Fachausschusses Polizeiverwaltung - Themenübersicht -

Gem. Satzung der GdP bestellt der Landesvorstand zu seiner Unterstützung Landesfachausschüsse.
Der Landesfachausschuss (FA) Polizeiverwaltung ist ein Fachberatungsgremium.
Der / die Vorsitzende vertritt den Landesbezirk auf Bundesebene im Bundesfachausschuss Polizeiverwaltung.


Stand: 15.04.2010
 
Der Fachausschuss und seine Mitglieder aus den Bezirksgruppen seit 2005 >>>
 
 
Fachausschuss tagte am 4. März 2009

Der Fachausschuss befasste sich insbesondere mit
  • Konzepten zu einem "Attraktivitätsprogramm für Polizeiverwaltungsbeamte / -beamtinnen"
  • den aktuellen Beurteilungsrichtlinien und den Beförderungsrichtlinien
  • den Novellen zur Modernisierung des nds. Beamtenrechtes (Entwurf) und zur LaufbahnVO
  • dem Sachstand zum Gebäudemanagement und zum Liegenschaftscontrolling
  • der Neuregelung zum Zentralen Fahrdienst Niedersachsen (ZFN)
    "Zentraler Fahrdienst Niedersachsen, Nutzungsregelungen" (RdErl. d. MI v. 15.12.2008 - P26.2 2-02 72 3-2/VM 3-27019-2; Nds.MBl. Nr.4/2009 S.60; VORIS 20480 - Ext. Link:
    >>>) ; Vgl. "ProPolizei" Ausgabe 2/2009 Seite 9 (PDF Download beim MI >>>)
  • Neuorganisation für Besoldung, Heilfürsorge, Beihilfe und Beamtenversorgung: Kabinettsbeschluss zur Integration des NLBV in die OFD vom 24.02.2009 (ext. Link: Pressemitteilung der Nds. Staatskanzlei >>>)
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Mitglieder des FA Polizeiverwaltung am 4. März 2009 (Foto: GdP) (Foto wurde aus rechtlichen Gründen temp. entfernt)
 


18. Dezember 2008 - Bearbeitung von Schadensangelegenheiten bleibt in den Behörden und Einrichtungen >>>

25. November 2008 - Bearbeitung von Schadensangelegenheiten muss bei den Behörden und Einrichtungen bleiben >>>

Artikel aus DEUTSCHE POLIZEI LandesJournal Niedersachsen Ausgabe 9/2008:

POLIZEIVERWALTUNG
Land buhlt um Verwaltungsbeamten-Nachwuchs; Kommunen als Konkurrenz

Das Land Niedersachsen will nach Meldung des "rundblick" vom 17. Juli 2008 seine beamteten Nachwuchskräfte für den gehobenen Verwaltungsdienst künftig vorzugsweise aus dem Bachelor- Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ der Universität Osnabrück (1) rekrutieren. Das betrifft somit auch die Verwaltungsbeamten, die in der Polizei ihren Dienst versehen.

Vor einem Jahr startete dieser Studiengang in Osnabrück (2). Dies geschah zeitgleich mit der Auflösung der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) in Hildesheim. Dort waren bis 2007 die Beamten mit Diplom ausgebildet worden. Der "rundblick" schätzt nun die Wirkung so ein, dass das Land mit der Rekrutierungsabsicht in Osnabrück in Konkurrenz zu den Kommunen der Region Osnabrück steht. Diese Kommunen hätten mehr als ein Drittel der Studierenden vertraglich gebunden und zahlten ihnen Entgelte während der vorgeschriebenen Praktika.

Das Land Niedersachsen will nun ebenfalls für Praktika zahlen. Das Landeskabinett hat bereits einen entsprechenden Beschluss für Haushaltsmittel in 2009 von 30 000 Euro und in den Folgejahren von je 93 000 Euro gefasst. Damit wird nun offensiv um die Studierenden des Studienganges in Osnabrück geworben.

Es sollen auch vertragliche Bindungen angeboten werden. Hintergrund ist nach dem Bericht der steigende Bedarf an Nachwuchskräften im gehobenen Dienst des Landes in den kommenden Jahren, der voraussichtlich deutlich über der Zahl der Absolventinnen und Absolventen liege.

Für die GdP bestätigt sich damit, dass mit dem vorschnellen Auflösen der Verwaltungsbeamtenausbildung in Hildesheim das Land die eigengesteuerte Qualifizierung des Nachwuchses leichtfertig preisgegeben hat. Was für den Polizeivollzugsdienst oder auch die Steuerverwaltung gelungen ist, nämlich eine spezialisierte Bachelorausbildung in der Hand des Landes zu etablieren, wurde für die allgemeine Verwaltung und damit auch für abgeschaffte Laufbahn der Polizeiverwaltung im Vorbeigehen abgeschafft.
Nun bleibt ein Studiengang außerhalb der staatlichen Einwirkung, der bewusst mit nichtstaatlichen Berufsbildern gleichgestellt wird.
Uns überrascht daher wenig, dass es Nachwuchssorgen gibt. Denn die kommunalen Nachwuchskräfte finden eine Ausbildungsheimat in Osnabrück und bei der Kommunalen FH in Hannover. Währenddessen baut das Land die Personaldecke aus der „Verwaltungsmodernisierung“ aufgrund der Auflösung der Bezirksregierungen ab und fällt absehbar in ein Nachwuchsloch.

