GdP-Phone 2.0: Das kostenfreie GdP-Handy-Netz
Nur für GdP-Mitglieder und Angehörige!
Stand: 26.04.2010
Das neue GdP-Phone 2.0 ist da - jetzt mit noch mehr Vorteilen!
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 | Ab sofort können neue Handys mit den SIM-Karten von Vodafone bestellt werden.
Anträge downloaden: |  |
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- Bestellformular für das Handy und die SIM-Karte:

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- Bestellformular für die Partnerkarte:

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Achtung: Für Niedersachsen gelten nur diese o.g. Anträge (und nicht die beim federführenden Sozialwerk der Polizei Sachsen GmbH)
Wer die Info-Broschüre zum GdP-Phone 2.0, die unserer Mitgliedszeitschrift Deutsche Polizei, Ausgabe 04/2010, also nicht zur Hand hat, dem sei hier mit dem Download zum Ausdrucken und Verschicken geholfen. Die Info-Broschüre ist auch im Mai 2010 bei den Bezirks- und Kreisgruppen in Papierform erhältlich.
Wichtig bei diesen Bestellungen ist die Angabe, dass es sich hier um Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen handelt. Damit entfallen bei der Auslieferung der Handys bzw. SIM-Karten die in anderen Landesbezirken üblichen einmalig zu zahlenden 10,00 € Bearbeitungsgebühr.
GdP Phone 2.0 - das Erfolgsmodell:
Die GdP Niedersachsen bietet allen Mitgliedern ein kostenloses Handy an. Damit sind mindestens für die erste Laufzeit kostenfreie Handygespräche untereinander möglich. Partner der GdP ist nunmehr der Provider Vodafone. Nachdem die Auslieferung der ersten Generation für das e-plus-Netz im Oktober 2009 begonnen hatte, sind nun die GdP-Phones 2.0 bereit.
Inhaltlich bedeutet dies folgendes:
- Nutzung des Vodafone-Netzes statt des Netzes von e-Plus
- alle Gespräche innerhalb des GdP-Netz (auch zu den Partnerkarten) bleiben kostenfrei,
- zusätzlich bietet die Nutzung des GdP-Phones 2.0 eine kostenlose Flatrate in alle deutschen Festnetze unabhängig vom jeweiligen Anbieter;
- es gibt keine Grundgebühr und keinen Mindestumsatz, sondern lediglich eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 10 EUR (Partnerkarten 5 EUR),
- Zusatzoptionen sind buchbar.
Das GdP-Phone 2.0 enthält:
- Eine Flatrate in das deutsche Festnetz
- kostenfreie Gespräche im GdP-Phone 2.0 -Netz
- Ein neues kostenfreies Handy
- Eine (oder mehr) Partnerkarten für Deine Familie
- KEINE Grundgebühr
- KEINEN Mindestumsatz
Für Neuanträge sind Überlassungsantrag und Einverständniserklärung für Teilnahme erforderlich!
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Teilnehmende Bezirke / Landesbezirke |  |
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 | Das Netzprinzip des GdP-Phone |  |
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Telefonieren bis der Digitalfunk kommt …
Das GdP-Handy ist kein normales Mobiltelefon.
Wir hoffen, dass wir allen GdP-Mitgliedern mit diesem GdP-Handy den dienstlichen Alltag etwas angenehmer gestalten und Anrufe mit dienstlichem Hintergrund vom privaten Handy nun der Vergangenheit angehören.
Hintergrund:
Seit April 2008 hat der GdP-Landesbezirk Sachsen damit begonnen, ein kostenloses GdP-Handy-Netz aufzubauen. Um das zu verwirklichen, haben die Kollegen in Sachsen mit der Firma E-Plus-Service GmbH & Co. KG eine Rahmenvereinbarung getroffen. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung, der sich unter den gleichen Bedingungen auch andere Landesbezirke anschließen können, werden auf Wunsch an alle GdP-Mitglieder kostenlos Handys mit SIM-Karten ausgegeben. Mit diesen Handys und den SIM-Karten kann unter den teilnehmenden GdP-Mitgliedern und mit den vom Landesbezirk benannten Polizeidienststellen kostenfrei telefoniert werden.
