BG Braunschweig: Informationsveranstaltung „Vorbereitung auf den Ruhestand“
Nach zweijähriger Unterbrechung hat die Bezirksgruppe Braunschweig die langjährige Betreuungs- und Informationsarbeit für zukünftige Pensionäre und Rentner wieder aufgenommen: GdP-Kollegen, die in den letzten Monaten in den Ruhestand gegangen sind, bzw. bis zum Jahresende gehen, wurden persönlich zum 27. Mai 2010 eingeladen.
Der Vorsitzende der Kreisgruppe Braunschweig, Rainer Holze, begrüßte die anwesenden Kollegen und überbrachte in Vertretung des Bezirksgruppenvorsitzenden Achim Rinke dessen herzliche Grüße und ging in seinem Referat ausführlich auf die gewerkschaftlichen landespolitischen GdP-Forderungen für die Zukunft ein. Dabei verwies er auf die GdP-lnformationen und die Fachbeiträge in verschiedenen Ausgaben in Deutsche Polizei - Nds.
Anschließend übergab er an den Bezirksseniorensprecher Günter Bengelsdorf die weitere Seminarleitung.
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 | Vielfältige Informationen für Senioren
Fotos: Rudi Refinger |  |
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 | Bezirksseniorenvorsitzender der BG Braunschweig: Günter Bengelsdorf |  |
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Der Seminarleiter begrüßte den Referenten für Versorgungs- und Beamtenrecht der Zentrale für Information und Beratung Braunschweig der OFD Nds., Detlef Gerth. Weiterhin wurde der GdP-Landesseniorenvorsitzende Rudi Refinger begrüßt.
Herr Gerth ging im ersten Referatsteil auf das Beamtenversorgungsrecht ein und wies auf die einschlägigen Bestimmungen hin. Hierbei streifte er die Föderalismusreform und sprach die eventuellen Auswirkungen im Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht an. Er erläuterte in einem Überblick die Grundlagen des Versorgungsrechts zu folgenden Fragen:
- Wer hat Anspruch auf Ruhegehalt?
- Wann entsteht ein Anspruch auf Ruhegehalt?
- Wie errechnet sich das Ruhegehalt?
- Versorgungsabschläge?
- Welche Zeiten sind ruhegehaltsfähig?
- Hinterbliebenenversorgung?
- Vollmacht?
- Übergangsregelungen?
Zur weiteren Information erhielten alle Seminar-Teilnehmer das Informationsblatt der OFD Nds. vom 01.01.10 „Die Versorgung der Beamten/Innen und Richter/Innen in Niedersachsen“.
Im zweiten Referatsteil ging Herr Gerth auf das Beihilferecht ein. Die Beihilfegewährung richtet sich in Niedersachsen nach § 80 des Niedersächsischen Beamtengesetz (NBG) und § 87 c NBG (in der am 31.03.09 geltenden Fassung) i. V. mit den Beihilfevorschriften des Bundes in der Fassung vom 01.11.2001, zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 30.01.2004.
Mit den weiteren Erläuterungen gab er einen ausführlichen Überblick über das Beihilferecht zu den folgenden Fragen:
- Beihilfeberechtigte Personen und berücksichtigungsfähige Angehörige
- Beihilfefähige Aufwendungen
- Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen
- Sehhilfen
- Krankenhausbehandlungen
- Beförderungskosten
- Sanatoriumsbehandlungen
- Dauernde Pflegebedürftigkeit
Auch hier erhielten alle Seminar-Teilnehmer die neuesten Informationen der OFD Nds. vom 27.08.2009 „Informationsblatt über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege--, und Geburtsfällen an Beamtinnen, Beamte, Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamte u. a.“. Im Anschluss stand der Referent für alle Seminarteilnehmer für Einzelfragen zur Verfügung. Ergänzend wies Herr Gerth noch auf die neue Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) für Beamtinnen und Beamte des Bundes hin und erläuterte, dass auch für Niedersachsen eine neue Beihilfeverordnung zu erwarten ist.
Im dritten Referatsbereich ging der GdP-Landesseniorenvorsitzende Rudi Refinger auf die in den letzten fünf Jahren geleistete Seniorenarbeit ein und stellte das neue „APS - AktivProgramm für Senioren“ vor. Das Kürzel APS steht gleichzeitig auch für „Ansprechpartner für Senioren“. Diese Informationsmappe wurde total überarbeitet und neu aufgelegt. Nachdem die Erstausgabe einige Jahre erfolgreich genutzt wurde und eine Reihe von Ideen und Hinweise dazu vorlagen, lag es nahe, sich über eine Überarbeitung Gedanken zu machen. Diese wurde in Niedersachsen auf der 6. Landesseniorenkonferenz im Mai 2009 wegen der vielen Änderungen in den einzelnen Gesetzen und Verordnungen, vorgestellt und beschlossen.
Die neue Versorgungsmappe „APS – Aktiv Programm für Senioren“ beinhaltet insbesondere folgende Themen:
- Persönliche Angaben / Familienangehörige ....
- Vorsorgemöglichkeiten ....
- Die Betreuungsverfügung ....
- Die Vorsorgevollmacht ....
- Die Patientenverfügung
- Weitere wichtige Angaben ....
Diese Versorgungsmappe sollte zu den persönlichen Unterlagen genommen werden.
Es kann dazu abschließend gesagt werden, dass dieses Programm ein breit gefächertes Angebot von Aktivitäten, Hilfestellungen und Betreuungskonzepten für Senioren, aber auch für Aktive ist. Wer heute als Mitglied der GdP in den Ruhestand geht, sei es als Versorgungsempfänger oder -empfängerin oder als Rentnerin oder Rentner, der ist nicht vergessen! Sein Mitgliedsbeitrag wird auf 70 % reduziert, so wie seine Bezüge, aber seine Rechte bleiben voll und ganz erhalten.
Das Merkblatt der GdP-Bezirksgruppe Braunschweig vom 01.10.2010 wurde allen Seminarteilnehmern direkt zugesandt.
Als neue GdP-Leistung wird das für alle GdP- Mitglieder ins Leben gerufene GdP-Phone 2.0 angeboten, d. h. unsere Mitglieder telefonieren kostenfrei im deutschen Festnetz und innerhalb des GdP- Phone 2.0 Netzes. Das Beste daran ist, dass keine Grundgebühr erhoben wird und auch kein Mindestumsatz vorgesehen ist. Das GdP-Phone 2.0 nutzt das Netz von Vodafone.
Diese Informationsveranstaltung zeigte einmal mehr, dass GdP-Mitglieder auch im Ruhestand nicht alleine gelassen werden! Am Schluss der heutigen Veranstaltung waren sich alle Seminarteilnehmer einig, dass diese Informationsveranstaltung „Vorbereitung auf den Ruhestand“ jährlich im Bereich der Bezirksgruppe Braunschweig fortgesetzt werden sollte.
Protokoll: G. Bengelsdorf, 27.05.2010
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