Zum Inhalt wechseln

Landesjournal Niedersachsen Dezember 2005 - BEAMTENVERSORGUNG: Niedersächsische Versorgungsrücklage

Durch Artikel 5, Nr. 4 des Versorgungsreformgesetzes von 1998 ist § 14 in das Bundesbesoldungsgesetz mit Wirkung vom 01.01.1999 neu eingeführt worden.

Danach sind beim Bund und in den Ländern Versorgungsrücklagen als Sondervermögen zu bilden, um die Versorgungsleistungen angesichts der demografischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger in den Jahren 2014 bis 2028 sicher zu stellen.

In der Zeit vom 01.01.1999 bis zum 31.12.2013 werden die Anweisungen der Besoldung in gleichmäßigen Schritten von durchschnittlich 0,2 Prozentpunkten abgesenkt. Die dadurch gesparten Beträge sind dem Sondervermögen zuzufügen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
das Niedersächsische Versorgungsrücklagengesetz ist aufgrund des oben zitierten Artikel 5, Nr. 4 des Reformgesetzes 1998 am 10.11.1999 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen worden. In § 11 dieses Gesetzes ist die Einrichtung eines Beirates vorgesehen, dem u. a. auch ein Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes angehört. Für den DGB Niedersachsen bin ich seit 1999 in diesem Beirat.

Zwischenzeitlich haben sieben Sitzungen des Beirates stattgefunden. Da sich das Bundesbesoldungsgesetz als Grundlage zur Berechnung der Zuführungen an die Landesversorgungsrücklage mit Wirkung vom 01.01.2003 geändert hat, ergibt sich für die auf den 31.12.2002 folgenden acht allgemeinen Anpassungen der Besoldung keine Verminderung. Zum Ausgleich erhält die Landesversorgungsrücklage 50 v. H. der Verminderung der Versorgungsausgaben durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001. Demnach ergibt sich mittlerweile ein Fondsvermögen von 180.814.870,32 Euro.

Diesem Sondervermögensfonds werden nicht nur für die aktiv Beschäftigten und die Versorgungsempfänger des Landes, sondern auch Zuführungen für die Beschäftigten in den Landesbetrieben, in den Stiftungen des öffentlichen Rechts und in den Anstalten des öffentlichen Rechts zugeführt.

Für das Jahr 2004 ergab die Abschlussberechnung einen Gesamtzuführungsbetrag in Höhe von insgesamt rund 45,7 Mio Euro. Dem Sondervermögen für das Jahr 2005 sind dem Sondervermögen rund 48,4 Mio Euro aus dem Landeshaushalt zugeführt worden.

Nach den Berechnungen für den Zeitraum bis 2009 (mittelfristige Finanzplanung) werden die jährlichen Zuführungen für den aktiven Bereich nahezu konstant bei rund 24 Mio. Euro ansteigen. Bis zum Jahr 2017 - so die zu erwartende Prognose - werden rund zwei Milliarden Euro in das Sondervermögen eingestellt sein.

Die Ablieferungen an den Landeshaushalt - so sieht das Gesetz es vor - werden ab dem Jahre 2018 erfolgen.

Bernhard Witthaut
Landesvorsitzender



Falls Sie einen Leserbrief zu einem Artikel in DEUTSCHE POLIZEI schreiben möchten, klicken Sie bitte auf das jeweilige Mail-Zeichen.
Bitte vergessen Sie nicht, den Artikel zu nennen, zu dem Sie sich äußern möchten.
.
Zu einem Artikel des LandesJournals Niedersachsen:Zu einem Artikel des Bundesteils:
.
redaktion@gdpniedersachsen.de
.
.
leserbrief-dp@gdp-online.de
.
..
.

This link is for the Robots and should not be seen.