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GdP bei der Anhörung zum Versammlungsgesetz

Hannover.

Der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages hat gestern zum Entwurf einer Änderung des Versammlungsgesetzes Institutionen und Gewerkschaften angehört. Für die GdP hat der Landesvorsitzende Dietmar Schilff Stellung genommen.

Dietmar Schilff beschrieb die aus Sicht der GdP wesentlichen Punkte des Änderungsentwurfs:
    - die Aufnahme des Verbots paramilitärischen Auftretens,
    - die Reduzierung der Angabeverpflichtung bei Anmeldung auf Name und telefonische Erreichbarkeit,
    - die Herabstufung des Vermummungsverbotes von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit und
    - die Aufhebung der Bannmeilenregelung.

Die Regierungsfraktionen haben mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Aufwertung des Versammlungsrechts zum Ziel, was durch eine bürgerfreundlichere Ausgestaltung geschehen soll. Die wesentlichen Änderungen des vorgelegten Entwurfs sind nach Rückkoppelung mit Kollegen aus dem polizeilichen Einsatzbereich aus Sicht der GdP prinzipiell unproblematisch.

Dietmar Schilff merkte an, dass die Veränderungen einer Evaluation bezüglich ihrer Praxistauglichkeit unterzogen werden müssen.
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