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Beurteilungen
Neue Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts

Hannover:.

Mit Beschluss vom 21.12.2016 ist das OVG Niedersachsen von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen. Der zuständige Senat fordert ab sofort, dass bei Auswahlentscheidungen und Beförderungen zunächst die „Wertungsstufe“, danach die Binnendifferenzierung (oberer, mittlerer, unterer Bereich) und zusätzlich als nächster Schritt eine ausschärfende Betrachtung der einzelnen Leistungsmerkmale erfolgen muss. Erst dann ist in gleicher Art und Weise die Vorbeurteilung zu betrachten, bevor Hilfskriterien berücksichtigt werden können.

Damit folgt das OVG Niedersachsen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Dies bedeutet, dass ab sofort bei allen Entscheidungen ein konkreter Blick in die Wertung der Einzelmerkmale der einzelnen Beurteilungen gemacht werden muss.
Diese Entscheidung gilt ab sofort, so dass schon die geplanten Beförderungen zum 01.06.2017 unter den neuen Anforderungen gesehen werden müssen.

Die GdP wird diese neue rechtliche Entwicklung im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen begleiten und sich massiv in die Vorbereitung auf die neue Beurteilungsrunde am 01.09.2017 einbringen.

Es ist zwingend notwendig, endlich ein System zu entwickeln, welches den gestiegenen Herausforderungen im Polizeidienst gerecht wird. Die GdP Niedersachsen wird sich daran inhaltlich beteiligen.

Hintergrundinformationen:

  • OVG Lüneburg 5. Senat, Beschluss vom 21.12.2016, 5 ME 151/16; Art 33 Abs 2 GG (ext. Link >>>

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