Die Konkurrenz zu den Kommunen war also alles andere als überraschend. Die Polizeiverwaltung ist nun insofern besonders betroffen, weil die eigene Laufbahn inzwischen fehlt und die Polizei hinsichtlich der Attraktivität der Verwendung künftig umso mehr mit anderen Verwaltungszweigen
im Wettbewerb stehen wird.

Nach Ansicht des Landesfachausschusses Polizeiverwaltung der GdP ist diese Situation unnötig belastend für die Polizei. Es wird daher weiterhin die polizeispezifische Qualifizierung und Fortbildung sowie ausreichend Nachwuchs gefordert.
Uwe Robra
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1) An der FH Osnabrück wird der Studiengang Öffentliche Verwaltung mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B. A.) angeboten www.wiso.fh-osnabrueck.de/oever-ba.html; Uni Osnabrück: www.uniosnabrueck.de
2) Artikel „POLIZEIORGANISATION ,Tatort Polizeiverwaltung' – GdP fordert Lösungen“ in DP Ausgabe April 2008, LandesJournal NI Seite 3



Artikel aus DEUTSCHE POLIZEI LandesJournal Niedersachsen Ausgabe 4/2008:

POLIZEIORGANISATION

„Tatort Polizeiverwaltung“ – GdP fordert Lösungen

Die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR), an der auch unsere Kolleginnen und Kollegen der Polizeiverwaltung im g. D. ausgebildet worden waren, wurde 2007 aufgelöst.(1) Die Ausbildung für die allgemeine Verwaltung soll seither an der Fachhochschule in Osnabrück erfolgen, (2) verbunden mit einer Zusatzqualifizierung zur Erlangung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Das Problem nahm wie erwartet seinen Lauf.

Bernhard Witthaut, GdP-Landesvorsitzender Niedersachsen
Waltraut Thyssen, Vorsitzende des Landesfachausschusses Polizeiverwaltungsbeamtinnen und -beamte
Es ist aber still geworden um dieses Thema. Die Studenten, die ihr Studium an der FHVR in Hildesheim begonnen hatten, studieren an der Kommunalen FH in Hannover weiter, die allerdings nach neueren Interna (Aussagen betroffener Studenten) komplett überfordert sein soll.

Spezialistenverlust: Allgemeine statt Polizeiverwaltungslaufbahn

Zur Sonderlaufbahn der Polizeiverwaltung gibt es keine weiteren Aussagen, die Auflösung muss folglich als beschlossene Sache gelten. Als Begründung wird weiter die Durchlässigkeit der Verwaltung gesehen. Von welcher Verwaltung ist hier nach Auflösung der Bezirksregierungen aber die Rede? Es gibt doch – bis auf die Ministerien - fast nur noch spezialisierte Verwaltungen, so wie die „Polizeiverwaltung“ eben. Und alle gegenwärtigen Stellenausschreibungen führen in die Polizeiverwaltung, die wenigsten aber in die Gegenrichtung.

„Die horizontale Zusammenführung der Ausbildungsangebote für den Bereich des gehobenen Dienstes der Allgemeinen Verwaltung und der Rechtspflege ordnet die vorhandenen Bildungseinrichtungen neu. Damit lässt sich die Aus- und Fortbildung wirtschaftlicher und flexibler durchführen.“ So zu lesen in der amtlichen Begründung zum Gesetzentwurf „zur Neuordnung der Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in Niedersachsen“ v. 27.02.2007 (s. Artikelgesetz als LT-Drs. 15/3595). Qualitätsverluste in der Aus- und Fortbildung werden nicht gesehen.

 

Der künftige Nachwuchsbedarf soll durch Studienabsolventen der Fachhochschule Osnabrück gedeckt werden. In der Konsequenz sollen die berufspraktischen Studienzeiten sowie die 6monatige Einführungszeit in der Landesverwaltung abgeleistet werden können. Mit welchem Verwaltungspersonal soll dies jedoch studienbegleitend geleistet werden, angesichts der extremen Arbeitsverdichtung, die insbesondere in der Polizeiverwaltung seit der Einführung der KLR zu verzeichnen ist?

Bernhard Witthaut, GdP-Landesvorsitzender Niedersachsen
Fotos: UR (2), FH OS (2)

      Ausbilder-Mangel
Auch zukünftig muss nach unserer Ansicht eine interne Ausbildung mit Studium an einer verwaltungsinternen Fachhochschule Vorrang haben. Nach wie vor muss nach unserer Ansicht die sachgerechte Nachwuchsförderung eine Kernaufgabe der Landesregierung bzw. der Landesverwaltung bleiben.

