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Landesjournal Niedersachsen Juni 2008 - POLIZEIORGANISATION Bereitschaftspolizei vor Umbau – Beschäftigte kalt erwischt -

Die Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen (LBPN) soll eine neue Führungsstruktur erhalten. Die drei selbstständigen Bereitschaftspolizeiabteilungen (BPA) in Hannover, Braunschweig und Oldenburg sollen künftig von nur noch einer Stelle versorgt werden.

Der Behördenleiter der ZPD, Polizeipräsident Alfred Soetbeer, eröffnete seine Pläne Anfang Mai den Abteilungsführern der BPA'en und tags darauf mündlich den Personalvertretungen. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landespräsidiums für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPPBK) bzw. des Innenministers werden die Aufgaben der bisherigen drei Abteilungsführungsgruppen (AFG) der I. bis III. BPA in Hannover, Braunschweig und Oldenburg künftig in zwei AFG im Behördenstab der ZPD zentralisiert.

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Kompetenz vor Ort: Einsatzübung norddeutscher Länder im April
2008, maßgeblich durch die Bepo Oldenburg organisiert.
Fotos: rf, Collage: Robra

 




Die Gewerkschaft der Polizei übt deutliche Kritik an diesem Plan, bei der die Selbständigkeit der BPA und ihre regionale Kompetenz beschnitten wird.

      Binnenkultur fordert Beteiligung

Kalt erwischt wurden vor allem wieder einmal die Beschäftigten der Polizei, ihre Personalräte und auch die Gewerkschaft der Polizei. Die GdP wirft der ZPD-Führung und dem MI vor, nicht im Vorfeld der Diskussion und Planung beteiligt worden zu sein.

„Es ist wohl auch kein Zufall, dass kurz nach den Landtags- und Personalratswahlen bei der Polizei heute darüber informiert wurde, dass die drei Dienststellenbereiche in Hannover, Braunschweig und Oldenburg aufgelöst werden sollen. Damit findet einmal mehr eine Zentralisierung auf nur noch eine Dienststelle statt, die für ganz Niedersachsen zuständig ist“, sagte am 8. Mai der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff nach Bekanntwerden der Pläne.

Durch die Auflösung der örtlichen Dienststellen befürchtet die GdP eine Verlängerung der dienstlichen Abläufe und weitere Nachteile für die Beschäftigten. So würden in Zukunft Urlaubsgesuche nicht mehr in Oldenburg oder Braunschweig entschieden werden, sondern erst nach einem langen Dienstweg in Hannover. Auch die Vertretung der Beschäftigten durch die Personalräte fände nicht mehr vor Ort, sondern nur noch in Hannover statt.

Als unverständlich bezeichnet die GdP auch die offensichtlich fehlende rechtzeitige Beteiligung und Information der Führungskräfte in den betroffenen Abteilungen.

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GsV-Mitglied Frank Jürges im Fachgespräch mit FA Bepo und den
KG-Vorsitzenden der Bepo’en am 14. Mai 2008. Fotos: Schilff, Collage: Robra
 


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Frank Jürges
Erste Bewertung


Die ZPD hat am 14.05.2008 mit einer internen schriftlichen Information („Die ZPD informiert:“, d. Red.) über die Zukunft der Landesbereitschaftspolizei informiert. Im Folgenden bewerten wir in einer ersten kurzen Stellungnahme die dort aufgeführten Aussagen:

Die ZPD: „Seit dem vergangenen Mittwoch herrscht Klarheit über die zukünftige Organisation der LBPN:...“
GdP: Diese Feststellung entspricht nicht der Realität und nicht den Erwartungen vieler Kolleginnen und Kollegen, für die mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet werden. Von Klarheit kann hier keine Rede sein! Als schallende Ohrfeige empfinden es die Beschäftigten, dass im „ZPD-Rundblick“, Ausgabe 13 (April 2008), unter der Überschrift „Von Moral, Rolle und Selbstverständnis“ mit einem Fazit „Weiter so!“ hehre Ansprüche formuliert werden. Andererseits wird versäumt, die Betroffenen auf dem Weg zu einer Neuorganisation mitzunehmen.

Die ZPD: „...erhielten die Personalvertretungen ausführlich Kenntnis von den Plänen des Behördenleiters.“
GdP: Die Personalvertretungen über Entscheidungen mündlich „in Kenntnis zu setzen“ stellt sich als eine Unternehmenskultur dar, die dem Informationsrecht der Personalvertretungen nach § 60 NPersVG und innerdemokratischen Verhaltensweisen nicht gerecht wird!

Die ZPD: „Die starre Gliederung der AFG an den bisherigen Standorten wird aufgegeben.“
GdP: Hier wird keine „starre“ Gliederung aufgegeben, hier werden bisher klare und flexible, an den Erfordernissen ausgerichtete Organisationsstrukturen zum Nachteil der Organisationsklarheit aufgegeben. Bereits mit der Organisationsanpassung und Zentralisierung von Verwaltungs- und Logistikaufgaben zum 01.01.2007 wurden „klare“ Organisationsstrukturen zum Nachteil der Dienststellen vernichtet. Insofern stellt sich das vorgestellte Modell als Weiterführung der „Vernebelung der Organisationsstrukturen“ innerhalb der ZPD dar!