Nach Sachsen haben sich auch folgende GdP-Bezirke und -Landesbezirke angeschlossen.
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
- Berlin
- Bundespolizei
- Niedersachsen
- Brandenburg
- Rheinland-Pfalz und
- Baden-Württemberg
- Hamburg
Der Landesbezirk Niedersachsen bietet also ebenfalls allen GdP-Mitgliedern die Teilnahme an.
Für die neuen Studentinnen und Studenten an der Polizeiakademie wurde mit der Auslieferung 2009 begonnen. Es folgten Ende 2009 alle anderen Bezirks- und Kreisgruppen.
Vorteile und Verfahrensweise zur Benutzung und Handhabung des GdP-Phones:
- Mit diesem Handy erhalten alle GdP-Mitglieder, selbstverständlich auch unsere Seniorinnen und Senioren, Zugang zum kostenfreien GdP-Netz.
- Mit diesem Handy können kostenfrei die meisten Dienststellen (mit Nebenstellen) in den oben genannten GdP-Bezirken und -Landesbezirken rund um die Uhr erreicht werden.
- Mit diesem Handy sind kostenfrei alle GdP-Mitglieder in den o. g. teilnehmenden GdP-Bezirken und -Landesbezirken erreichbar.
- Mit diesem Handy ist jeder GdP-Phone-Benutzer von allen Netzen aus erreichbar.
- Auf Anforderung können zwei bis drei Mobilfunkkarten (Partnerkarten) zur Verfügung gestellt werden, damit auch z. B. mit Familienangehörigen kostenfrei telefoniert werden kann (Formular wird dem Handy bei Auslieferung beigefügt).
- Das kostenfreie Telefonnetz gilt zunächst für zwei Jahre (ab Freischaltung durch den Provider). Das GdP-Handy bzw. die SIM-Karte kann jederzeit zurückgegeben werden, wenn das Mitglied nicht mehr am GdP-Phone teilnehmen möchte. Bei Austritt aus der GdP wird die Karte und Telefonnummer eingezogen (gilt nicht bei Vertragsübernahme).
Datenschutz bezüglich der Kundendaten:
Voraussetzung für den Erhalt und Betrieb des Handys ist natürlich eine Datenfreigabe. Wir müssen zum Betrieb des GdP-Netzes dem Landesbezirk Sachsen, dem Vertragspartner (Provider/Netzbetreiber) und dem Vermittler und Auslieferer der Handys, Firma Bauer in 08626 Eichigt, folgende Daten übermitteln:
- Vor- und Nachname
- Mitgliedsnummer
- Bezirks- und Kreisgruppe des Landesbezirks Niedersachsen
- Die Telefonnummer des GdP-Handys
Die Telefonnummern der Teilnehmer am GdP-Phone werden nicht ins Internet gestellt. Die Telefonnummern der GdP-Handys werden durch den Provider bzw. die Fa. Bauer zugeteilt.
Erklärung zur Datenüberlassung
Für die Abwicklung ist eine Erklärung zur Datenüberlassung erforderlich. Hierzu muss bitte der nachstehende Antrag mit der Datenschutzerklärung ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben an den jeweiligen Kreisgruppenvorstand innerhalb der GdP Niedersachsen gesandt werden.
Also nichts wie ran und mitmachen bei dieser tollen Aktion!
Es lohnt sich, Mitglied der GdP zu sein!
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- Antrag und Erklärung im Format PDF:

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- Antrag und Erklärung im Format MS-Word/RTF:

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- Antrag und Erklärung im Format OpenOffice/ODT:

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 | Weitere Informationen zum GdP-Phone |  |
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- Telefonische Anfragen können auch bei der Service-Hotline 01577/44 44 444 Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr gestellt werden.
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 | Im Mitgliederbereich:
(Login erforderlich)
- Telefonverzeichnis
- Tarifübersicht
- Hilfe im Servicefall
- FAQ
Hier gehts zum Login.
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