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Klares Signal an harten Kern der Fußball-Gewaltszene

Hannover/Berlin:.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen wertet das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Hooligan-Gruppen als kriminelle Vereinigungen positiv.

„Wir begrüßen das Urteil des BGH ausdrücklich. Das ist eine wichtige Entscheidung für die Polizei in Niedersachsen, die Vereine und die echten Fußballfans“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff am 22. Januar.

Am selben Tag äußerte sich die die Bundes-GdP ausführlich zum BGH-Urteil. „Diese kleine Gruppe hoch aggressiver Täter lebt unter dem Deckmantel des Fußballs ihre archaischen Gewaltfantasien aus. Jetzt kann die Polizei gegen solche kriminelle Vereinigungen viel massiver und wirkungsvoller vorgehen“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow. Die klare Ansage der Karlsruher Richter nimmt nach Auffassung der GdP die Vereine stärker in die Pflicht, diese Gewalttäter aus den Stadien zu verbannen. GdP-Chef Malchow: „Die Clubs dürfen sich jetzt nicht zurücklehnen und sagen, prima, die Polizei macht das jetzt für uns. Vielmehr müssen sich die Funktionäre der Vereine in ihren Spitzengremien unmissverständlich positionieren und erstens in ihrer Fan-Szene aufräumen, und zweitens, jegliche Bestrebungen von Hooligans Vorstandsposten zu erlangen, abwehren und einen Riegel vorschieben.“
Die BGH-Entscheidung unterstütze die jahrelangen Bemühungen des Deutschen Fußball-Verbandes (DFB) und des Ligaverbandes, DFL, mit allen Mitteln gegen Gewalt im Fußball vorzugehen, sagte Malchow. „Deshalb ist heute auch ein guter Tag für alle friedlichen Fußballanhänger.“
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