Die Kommunale Fachhochschule für Verwaltung in Niedersachsen alternativ zu nutzen, könnte zwar ein Weg sein, wird aber unsere Anforderungen an Ausbildungsinhalte nur unzureichend erfüllen. Es bleibt folglich dabei: Der spezialisierte Fortbildungsbedarf am Berufsanfang von Inspektoranwärterinnen und –anwärtern muss bestehen bleiben.

      Entlastung des Vollzugsdienstes gefährdet
"Die Polizei soll von vollzugsfremden Aufgaben und solchen Tätigkeiten entlastet werden, die keine hohe Sicherheitsrelevanz haben. Wir werden die Polizeireform im Hinblick auf ihre Umsetzung evaluieren." Diese Aussage ist in der Koalitionsvereinbarung vom Februar 2008 nachzulesen. Auf das Erfordernis, Vollzugsaufgaben von Verwaltungsaufgaben zu trennen, weist die GdP bereits seit Jahrzehnten wiederholt hin. Die letzte Landesregierung hatte allerdings die falschen Schlüsse gezogen. Sie privatisierte in einem bis dahin noch nie da gewesenen Ausmaß Serviceaufgaben der Polizei und schwächte somit die logistischen Binnenstrukturen der Polizei. Wir aber sagen, die Polizei braucht weiterhin eine starke und kompetente Verwaltung, die in die eigenen Reihen organisatorisch integriert bleibt.(3) Die neue Landesregierung bleibt aufgerufen, die richtigen Schlüsse zu ziehen, die Polizeiverwaltung zu stärken und ihr die vollzugsfremden Aufgaben zu übertragen.
      Beurteilung mit Haken
Die Beurteilungsrichtlinien für die allgemeine Verwaltung wurden neu gestaltet und sind seit dem 1.1.2007 auch für die Polizeiverwaltung weiterhin anzuwenden. Aus den Noten 1 bis 6 wurden die Stufen A bis E mit dem Erfordernis von Beurteilungskonferenzen bei einer festen Kommissionsbesetzung. Für den Polizeivollzugsdienst werden die Beurteilungsrichtlinien gerade abschließend diskutiert. Eine Annäherung an das soeben neu geltende Regelwerk für die Verwaltung ist deutlich erkennbar, aber schon wird eine (in der Ausgestaltung komplizierte) Binnendifferenzierung in den Stufen A bis E für unabdingbar gehalten. Es ist jetzt schon vorhersehbar, dass diese Beurteilungsrichtlinie genauso von der Rechtsprechung leben wird wie die noch geltende. Es ist also nichts gewonnen. Somit stellt sich dieser Weg als inzwischen unsinnig dar, innerhalb der Polizei für Verwaltung und Vollzug die gleichen Regeln gelten lassen zu wollen, um so eine Vergleichbarkeit untereinander herzustellen und damit stellenplanmäßig besser miteinander klarzukommen – gerade auch im Sinne der Einheit der Polizei. Dennoch Vergleichsgruppen bilden zu wollen bei komplett unterschiedlicher Aufgabenstellung, verbietet sich von selbst.
      So sehen die konkreten „Tatorte“ aus:
  • Die Vermittlung von spezifischen Kenntnissen über die Polizeiorganisation, Tätigkeiten des Polizeivollzugs, Verwaltungsaufgaben im Einsatzgeschehen, in Stäben bei Sonderlagen und logistische Versorgung mit allen Ressourcen scheitert praktisch an der Unmöglichkeit wegen Personalmangels
  • Der Verlust der „Corporate Identity“, einer Zusammenhalt fördernden Organisation, ist festzustellen, was zur Minderung des Engagements und der Qualität der Arbeitsergebnisse insgesamt führt – für Führung und Organisation eine nachhaltig katastrophale Aussicht!
  • Da keine Integration in die Polizei mehr erfolgt, ist eine zunehmende Fluktuation der „allgemeinen“ Verwaltungsbeamten aus der Polizeiverwaltung heraus zu verzeichnen. Damit geht mühsam aufgebaute Kompetenz viel zu schnell wieder verloren.
  • Verwaltungsbeamte leiden unter einer Entfremdung von der Aufgabenzielsetzung der Polizei – schlechter kann eine Voraussetzung für hohes Engagement nicht gesetzt werden!
  • Faktisch findet keine Fortführung des Freisetzungsprogramms mittels Übertragung auf Polizeiverwaltungsbeamte und Beschäftigte mehr statt. Der Grund ist das fehlende Verwaltungspersonal. Stattdessen wird die Privatisierung gefördert, Vollzugsbeamte erledigen in der Folge notgedrungen zahlreiche zusätzliche Serviceaufgaben selbst. Der gegenteilige Effekt tritt damit ein!
  • Fatal ist auch der Verlust grundlegenden Verwaltungswissens und –handelns durch systembedingt fehlende Personalplanung und –entwicklung bei der Polizeiverwaltung.

