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Jubiläumszulage in Berlin soll wieder eingeführt werden

Niedersachsen muss nachziehen!

Hannover:.

Wie die GdP Berlin am 21.08.2015 gemeldet hat, werden nun auch in Berlin die Jubiläumszuwendungen wieder eingeführt. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Berliner Senats hervor, der seit letzter Woche den DGB-Gewerkschaften in Berlin vorliegt. Mit 350 Euro bei 25 Dienstjahren, 450 Euro bei 40 Dienstjahren und 550 Euro bei 50 Dienstjahren überbietet der Senat sogar die Jubiläumszuwendungen des Bundes, der deutschlandweit Besoldungs-spitzenreiter ist. Der Bund zahlt 307, 410 und 512 Euro.

Im Jahre 2003 hatte der rot-rote Berliner Senat die Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen und Beamte gestrichen. Seitdem hatten sich die Gewerkschaft der Polizei sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund in zahlreichen beamtenpolitischen Gesprächen mit dem Senat und allen Fraktionen für die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung als gebotene Form der Wertschätzung stark gemacht. Wann sich das Abgeordnetenhaus mit dem Gesetzentwurf befassen und dieses verabschieden wird, ist noch unklar, so die GdP Berlin.
In Niedersachsen wurde im Jahr 1996 die Dienstjubiläumsverordnung geändert und die kleine wertschätzende finanzielle Anerkennung ab A 12 eingestampft. Für die Besoldungsgruppen A 1 – A 11 entsprechen die Beträge denen des Bundes.

Für die niedersächsischen DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hat die GdP Niedersachsen die Landesregierung per Brief erneut dazu aufgefordert, diese damalige Ungerechtigkeit wieder zu verändern und alle Besoldungsgruppen zu berücksichtigen. Wer 25, 40 oder 50 Jahre im öffentlichen Dienst für unser Zusammenleben eingetreten ist und auch den Kopf hinhält, hat unabhängig von der Besoldungsgruppe eine –auch wenn im Vergleich zu großen Betrieben geringe- Anerkennung verdient. Viele Länder haben die Jubiläumszulage beibehalten oder führen sie als kleine Wertschätzung der Lebensleistung wieder ein.


Wann springt Niedersachsen auf den Zug auf?
Nicht, dass dieser ohne unser Bundesland abfährt!
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