Die ZPD: „Die bislang dort angesiedelten Aufgabenfelder werden zukünftig in zwei AFG in dem Behördenstab der ZPD zentralisiert.“
GdP: Die Auflösung einer AFG und die gleichzeitige Zentralisierung zweier AFG in den Behördenstab ist nicht nachvollziehbar. Die bisherigen AFG stehen für eine ausgewiesene Professionalität bei der Bewältigung ihrer Aufgaben. PP Soetbeer stellt selbst fest: „Die LBPN genießt nicht nur in Niedersachsen selbst, sondern auch darüber hinaus, nachgewiesenermaßen einen exzellenten Ruf.“ Hierbei handelt es sich nicht um eine Zentralisierung der AFG. Vielmehr werden die Betroffenen der AFG innerhalb des Behördenstabes in verschiedenen Dezernaten mit zusätzlichen Aufgaben der Alltagsorganisation betraut werden. Das bedeutet den Verlust von Professionalität und die Abschaffung einsatzerfahrener Stäbe der LBPN. Ohne Not werden Strukturen mit einem Höchstmaß an Kompetenz zerschlagen. Als Ergebnis prognostizieren wir auf allen Ebenen eine deutliche Verschlechterung der landesweiten Einsatzbewältigung!

Die ZPD: „Mit der zentralen sowie professionellen Aus- und Fortbildung für die unterschiedlichen Belange der LBPN aber auch von LEO-Leine-Einheiten wird ein Fortbildungszentrum in Oldenburg beauftragt.“
GdP: Wir begrüßen die Einrichtung eines Fortbildungszentrums. Die Vorwegnahme einer Standortentscheidung vor inhaltlicher Ausgestaltung dieses Bereiches halten wir jedoch für nicht akzeptabel!

Die ZPD: „Mit dem Ziel, die personelle Stärke der LBPN unangetastet zu lassen, stehen künftig 35 Beamtinnen und Beamte innerhalb der ZPD zur Verfügung.“
GdP: Nach unseren Berechnungen sind von der Veränderungen mindestens 160 Kolleginnen und Kollegen unmittelbar betroffen. Daher stellt sich uns die Frage, was mit den 125 zahlenmäßig nicht aufgeführten Kolleginnen und Kollegen geschieht! Für unglaublich betrachten wir die Tatsache, dass unsere Tarifbeschäftigten und Verwaltungsbeamtinnen und -beamten der LBPN bei der Betrachtung scheinbar keine Rolle gespielt haben. Eine „Verinnerlichung der Rolle und Vorbildfunktion von Führungskräften sowie gelebte Wertschätzung untereinander“ (Zitat „ZPD-Rundblick“, Ausgabe 13 / April 2008) stellt das mit Sicherheit nicht dar!

Die ZPD: „Wir werden Sie über den Fortgang der sich anknüpfenden Entwicklungen auf dem Laufenden halten.“
GdP: Das haben die Beschäftigten von Anfang an erwartet! Wird diese Aussage von den Beschäftigten noch geglaubt? Im Januar 2008 hat die ZPD schriftlich informiert und ausgeführt: „Erste Ergebnisse der Auswertung (Stellungnahmen des FA Bepo der GdP, der Personalvertretungen, der Frauenbeauftragten und der Dienststellen, d. Red.) wird die Behördenleitung gemeinsam mit den Führungsverantwortlichen der LBPN und des PATB NI, dem Bezirkspersonalrat sowie der Frauenbeauftragten der ZPD erörtern. Danach werden wir (die Sachbearbeiter, d. Red.), zusammen mit der Behördenleitung, unter Berücksichtigung aller Ergebnisse, eine Berichtsvorlage vorbereiten, die nach erneuter Abstimmung mit den o. g. Beteiligten an das Niedersächsische Innenministerium übersandt wird.“
Nach über anderthalbjähriger Arbeit an der Organisationsüberprüfung der LBPN bestand die angekündigte Erörterung ausschließlich aus der Bekanntgabe eines nicht nachzuvollziehenden Ergebnisses. Vor diesem Hintergrund ist die Glaubwürdigkeit von rechtzeitiger „Information über den Fortgang der sich anknüpfenden Entwicklungen“ an die Beschäftigten zerstört worden!

Frank Jürges,
Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes und
Vorsitzender der BG ZPD
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Die GdP fordert also: Alle drei BPA in Hannover, Braunschweig und Oldenburg als gleichwertige und eigenständige Dienststellen erhalten – einschließlich AFG und dem Verbleib technischer Einsatzeinheiten dort, wo ihre schnelle Einsatzfähigkeit garantiert ist.

Red.



 

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