      So sehen unsere Lösungen aus:
  • Studium an der Kommunalen Fachhochschule für Verwaltung in Niedersachsen mit bereits anfänglicher Spartenqualifizierung für Polizei. Die Studierenden sollten ihre berufspraktischen Zeiten ausschließlich bei Polizeibehörden und –einrichtungen absolvieren. Die Polizeibehörden und –einrichtungen müssen damit gleichmäßig belastet werden. Es müssen„Ausbildungsleiter“ eingesetzt werden, die diese praktischen Zeiten begleiten und unterstützen, formal wie auch inhaltlich. Es ist ein auf die Polizeiverwaltung maßgeschneiderter und themenbezogener Ausbildungsplan erforderlich. Es muss ausreichend geeignetes Ausbildungspersonal zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Sonderbezeichnung „Polizei“ in der Amtsbezeichnung ist aufrecht zu erhalten als identitätsstärkende Maßnahme.
  • Bei annähernd gleichen Beurteilungsrichtlinien sind „inhaltliche Schnittstellen“ bei konkreter Beschreibung der Vergleichsgruppen zu formulieren, die den Wechsel von und in die allgemeine Verwaltung gleichschaltet und mögliche Benachteiligungen für Angehörige der Polizeiverwaltung verhindert. Darauf aufbauend kann ein gemeinsamer Stellenplan kurzfristig angestrebt werden.
  • Fortführung des Freisetzungsprogramms: Die Entlastung der Polizei von vollzugsfremden Aufgaben – wie von der Koalition gefordert – muss aber durch eine Verstärkung einer integrierten und professionellen Polizeiverwaltung mit Hilfe der Kompetenz durch Polizeiverwaltungsbeamte und Beschäftigte der Servicebereiche erfolgen. Privatisierung ist dagegen die falsche Antwort, wenn Qualität und Gesamtergebnis durch eine integrierte Polizeiverwaltung besser, fachkundiger und polizeinäher erledigt werden kann.
  • Eine systematische Nachwuchsgewinnung für die Polizeiverwaltung unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung sowie ein neues Fortbildungsprogramm sind schließlich unabdingbar für eine nachhaltige Qualitätssicherung aller internen Verwaltungsaufgaben und damit letztlich zugunsten der Gesamtorganisation Polizei.
Waltraut Thyssen

Vorsitzende FA Polizeiverwaltungsbeamte



Fußnoten:
(1) Durch das Gesetz zur Neuordnung der Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in Niedersachsen vom 13.09.2007 wurde die Niedersächsische FHVR mit Ablauf des 30.09.2007 aufgelöst. Die Ausbildung wird ab 01.10.2007 durch die neu errichtete Kommunale Fachhochschule für Verwaltung in Niedersachsen (Vorläufiger Träger: Niedersächsisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. - NSI - in Hannover, www.nsi-hannover.de, fortgeführt. Sonderlaufbahnen wie Polizeiverwaltung sind nicht mehr vorgesehen. DP berichtete darüber in 4/2007 („Polizeiverwaltung in Gefahr – Mehr als Artenschutz ...“).
(2) Die FH Osnabrück bietet seit dem WS 2007/2008 den sechssemestrigen Bachelor-Studiengang „Öffentliche Verwaltung“. () an.
(3) DP berichtete darüber in 2/2007 („Facility Management ...“), 5/2007 („Facility Management – Wir brauchen unsere Tarifbeschäftigten...“), 6/2007 („Polizeiliche Servicebereiche abgewickelt“)




Landtags-Innenausschuss beriet am 28.08.2007 über:

den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in Niedersachsen.

Hintergrund: Am 27.Februar 2007 beschloss die Niedersächsische Landesregierung einen Gesetzentwurf „zur Neuordnung der Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in Niedersachsen“ in Form eines Artikelgesetzes. Hierin hat die Ausbildung zur Laufbahn des gehobenen Polizeiverwaltungsdienst keinen Platz mehr.

Quelle: www.landtag-niedersachsen.de - Drucksache 15-3595 (Download)



Landtags-Innenausschuss beriet am 13.06.2007 über

den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in Niedersachsen.

Hintergrund: Am 27.Februar 2007 beschloss die Niedersächsische Landesregierung einen Gesetzentwurf „zur Neuordnung der Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in Niedersachsen“ in Form eines Artikelgesetzes. Hierin hat die Ausbildung zur Laufbahn des gehobenen Polizeiverwaltungsdienst keinen Platz mehr.

Quelle: www.landtag-niedersachsen.de - Drucksache 15-3595 (Download)


Artikel in DEUTSCHE POLIZEI LandesJournal Niedersachsen, Ausgabe Juni 2007

LAUFBAHNRECHT

Was hat der G8-Gipfel-Einsatz mit Polizeiverwaltungsbeamten zu tun?

