Landesjournal Niedersachsen September 2005 - 1. September 2005: Außerordentlicher Landesdelegiertentag - Thema: Verlängerung der Lebensarbeitszeit
Die Fakten | Bernhard Witthaut Landesvorsitzender |
Die bisherige Planung
Sie bestand ursprünglich darin, den Ordentlichen Landesdelegiertentag im November/Dezember 2005 zu nutzen, um eine Position der GdP Niedersachsen in dieser Frage zu erarbeiten. Wir wollten uns der Diskussion und den Argumenten zu diesem Thema stellen, um nicht von vornherein in eine völlige Verweigerungshaltung zu geraten. Argumente wie „demografische Entwicklung“ und „Versorgungskosten“ spielen dabei eine große Rolle und werden von uns auch in entsprechende Überlegungen einbezogen. Auch bereits in anderen Bundesländern beschlossene Heraufsetzung der Altersgrenze für Polizeibeamte müssen in die Diskussion einbezogen werden. Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des niedersächsischen Beamtengesetzes wird sicherlich im Herbst beginnen.
Die FDP als Koalitionspartner hat sich für eine soziale Komponente in dieser Frage ausgesprochen. Wir sollten daher die Gelegenheit nutzen und auf allen politischen Ebenen Gespräche führen. Doch dazu ist eine klare Position der GdP erforderlich. Diese Position kann nach Auffassung des geschäftsführenden Landesvorstandes nur ein Delegiertentag bestimmen; egal, ob ein ordentlicher oder ein außerordentlicher. Bis zum ordentlichen Delegiertentag in Niedersachsen im November/Dezember 2005 wäre jedoch zuviel Zeit vergangen.
Die Formalien
Mit Datum vom 14. Juli 2005 beantragte die Bezirksgruppe Polizeidirektion Braunschweig einen außerordentlichen Delegiertentag aus Anlass der von der Landesregierung beabsichtigten Lebensarbeitszeitverlängerung. Gemäß der Landessatzung der GdP Niedersachsen ist ein außerordentlicher Landesdelegiertentag auf Antrag der Mehrheit der Bezirksgruppen unverzüglich einzuberufen.
Bis Ende Juli hatten acht von den zehn im Landesbezirk bestehenden Bezirksgruppen den Antrag für einen außerordentlichen Delegiertentag gestellt. Damit muss dieser gemäß § 13 Abs. l unserer Satzung unverzüglich einberufen werden. Gemäß § 13 Abs. 2 müssen dazu die Delegierten des letzten ordentlichen Delegiertentages eingeladen werden. Das war der 27. Landesdelegiertentag vom 23. bis 25.10.2001 in Osnabrück.
Der Ablauf
Der geschäftsführende Landesvorstand hat für den 1. September 2005 zu dem außerordentlichen Delegiertentag eingeladen. In einem offiziellen Teil soll den vier Landtagsfraktionen Gelegenheit gegeben werden, ihre Positionen darzulegen und mit den Delegierten zu diskutieren. Im Anschluss an diesen Teil wird der Delegiertentag intern diskutieren, beraten und die Position der GdP Niedersachsen bestimmen.
Damit wird das höchste satzungsgemäße Organ in dieser Frage die Leitlinien für den Vorstand und den geschäftsführenden Vorstand erarbeiten und festlegen. Auch wenn es kompliziert und langwierig erscheint, dies ist der demokratische Prozess in unserer GdP.
Landesvorsitzender
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