GdP-Phone 2.0: Das kostenfreie GdP-Handy-Netz
Nur für GdP-Mitglieder und deren Angehörige!
Stand: 01.02.2012
Das GdP-Phone 2.0 für alle GdP-Mitglieder!
Achtung! Änderung zum 31.03.2012 >>>
 | x |  |
 | |  |
 | Broschüre zum GdP-Phone 2.0
Die gesamte Info zum GdP-Phone 2.0, Stand Januar 2011, downloaden (PDF 3,3 MB):
 |  |
 |  |  |
 | SIM-Karte bestellen!
gültig ab November 2011!
Anträge downloaden: |  |
 | |  |
 |
- Bestellformular für SIM-Karte inkl. einem iPhone oder einem anderen Handy oder ohne Handy:

|  |
 | |  |
 |
- Bestellformular für die Partnerkarte(n):

|  |
 | |  |
 | |  |
Achtung: Es gelten nur diese o. g. Anträge
Wichtig bei diesen Bestellungen ist die Angabe, dass es sich hier um Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen handelt.
Damit entfallen bei der Auslieferung der Handys bzw. SIM-Karten die in anderen Landesbezirken üblichen einmalig zu zahlenden 10,00 € Bearbeitungsgebühr.
| xxx | |  |
 |  |  |
 | 
Teilnehmende Bezirke / Landesbezirke |  |
 | |  |
 | Das Netzprinzip des GdP-Phone |  |
 | |  |
Nutzungsbedingungen:
1) GdP Phone 2.0 kostenfrei ohne Mindestvertragslaufzeit
Ich telefoniere kostenfrei ins deutsche Festnetz und in innerhalb des GdP Phone 2.0 Netzes. Das GdP Phone nutzt das Netz von Vodafone. Es fällt keine Grundgebühr an und es besteht kein Mindestumsatz. Du hast keine Kündigungsfristen. Vertragspartner gegenüber dem Mobilfunkbetreiber ist das Sozialwerk der Polizei Sachsen GmbH.
Die SIM-Karten sind bereits für die kostenpflichtigen Dienste freigeschaltet.
Kostenpflichtige Dienste sind:
Gespräche im Vodafone-Netz (außerhalb des GdP-Netzes) 0,11 Euro/Minute
Gespräche in andere Mobilfunknetze 0,29 Euro/Minute
SMS 0,23 Euro/SMS auch innerhalb des GdP-Netzes
MMS 0,46 Euro/MMS
Datendienste 0,29 Euro/MB
und Auslandsgespräche (auch Gespräche zu und von anderen GdP-Phone-Nummern im Ausland).
Sonderrufnummern. So auch voreingespeicherte Rufnummern von Vodafone (z. B.: Horoskop und ADAC)
Die Abrechnung erfolgt minutengenau.
Werden durch meine SIM-Karten kostenpflichtige Dienste in Anspruch genommen, werden mir diese in Rechnung gestellt.
24 Monate nach Aktivierung wird die Karte durch das Sozialwerk der Polizei Sachsen GmbH (PSW) in Absprache mit der GdP vom Netz genommen oder verlängert. Das PSW wird rechtzeitig darüber in geeigneter Form informieren.
Die SIM‐Karte ist Eigentum der GdP. Bei Austritt aus der GdP wird die Karte automatisch vom Netz genommen, jedoch nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bei Buchung einer Option.
Der Nutzer verpflichtet sich, die erhaltene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der durch die GdP und Drillisch Telecom GmbH vorgesehenen Zwecke zu gebrauchen. Eine weitergehende oder gewerbliche Nutzung der SIM-Karten oder Endgeräte zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte ist untersagt. Insbesondere ist dem Nutzer untersagt, Telefonanlagen oder Datennetze mittels GSM-Gateways in das Vodafone-Mobilfunknetz einzubinden.