Wie bereits berichtet1, beabsichtigt die Landesregierung, die Polizeiverwaltungslaufbahn abzuschaffen.

Am 27.Februar 2007 beschloss sie einen Gesetzentwurf „zur Neuordnung der Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in Niedersachsen“ in Form eines Artikelgesetzes. Hierin hat die Ausbildung zur Laufbahn des gehobenen Polizeiverwaltungsdienst keinen Platz mehr. (Siehe: www.landtag-niedersachsen.de - Drucksache 15-3595 (Download))

GdP lehnt Abschaffung der Polizeiverwaltung gD ab

In der Folge nun liegt ein Verordnungsentwurf zur Änderung der Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes, des gehobenen Polizeiverwaltungsdienstes und des gehobenen Verwaltungsdienstes in der Agrarstrukturverwaltung (APVOgehD) vor. Das mit der Verordnung unter anderem verfolgte Ziel, die Laufbahn des gehobenen Polizeiverwaltungsdienstes abzuschaffen, wird von Seiten der GdP strikt abgelehnt.

Großeinsatz G8-Gipfel nur mit erfahrenen Logistikern möglich

Während der Verordnungsentwurf in Niedersachsen auf dem Weg ist, bereiten derweil erfahrene Polizeiverwaltungsbeamte aller Bundesländer zusammen mit den anderen Einsatzkräften die umfangreichste bisher da gewesene Einsatzlogistik vor, denn der größte Polizeieinsatz in der deutschen Geschichte zum G8-Gipfel in Mecklenburg-Vorpommern ist auch eine Herausforderung an das Verwaltungspersonal, die nur durch Kenntnisse über polizeiliche Strukturen und Einsatzerfahrungen zu bewältigen ist.

Der Verzicht auf die spezifische Laufbahn wird in Zukunft dieses benötigte Know-how in Frage stellen. Künftiger Nachwuchs aus der allgemeinen Verwaltung wird dagegen Schwierigkeiten haben, diese Aufgaben sachgerecht und zügig umzusetzen. Der Wegfall einer spezifischen Ausbildung für die Polizeiverwaltung gefährdet damit die polizeiliche Aufgabenerfüllung in ihrer Gesamtheit.

Der Grund, dass es in der Vergangenheit immer gelungen ist, die Rahmenbedingungen für die polizeiliche Arbeit unauffällig und problemarm zu gewährleisten, liegt in der Fähigkeit der Kollegen zu improvisieren. Das hat offensichtlich zu dem falschen Eindruck geführt, dass hierfür kein Fachpersonal benötigt werde.

Auch der Umstand, dass es sich im Vergleich zur Gesamtbeschäftigtenzahl um eine relativ überschaubare Gruppe handelt, stellt nicht die Notwendigkeit einer eigenen laufbahnrechtlichen Qualifikation in Frage.

Im Zuge der derzeitigen Planung der zukünftigen Ausbildung von Polizeivollzugsbeamten besteht die Möglichkeit, den Zweig der Polizeiverwaltungsbeamten ebenfalls eigenständig zu berücksichtigen und in die Ausbildung an der Polizeiakademie einzubeziehen.

Die Rekrutierung von Absolventen des Studienganges „Verwaltung" der Kommunalen Fachhochschule für die Polizei hingegen wird dazu führen, dass erst nach Abschluss der Ausbildung die Möglichkeit besteht, den Verwaltungsbeamten die spezifischen Erfordernisse der Polizei zu vermitteln. Ein solcher Prozess wäre nicht nur unwirtschaftlich, sondern wird daran scheitern, dass es im Bestand der Polizeiverwaltungsbeschäftigten dauerhaft keine Kapazitäten gibt, um auch noch Ausbilderfunktion zu übernehmen.

Nicht geregelt ist derzeit die Fortbildung der Polizeiverwaltungsbeamten. An die Stelle des BIP NI, das in der Polizeiakademie aufgehen wird, wird wohl das Studieninstitut (SiN) zu kostendeckenden Preisen spezifische Verwaltungsfortbildung anbieten. Eine Berücksichtigung in dem Fortbildungsbudgets der Polizeidirektionen ist derzeit jedoch nicht erkennbar. Die Fortbildung für die Polizeiverwaltung stünde damit in Frage.

Durch die weitere Reduzierung der bewährten Polizeiverwaltung werden Aufgaben verstärkt von Polizeivollzugsbeamten zu übernehmen sein. Diese Kräftebindung beim Vollzugspersonal geht zu Lasten der originären Polizeiarbeit. Bereits heute stellen wir diesen Prozess fest! Insbesondere die Organisation polizeilicher Einsätze über einen längeren Zeitraum kann damit nicht mehr gewährleistet werden. Die Zahl dieser Einsätze wird auch nicht abnehmen und das Fachwissen in der Polizeiverwaltung wird gerade bei der zukünftigen Bewältigung polizeilicher Großlagen fehlen.


