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| Unsere generellen Tipps: | ||
Aber, aufgepasst: Hier können schnell Fehler gemacht werden! In Niedersachsen erhalten Polizeianwärter von Beginn an Beihilfe. Diese deckt die Krankheitskosten nur anteilig ab (i.d.R. zu 50 %). Um den Eigenanteil nicht selbst tragen zu müssen, gilt es, die Kostenerstattung auf 100 % privat aufzustocken sowie die noch vorhandenen Beihilfelücken zu schließen. Dies ist seit 01.01.2009 genauso Pflicht wie die Pflegeversicherung. Für Anwärter gibt es bei einigen Versicherern besonders günstige „Ausbildungstarife“. Angebote zur Beihilfeergänzung für Polizeianwärter findet Ihr hier >>>
Beispiel: Verlust des Zeigefingers (Schiessfinger) führt auch nicht zu einer Berufsunfähigkeit und auch nicht zur allgemeinen Dienstunfähigkeit; ihr könnt aber keine Waffe mehr führen und seid somit polizeivollzugsdienstunfähig. Hier würde jetzt die spezielle PDU-KLausel greifen und euch monatlich eine Rente in der Größenordnung von ca. 500-750 Euro zahlen (richtet sich danach, was ihr abgesichert habt). Vom Dienstherrn würdet ihr nichts bekommen, außer eure Entlassungspapiere. Vom Dienstherrn würdet ihr nichts bekommen, außer eure Entlassungspapiere.
Darüber hinaus gibt es bei der GdP-eigenen Polizeiversicherung speziell auf Polizeibeamte Polizeibeamtinnen bzw. Polizeianwärter Polizeianwärterinnen zugeschnittene Angebote und besondere Vergünstigungen für GdP-Mitglieder. Nähere Informationen und einen umfassenden Ratgeber für Berufseinsteiger findet ihr hier >>> unter dem Stichwort Polizeianwärter.
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