Jubiläumszulage in Berlin soll wieder eingeführt werden
Niedersachsen muss nachziehen!
Im Jahre 2003 hatte der rot-rote Berliner Senat die Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen und Beamte gestrichen. Seitdem hatten sich die Gewerkschaft der Polizei sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund in zahlreichen beamtenpolitischen Gesprächen mit dem Senat und allen Fraktionen für die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung als gebotene Form der Wertschätzung stark gemacht. Wann sich das Abgeordnetenhaus mit dem Gesetzentwurf befassen und dieses verabschieden wird, ist noch unklar, so die GdP Berlin.
In Niedersachsen wurde im Jahr 1996 die Dienstjubiläumsverordnung geändert und die kleine wertschätzende finanzielle Anerkennung ab A 12 eingestampft. Für die Besoldungsgruppen A 1 – A 11 entsprechen die Beträge denen des Bundes.
Wann springt Niedersachsen auf den Zug auf?
Nicht, dass dieser ohne unser Bundesland abfährt!
In Niedersachsen wurde im Jahr 1996 die Dienstjubiläumsverordnung geändert und die kleine wertschätzende finanzielle Anerkennung ab A 12 eingestampft. Für die Besoldungsgruppen A 1 – A 11 entsprechen die Beträge denen des Bundes.
Für die niedersächsischen DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hat die GdP Niedersachsen die Landesregierung per Brief erneut dazu aufgefordert, diese damalige Ungerechtigkeit wieder zu verändern und alle Besoldungsgruppen zu berücksichtigen. Wer 25, 40 oder 50 Jahre im öffentlichen Dienst für unser Zusammenleben eingetreten ist und auch den Kopf hinhält, hat unabhängig von der Besoldungsgruppe eine –auch wenn im Vergleich zu großen Betrieben geringe- Anerkennung verdient. Viele Länder haben die Jubiläumszulage beibehalten oder führen sie als kleine Wertschätzung der Lebensleistung wieder ein.
Wann springt Niedersachsen auf den Zug auf?
Nicht, dass dieser ohne unser Bundesland abfährt!