UR/JH

1 POLIZEIVERWALTUNG IN GEFAHR - Mehr als Artenschutz: Polizei braucht Spezialisten der eigenen Polizeiverwaltung, DP Ausgabe 4/2007 LandesJournal NI, Seite 4


Artikel in DEUTSCHE POLIZEI LandesJournal Niedersachsen, Ausgabe April 2007

POLIZEIVERWALTUNG IN GEFAHR

Mehr als Artenschutz: Polizei braucht Spezialisten der eigenen Polizeiverwaltung

Fast hätte es keiner gemerkt ..... die Polizeiverwaltung wird bedroht von den zerreibenden Mühlsteinen der exzessiven Neuordnungsorgien mit Sparhintergrund unserer Landesregierung. Es geht um nicht weniger als um die Substanz: künftig Polizeiverwaltung oder allgemeine Verwaltung!?

1.Akt: Polizeiakademie und FH Osnabrück statt FHVR

Bereits 2006 wurde im Zusammenhang mit der Diskussion um die geplante Polizeiakademie Niedersachsen erwähnt, dass die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) aufgelöst und die Studiengänge neu geordnet werden sollen.

2. Akt: Erfolg für Sonderlaufbahnen Rechtspflege und Finanzverwaltung

Unter anderem ver.di und die Steuer-Gewerkschaft setzten sich in diesem Zusammenhang vehement für die alternative Gründung einer laufbahnspezifischen Fachhochschule (FH) für die Steuerverwaltung und für die Rechtspflege ein. Beides ist zwischenzeitlich geglückt.

In dem Papier aus 2006 stand auch zu lesen, dass der Studiengang für die gehobene allgemeine Verwaltung an der FH in Osnabrück erfolgen solle, verbunden mit einer Zusatzqualifizierung zur Erlangung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Dann war es still um dieses Thema. Zur so genannten „vergleichbaren Laufbahn der Polizeiverwaltung“ gab es jedoch keine Aussagen seitens der Landesregierung.

3. Akt: Spezifika Polizeiverwaltung eingefordert

In einem Gespräch mit LPP Andreas Bruns1 machten Bernhard Witthaut, Dietmar Schilff und Vertreter des GdP-Landesfachausschusses Polizeiverwaltungsbeamte am 17.07.2006 erneut deutlich, dass die spezifischen Anforderungen an eine in der und für die Polizei arbeitende Polizeiverwaltung Berücksichtigung finden muss, wenn Änderungen im Rahmen einer Neuordnung von Studienlandschaft und Laufbahnrecht erfolgen sollten. Die Zusatzqualifikation müsse fest verankert werden und Verwaltung integraler Bestandteil der Polizei bleiben, so die GdP. Diese Anforderungen für eine Weiterentwicklung der Polizeiverwaltungslaufbahn hatte auch bereits der GdP-Landesdelegiertentag 2005 gefordert.

4. Akt: Beurteilungswesen

Zum Herbst 2006 gab es nun mit den Beurteilungsrichtlinien für die allgemeine Verwaltung, die auch für die Polizeiverwaltung anzuwenden waren ein anderes Diskussionsfeld. Die bisherigen Richtlinien liefen zum 31.12.2006 aus. Letztlich kam ein Kompromiss und aus den Noten 1 - 6 wurden A - E mit dem Erfordernis, Beurteilungskonferenzen und eine bestimmte Zusammensetzung der Kommission einzurichten. Für den Polizeivollzugsdienst werden neue Beurteilungsrichtlinien derzeit diskutiert.

5. Akt: Artikelgesetz-Entwurf zur Neuordnung geh. nichttechnischer Verwaltungsdienst

Gerade noch diskutierten wir also, ob innerhalb der Polizei dann nicht für Vollzug und Verwaltung die gleichen Richtlinien gelten sollten, um so eine Vergleichbarkeit untereinander herzustellen und damit auch stellenplanmäßig besser miteinander klarzukommen, auch im Sinne der Einheit der Polizei. Und plötzlich, recht unvermutet, wird ein mit Datum vom 27.02.2007 von der Landesregierung beschlossener Gesetzentwurf „zur Neuordnung der Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in Niedersachsen“ in Form eines Artikelgesetzes als Landtagsdrucksache (www.landtag-niedersachsen.de - Drucksache 15-3595 (Download)) öffentlich (federführendes Ressort: MI, Abt. 1). In Artikelgesetzen mag die eine oder andere Konsequenz der Neuregelungen nicht immer gleich erkennbar sein, daher nachfolgend unser Überblick:

Geregelt wird in diesem Gesetzentwurf in

Artikel 1:

    • die Auflösung der FHVR und des BIP NI zum 30.09.2007
    • die Einrichtung der Norddeutschen FH für Rechtspflege zum 1.10.2007 mit Sitz in Hildesheim
Artikel 2:
    • die Errichtung, Rechtsstellung und Sitz für die Polizeiakademie Niedersachsen
Artikel 3:
    • die Umwandlung der FHVR in die Norddeutsche FH für Rechtspflege
    • die Einrichtung der Kommunalen FH für Verwaltung in Niedersachsen in nichtstaatlicher Verantwortung; die Studiengänge müssen akkreditiert sein; Nr. 7 enthält Übergangsvorschriften zur Auflösung der FHVR für das Lehrpersonal
    • Näheres für die Studiengänge „Verwaltung“ und „Verwaltungsbetriebswirtschaft“; sie werden an der Kommunalen FH für Verwaltung in Nds. fortgeführt; die bereits Studierenden gehören ab 1.8.2007 der Kommunalen FH für Verwaltung an; Zwischenprüfung und Laufbahnprüfung werden dort abgelegt; dies gilt nicht für die Sonderlaufbahnen Polizeiverwaltung und Agrarverwaltung
In der amtlichen Begründung heißt es dazu u.a.: „..dass die bisherige horizontale Zusammenführung der Ausbildungsangebote für den Bereich des gehobenen Dienstes der allgemeinen Verwaltung, der Rechtspflege [..] und der Polizeiausbildung zugunsten einer vertikalen, fachbezogenen und laufbahnübergreifenden Zusammenführung mit der fachbezogenen Fortbildung in diesen Bereichen verändere und die vorhandenen Bildungseinrichtungen neu ordne. Damit lässt sich die Aus- und Fortbildung wirtschaftlicher und flexibler, insbesondere aber den Anpassungen entsprechend praxisorientiert durchführen.“ Qualitätsverluste in der Ausbildung sieht die Landesregierung nicht, 24% der Kosten sollen auf Dauer eingespart werden. In einer genannten Anschubfinanzierung (Kap. A röm. V, 2. Absatz) für die FH Osnabrück wird diese FH erstmals erwähnt. Die Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst wird dauerhaft eingestellt (Einsparung der Personal- und Sachkosten und der Anwärterbezüge von insges. 3 Mio. Euro). Der künftige Nachwuchsbedarf soll durch Studienabsolventen der FH Osnabrück gedeckt werden. Aha!! Deshalb auch die Anschubfinanzierung!

Den Verbänden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (DGB, DBB, ver.di, pp.), ebenso die drei kommunalen Studieninstitute und der FH Osnabrück. (Die Verbände sollen sich grundsätzlich durchweg positiv geäußert haben. In die Stellungnahme des DGB waren die Anmerkungen der GdP - insbesondere zur Polizeiakademie - eingeflossen.) Die Gewerkschaften kritisierten aber die Absicht, Nachwuchskräfte für die Landesverwaltung künftig nur durch den externen Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ statt durch eine interne FH auszubilden, da eine sachgerechte Nachwuchsförderung Kernaufgabe der Landesregierung bleiben müsse. Die Einführung der Studiengebühren und die Verlängerung der Ausbildung durch eine sechsmonatige Einführungszeit zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung, die durch die Auslagerung der Ausbildung bedingt sind, lässt schon jetzt Schwierigkeiten bei der sachgerechten Deckung des Nachwuchsbedarfes in der Landesverwaltung befürchten. Die Gewerkschaften schlugen alternativ die kommunale FH für Verwaltung in Niedersachsen vor.

Die Landesregierung will sich dennoch aus Gründen der Kostenreduzierung und des Personalüberhangs aufgrund der Verwaltungsmodernisierung aus der staatlichen Ausbildung zurückziehen.

Zur Änderung des § 25 NBG wird als Begründung angeführt, dass die FH Osnabrück zum Wintersemester 07/08 einen neuen Bachelor-Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ mit 6 Semestern und dem Ziel der Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst einrichten wird. Die berufspraktische Studienzeit wird auf 6 Monate halbiert, um „das im hohen Maß erforderliche Fachwissen in allen in der Praxis maßgeblichen Fachgebieten in 5 Theoriesemestern vermitteln zu können“. Damit wird allerdings nicht die Gleichwertigkeit zwischen Bachelor-Studiengang und Diplom-Studiengang hergestellt. Um nach § 25 Abs. 4 Satz 1 NBG dennoch die Laufbahnbefähigung zu ermöglichen, ist für diejenigen Studenten, die in den Landesdienst streben, die vorgenannte 6-monatige Einführungszeit erforderlich.

Konsequenzen für Polizeiverwaltung

Für die Studierenden, die als Anwärter/innen für die Laufbahn des gehobenen Polizeiverwaltungsdienstes eingestellt worden waren und ihr Studium an der FHVR begonnen haben, wird sichergestellt, dass eine entsprechende Laufbahnbefähigung abgelegt werden kann, da dies nicht von der kommunalen FH ermöglicht werden kann.

