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Starker gewerkschaftlicher Erfolg: Entgelterhöhung von 4,4 - 4,6% Abwendung von Leistungsverringerungen bei der VBL-Auszahlung

Hannover:.

Die vierte Runde der Tarifverhandlungen am 28.03.2015 hat einen akzeptablen Abschluss gebracht. Leistungskürzungen bei der Zusatzversorgung (VBL) wird es nicht geben. Das Ergebnis muss auf die Beamten und Versorgungsemfänger übertragen werden.

Die prozentuale Entgeltsteigerung beträgt bei einer Laufzeit bis zum 31.12.2016:
      - ab 01.03.2015 plus 2,1 %
      - ab 01.03.2016 plus 2,3% mindestens 75,- Euro.

Bei einer gewerkschaftlichen Forderung von 5,5 Prozent haben die vielen Demonstrationen -auch die in Bremen und Hannover- dazu beigetragen, dass die Arbeitgeber ihre Blockade aufgegeben haben. Ohne diese massiven Aktionen wäre ein Erfolg nicht möglich gewesen und hätten Einschnitte bei der VBL nicht verhindert werden können. Zur Sicherung der VBL ist eine moderate Anhebung der Eigenbeteiligung in drei Stufen (0,2% 2015, jeweils 0,1% 2016 und 2017), die in gleicher Höhe auch durch die Arbeitgeber getragen wird, vereinbart worden. Im Gegenzug ist der Tarifvertrag über die VBL für die nächsten 10 Jahre gesichert.

Alle diejenigen, die durch die gewerkschaftlichen Aktivitäten auch mehr Geld erhalten und die Zusatzversorgung behalten und immer noch nicht Mitglied in der GdP sind, sollten sich nunmehr endlich auch solidarisch zeigen und Mitglied werden. Gehaltserhöhungen kommen ausschließlich durch gewerkschaftlichen Druck und aufgrund von Mitgliedsbeiträgen zustande, mit denen die Aktionen und finanzielle Streikunterstützungen erst möglich gemacht werden.

Erforderlich ist nunmehr auch die zeitgleiche Übertragung auf den Beamten- und Versorgungsbereich. Durch die Vorfestlegung im Haushaltsbegleitgesetz beträgt die Erhöhung 2,5% ab 01.06.2015 und 2,0% zum 01.06.2016. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung bedeutet dies aber innerhalb der Laufzeit eine Differenz von ca. 1,6%, die die Beamten/-innen und Versorgungsempfänger/-innen weniger erhalten.

Diese ungerechtfertigte Vorfestlegung der Besoldungs- und Versorgungserhöhung muss verhandelt werden, so wie es Mitglieder der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion zugesagt haben. GdP-Landesvorsitzender Dietmar Schilff: "Polizeiarbeit ist Teamarbeit von Angestellten sowie Verwaltungs- und Exekutivbeamtinnen und -beamten. Eine zeitliche und inhaltliche Abkopplung von einem Bereich ist ungerecht."

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