Darüber hinaus ist es untersagt, die überlassene(n) Karte(n) zu nutzen, um selbst oder durch Dritten unverlangte Werbung (SPAM) über SMS- oder MMS-Dienste zu versenden. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Verpflichtungen wird eine von Drillisch Telecom GmbH erhobene Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 Euro je vertragswidrig eingesetzter SIM-Karte fällig.
2) GdP Phone 2.0 mit Smart-Phone-Option
Mit der Smartphone-Option bestellen Sie das Smartphone wie angekreuzt. Damit verbunden ist die Buchung der einer Internet-Flatrate für monatlich 29,75 Euro mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.
Die Smartphone-Option gilt für paketvermittelte Daten im Vodafone UMTS- und GPRS-Netz außer Roaming und Auslandsverbindungen. Voraussetzung ist ein Daten- bzw. GPRS- und/oder UMTS-fähiges Endgerät. Die Option erlaubt
und unterstützt nur das Surfen mit einem UMTS- bzw. GPRS-fähigen Mobiltelefon ohne angeschlossenen Computer und wird ab dem 31.12.2010 auf UMTS Geschwindigkeit mit höchstens 384 kbits/s begrenzt. Die Nutzung von Voice
over IP, WLAN, VPN, Business-Software-Zugriff, Filesharing, /FTP. Multiplayer-Onlinegames, Internet-TV Nutzung, Instant Messaging ist ausgeschlossen und werden mit einem Preis von 0,23 Euro/10 KB abgerechnet. Ab einem Datenvolumen von 250 MB im jeweiligen Kalendermonat steht GPRS-Bandbreite (max. 64 kbit/s) zur Verfügung. Das Datenvolumen wird im Aktivierungs- und Kündigungsmonat anteilmäßig gewährt. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Sozialwerk der Polizei Sachsen GmbH, Sachsenallee 16, 01723 Kesselsdorf; Fax: 035204/68718; E-Mail
info@psw-service.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
 | x |  |
 |  |  |
 | Datenschutz bezüglich der Kundendaten:
Voraussetzung für den Erhalt und Betrieb des GdP Phone ist natürlich eine Datenfreigabe. Wir müssen zum Betrieb des GdP-Netzes dem Landesbezirk Sachsen, dem Vertragspartner (Provider/Netzbetreiber) und dem Vermittler und Auslieferer der Handys, folgende Daten übermitteln:
- Vor- und Nachname
- Mitgliedsnummer
- Bezirks- und Kreisgruppe des Landesbezirks Niedersachsen
- Die Telefonnummer des GdP-Handys
Die Telefonnummern der Teilnehmer am GdP-Phone werden nicht ins Internet gestellt. Die Telefonnummern der GdP Phones werden durch den Provider zugeteilt.
Erklärung zur Datenüberlassung
Für die Abwicklung ist eine Erklärung zur Datenüberlassung erforderlich. Hierzu muss bitte der nachstehende Antrag mit der Datenschutzerklärung ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben an den jeweiligen Kreisgruppenvorstand innerhalb der GdP Niedersachsen gesandt werden.
Also nichts wie ran und mitmachen bei dieser tollen Aktion!
Es lohnt sich, Mitglied der GdP zu sein! |  |
 | |  |
 |
- Antrag und Erklärung im Format PDF:

|  |
 | |  |
 |
- Antrag und Erklärung im Format MS-Word/RTF:

|  |
 | |  |
 |
- Antrag und Erklärung im Format OpenOffice/ODT:

|  |
 | |  |
 | |  |
 | x |  |
 | |  |
 | Weitere Informationen zum GdP-Phone |  |
 | |  |
 |
|  |
 | |  |
 | Im Mitgliederbereich:
(Login erforderlich)
- Telefonverzeichnis
- Tarifübersicht
- Hilfe im Servicefall
- FAQ
Hier gehts zum Login.
|  |
 | |  |
 | |  |
 | |  |
© 2007 - 2012 Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen