GdP-Phone: Das kostenfreie GdP-Handy-Netz
Nur für GdP-Mitglieder und Angehörige
Die GdP Niedersachsen bietet allen Mitgliedern ein kostenloses Handy an. Damit sind mindestens für die erste Laufzeit kostenfreie Handygespräche untereinander möglich. Partner der GdP ist E-Plus. Die Auslieferung hat im Oktober 2009 begonnen. Überlassungsantrag und Einverständniserklärung für Teilnahme erforderlich.
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Teilnehmende Bezirke / Landesbezirke |  |
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 | Das Netzprinzip des GdP-Phone |  |
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Telefonieren bis der Digitalfunk kommt …
Das GdP-Handy ist kein normales Mobiltelefon.
Wir hoffen, dass wir allen GdP-Mitgliedern mit diesem GdP-Handy den dienstlichen Alltag etwas angenehmer gestalten und Anrufe mit dienstlichem Hintergrund vom privaten Handy nun der Vergangenheit angehören.
Hintergrund:
Seit April 2008 hat der GdP-Landesbezirk Sachsen damit begonnen, ein kostenloses GdP-Handy-Netz aufzubauen. Um das zu verwirklichen, haben die Kollegen in Sachsen mit der Firma E-Plus-Service GmbH & Co. KG eine Rahmenvereinbarung getroffen. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung, der sich unter den gleichen Bedingungen auch andere Landesbezirke anschließen können, werden auf Wunsch an alle GdP-Mitglieder kostenlos Handys mit SIM-Karten von E-Plus ausgegeben. Mit diesen Handys und den SIM-Karten kann unter den teilnehmenden GdP-Mitgliedern und mit den vom Landesbezirk benannten Polizeidienststellen kostenfrei telefoniert werden.
Nach Sachsen haben sich auch folgende GdP-Bezirke und -Landesbezirke angeschlossen.
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
- Berlin
- Bundespolizei
- Niedersachsen
- Brandenburg
- Rheinland-Pfalz und
- Baden-Württemberg
Der Landesbezirk Niedersachsen bietet also ebenfalls allen GdP-Mitgliedern die Teilnahme an.
Für die neuen Studentinnen und Studenten an der Polizeiakademie wurde mit der Auslieferung 2009 begonnen. Es folgten bereits Ende 2009 alle anderen Bezirks- und Kreisgruppen.
Vorteile und Verfahrensweise zur Benutzung und Handhabung des GdP-Phones:
- Mit diesem Handy erhalten alle GdP-Mitglieder, selbstverständlich auch unsere Seniorinnen und Senioren, Zugang zum kostenfreien GdP-Netz.
- Mit diesem Handy können kostenfrei die meisten Dienststellen (mit Nebenstellen) in den oben genannten GdP-Bezirken und -Landesbezirken rund um die Uhr erreicht werden.
- Mit diesem Handy sind kostenfrei alle GdP-Mitglieder in den o. g. teilnehmenden GdP-Bezirken und -Landesbezirken erreichbar.
- Mit diesem Handy ist jeder GdP-Phone-Benutzer von allen Netzen aus erreichbar.
- Mit diesem Handy kann zunächst außerhalb des kostenlosen GdP-Netzes nicht telefoniert werden. Auf Antrag werden jedoch die SIM-Karten von E-Plus für den allgemeinen Telefonverkehr zusätzlich freigeschaltet. Dafür müssen dann die vertraglichen mit E-Plus vereinbarten Gebühren (normaler Handy-Vertrag) gezahlt werden. Das GdP-Netz bleibt jedoch dabei kostenfrei (Formular wird dem Handy bei Auslieferung beigefügt).
- Auf Anforderung können zwei bis drei Mobilfunkkarten (Partnerkarten) zur Verfügung gestellt werden, damit auch z. B. mit Familienangehörigen kostenfrei telefoniert werden kann (Formular wird dem Handy bei Auslieferung beigefügt).
- Das kostenfreie Telefonnetz gilt zunächst für zwei Jahre (ab Freischaltung durch E-Plus). Das GdP-Handy bzw. die SIM-Karte kann jederzeit zurückgegeben werden, wenn das Mitglied nicht mehr am GdP-Phone teilnehmen möchte. Bei Austritt aus der GdP wird die Karte und Telefonnummer eingezogen (gilt nicht bei Vertragsübernahme).
Datenschutz bezüglich der Kundendaten:
Voraussetzung für den Erhalt und Betrieb des Handys ist natürlich eine Datenfreigabe. Wir müssen zum Betrieb des GdP-Netzes dem Landesbezirk Sachsen, dem Vertragspartner E-Plus und dem Vermittler und Auslieferer der Handys, Firma Bauer in 08626 Eichigt, folgende Daten übermitteln:
- Vor- und Nachname
- Mitgliedsnummer
- Bezirks- und Kreisgruppe des Landesbezirks Niedersachsen
- Die Telefonnummer des GdP-Handys
Die Telefonnummern der Teilnehmer am GdP-Phone werden nicht ins Internet gestellt. Die Telefonnummern der GdP-Handys werden durch E-Plus bzw. die Fa. Bauer zugeteilt.
Erklärung zur Datenüberlassung
Für die Abwicklung ist eine Erklärung zur Datenüberlassung erforderlich. Hierzu muss bitte der nachstehende Antrag mit der Datenschutzerklärung ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben an den jeweiligen Kreisgruppenvorstand innerhalb der GdP Niedersachsen gesandt werden.
Also nichts wie ran und mitmachen bei dieser tollen Aktion!
Es lohnt sich, Mitglied der GdP zu sein!
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- Antrag und Erklärung im Format PDF:

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- Antrag und Erklärung im Format MS-Word/RTF:

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- Antrag und Erklärung im Format OpenOffice/ODT:

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 | Weitere Informationen zum GdP-Phone |  |
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- Telefonische Anfragen können auch bei der Service-Hotline 01577/44 44 444 Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr gestellt werden.
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 | Im Mitgliederbereich:
(Login erforderlich)
- Telefonverzeichnis
- Verzeichnis aller eingebundener Dienststellen
- Tarifübersicht
- Hilfe im Servicefall
Hier gehts zum Login.
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