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Landesjournal Niedersachsen Leitartikel April 2004; LAUFBAHNRECHT: Zweigeteilte Laufbahn kurz vor Umsetzung - aber was passiert nach dem 31.12.2005?

Mit dem Slogan „Wie ist der Weg nach oben?“ brachte die GdP 1991/92 anlässlich der Personalratswahlen ihre langjährige Forderung nach gerechter Bewertung polizeilicher Arbeit auf den Punkt. Die Politik reagierte. Der damalige Innenminister Glogowski gab im Herbst 1991 auf einem außerordentlichen Delegiertentag der GdP bekannt, dass er sich für die Einführung einer zweigeteilten Laufbahn einsetzen würde. 

Vor nunmehr fast zwölf Jahren, genau am 23.06.1992, hat die rot-grüne Landesregierung die Ankündigung Glogowskis in die Tat umgesetzt und beschlossen, die sogenannte zweigeteilte Laufbahn bei der Polizei einzuführen. Mit diesem Beschluss wurde die Auffassung der Gewerkschaft der Polizei bestätigt. Ein schwerer und steiniger Weg, der gegen viele Bedenkenträger und Schlechtredner und trotz Haushaltslöchern bis heute geradlinig weiter gegangen wurde. 

   Seit dieser Entscheidung sind rund 12.000 Stellenverlagerungen vom mittleren in den gehobenen Dienst durchgeführt und daraus resultierend rund 40.000 Beförderungen ausgesprochen worden. Ein politischer Kraftakt, den alle Parteien im niedersächsischen Landtag unterstützt haben. 

Auch die neue Landesregierung hält daran fest, den nächsten Schritt durchzuführen, nämlich die zweigeteilte Laufbahn bis Ende 2005 in Niedersachsen zu vollenden. Die Gründe für die zweigeteilte Laufbahn sind genauso vielfältig wie einleuchtend. Unter anderem wird diese richtige politische Entscheidung einer Polizei gerecht, bei der es um gestiegene Anforderungen, professionelle und eigenverantwortliche Sachbearbeitertätigkeit in allen Disziplinen des Polizeivollzugsdienstes sowie um bürgerfreundlichen Aufgabenwahrnehmung geht.

Und dass die Polizei sich in diesem Sinne weiterentwickelt hat, ist tagtäglich aus den Medien zu entnehmen. Nur zwei Tatbestände aus einer Vielzahl machen das deutlich: 
 
    • 1. Trotz weniger Personal verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik seit Jahren im Durchschnitt hervorragende Aufklärungsquoten und 
    • 2. das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in polizeiliche Arbeit kann kaum höher sein; fast 82 % der Befragten bei einer kürzlich durchgeführten repräsentativen Umfrage vertrauen der Polizei, die damit auf dem Siegerpodest ganz oben über anderen Berufsgruppen und Institutionen steht.

   Sicherlich gibt es auch hier wieder Menschen, die diese Aussagen relativieren wollen, was aber nichts an der grundsätzlichen Richtigkeit dieser Fakten ändert.
 
      Sachstand

   Es gibt nur noch ca. 2.000 Kolleginnen und Kollegen im mittleren Polizeivollzugsdienst. Davon werden rund 1000 bis Ende 2005 die Voraussetzungen des § 17 a (1) der Nds. Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst (PolNLVO) zur Überführung in den gehobenen Dienst nicht erfüllen. Trotz der Beschulungskapazität von ca. 800 Kolleginnen und Kollegen pro Jahr war schon lange voraussehbar, dass nicht alle bis zu dem in der Übergangsregelung der Laufbahnverordnung genannten Termin 31.12.2005 in den g.D. aufsteigen können. Darauf haben wir fortlaufend hingewiesen. 

   Seit 2001 liegt dem MI deshalb ein Vorschlag der GdP vor, der die Veränderung der Altersgrenze von 35 Jahren nach unten beinhaltete. Die Umsetzung scheiterte allerdings am Willen der damals Verantwortlichen. 

