 wurde die LED-Lampe "LED LENSER Hokus Focus" zur dienstlichen Verwendung zugelassen. Die persönliche Ausstattung erfolgte grundsätzlich über die Grundausstattung an der Polizeiakademie Niedersachsen und über die Behördenbudgets. Das persönliche Bekleidungskonto konnte nicht genutzt werden.
Die GdP stellte diesbezüglich die Forderung auf, dass die LED-Lampe auch über das persönliche Bekleidungskonto bezogen werden sollte, damit die personenbezogene Ausstattung schneller erfolgen kann. Unterstützt wurde die Forderung mit dem Beschluss D002 des Ordentlichen Delegiertentages der GdP im November 2013.

Nunmehr setzt das LPP diese Forderung um. Alle Polizeivollzugsbeamten/-innen können im nächsten Jahr die LED-Lampe beim Logistikzentrum Niedersachsen aus ihrem persönlichen Bekleidungsbudget bestellen.

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