   Die GdP und der Polizeihauptpersonalrat befinden sich seit einiger Zeit in der Diskussion mit dem MI, damit die zweigeteilte Laufbahn, wie politisch geplant, im Jahr 2005 vollendet ist. Ohne eine gesetzliche Änderung ist dies jedoch nicht mehr möglich.
Der Vorschlag der GdP beinhaltet die gesetzliche Überführung aller noch im mittleren Dienst befindlichen Kolleginnen und Kollegen in den gehobenen Dienst. Die restlichen Planstellen des mittleren Dienstes könnten im Jahr 2005 umgewandelt und nach Freigabe des Haushaltes genutzt werden. Damit hier keine Ungerechtigkeit gegenüber den Absolventen des AL g.D. entsteht, muss eine Qualifizierung für das nächste Beförderungsamt erfolgen. Auch müssen die Kolleginnen und Kollegen, die sich an der FHS befinden, zum gleichen Stichtag in das Eingangsamt des g. D. überführt werden.
 

      Wie geht der Weg nach oben weiter? 

   Dies ist allerdings nur die Umsetzung der politischen Zusage bis 2005. Was passiert aber danach? 
Die Gerüchteküche brodelt. Es gibt Politiker der Regierungsfraktionen, die die Fortführung der sachgerechten Bewertung polizeilicher Arbeit in Frage stellen und auch öffentlich die Wiedereinführung des mittleren Dienstes fordern, bzw. auch die Implementierung einer „Hilfspolizei“ in Diskussionen einfließen lassen. Wer dies will, wird den bestätigten gewachsenen Anforderungen nicht gerecht und schafft auf der Sachbearbeiterebene wieder eine Zweiklassengesellschaft bzw. eine Billigpolizei zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. 

· Denn die Argumente für die Beibehaltung der zweigeteilten Laufbahn haben sich nicht geändert. 
· Auch die Frage des fehlenden Nachwuchses stellt sich nicht, es gibt genügend Bewerberinnen und Bewerber. 
· Die Möglichkeiten, dass Realschüler über den Weg „Fachoberschule Polizei“ mit anschließendem Studium in den sachbearbeitenden Dienst gelangen können, sind vorhanden und wurden verbessert. 

   So genannte polizeitaktische Gründe, die für die Wiedereinführung des mittleren Dienstes sprechen könnten, wären frei erfunden.

   Die Bewertung polizeilicher Arbeit und daraus resultierend auch eine bessere Bezahlung, kann und darf nicht abhängig gemacht werden von der aktuellen Kassenlage, sondern muss eine dauerhafte politische Entscheidung sein. Lobeshymnen anlässlich gelungener Einsätze und Dankesreden zum Jahresende sind zwar gut gemeint und werden auch gerne entgegen genommen. Unglaubwürdig werden sie allerdings dann, wenn man die sachgerechte Bewertung der polizeilichen Arbeit laufend auf den Prüfstand stellt. 

   Erst kürzlich haben sich die Direktoren der Polizei eindeutig für die konsequente Weiterführung der zweigeteilten Laufbahn nach 2005 ausgesprochen. Die Arbeitsgruppe Organisation hat dies ebenfalls empfohlen. Die Personalräte befürchten soziale Spannungen und Konflikte in der Polizei, sollte es zu einer Umkehr in der Sichtweise der adäquaten polizeilichen Bewertung kommen. 
Die GdP geht davon aus, dass auch der zukünftige Landespolizeipräsident sowie die designierten Polizeipräsidenten der sieben Direktionen die Stärkung der Polizei auch in der Weiterführung der zweigeteilten Laufbahn sehen und den Innenminister dementsprechend politisch beraten werden. 

   Die Gerüchteküche muss ein Ende haben. Unruhe gibt es zurzeit genug in der Polizei. 


Dietmar Schilff
Stellv. Landesvorsitzender und

Vorsitzender des Polizeihauptpersonalrates
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