Da die FH Osnabrück mit dem Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ bereits existiert, ist gesetzlich nicht viel zu regeln. Die Auflösung der FHVR führt faktisch zur Abschaffung der Sonderlaufbahn Polizeiverwaltung. Der Rest der existierenden Laufbahnangehörigen löst sich bei jeder neuen Ernennung von alleine auf und der letzte „Dinosaurier“ verschwindet mit seiner Pensionierung. Was bleibt, sind durchweg Beamtinnen und Beamte mit der Amtsbezeichnung „Regierungs.....“, die eine Verbindung zur Polizei nicht vermuten lassen.
Und hier fangen alle unsere Probleme an
:

    • spezifische Kenntnissen über Polizeiorganisation, Tätigkeiten des Polizeivollzugs, Verwaltungsaufgaben im Einsatzgeschehen, in Stäben bei Sonderlagen, logistische Versorgung mit allen Ressourcen werden nicht mehr vermittelt
    • Wegfall der Laufbahnidentität und damit der Identifikation mit der Polizei als Gesamtheit
    • dadurch zunehmende Fluktuation der „allgemeinen“ Verwaltungsbeamten, weil Integration in die Polizei fehlt
    • Entfremdung von der Aufgabenzielsetzung der Polizei, Distanz von der „Corporate Identity“, der zusammenhaltsfördernden Polizei-Organisation
    • Gefährdung der Akzeptanz aus den Reihen des Polizeivollzugsdienstes für die Verwaltung der Polizei, damit insbesondere Gefahr für Fortführung des Freisetzungsprogramms
Die von den anderen Gewerkschaften präferierte Zuordnung zur Kommunalen FH kann unsere Anforderungen an polizeispezifische Ausbildungsinhalte schlichtweg nicht erfüllen, da das Kommunalrecht ein anderes Rechtsgebiet ist, das mit der Polizeiverwaltung so wenig zu tun hat, wie die Erhebung von Kanalgebühren mit materiellem Polizeirecht.

Die Forderung nach einer eigenen FH für die allgemeine Verwaltung des Landes mit der Einflechtung der Polizeiverwaltungs-Spezifika erscheint jedoch nach allen bisher erfolgten Weichenstellungen der Landesregierung unrealistisch. Von der Nachwuchsgewinnung über die FH Osnabrück wird sich die Landesregierung allein schon wegen der Kosteneinsparungen nicht abbringen lassen.

Es bleibt also nur noch ein Szenario zur sinnvollen Umsetzung aus Sicht des GdP-Fachausschusses Polizeiverwaltung:

    • Erhalt der Sonderlaufbahn „Polizeiverwaltung“
    • Studierende, die in die Polizeiverwaltung streben, absolvieren ihre berufspraktischen Zeiten (6 Monate) und ihre Einführungszeit (6 Monate) ausschließlich bei Polizeibehörden
    • gleichmäßige Belastung der Polizeibehörden dabei
    • Einsatz von „Ausbildungsleitern“ zur Begleitung und Unterstützung dieser praktischen Zeiten, auch inhaltlich
    • maßgeschneiderter und themenbezogener Ausbildungsplan für Polizeiverwaltung
    • Beauftragung und Befähigung geeigneten Ausbildungspersonals
    • Beibehaltung der Bezeichnung „Polizei“ in der Amtsbezeichnung als identitätsstärkende Maßnahme
    • kurzfristiges Ziel: ein gemeinsamer Stellenplan in der Polizei für S/K/V
    • Bei annähernd gleichen Beurteilungsrichtlinien sind „inhaltliche Schnittstellen“ zu formulieren, die den Wechsel von und in die allgemeine Verwaltung auf das gleiche Niveau bringt und mögliche Benachteiligungen für Angehörige der Polizeiverwaltung verhindern
Der Präsident für den Polizeibereich im MI, Andreas Bruns, wird sich daran messen lassen müssen, ob er die notwendige „Einheit der Polizei“ wirklich ernst nimmt und mit dem Erhalt unserer Sonderlaufbahn „Polizeiverwaltung“, mit dem Bekennen zu einem gemeinsamen Stellenplan und der Anwendung von einheitlichen Beurteilungsrichtlinien nachhaltig zum Erfolg führt.

Waltraut Thyssen

Vorsitzende FA Polizeiverwaltungsbeamte


1 DEUTSCHE POLIZEI berichtete in Ausgaben 8 und 9/2006


Artikel in DEUTSCHE POLIZEI LandesJournal Niedersachsen, Ausgabe September 2006
FACHAUSSCHUSS POLIZEIVERWALTUNG

Gespräch mit dem Landespolizeipräsidenten (LPP):
„Polizeiverwaltung mit Perspektiven ausstatten!“
- GdP fordert ein ganzheitliches Konzept für die Polizeiverwaltung -

Durch die zahlreichen Strukturveränderungen bei der Polizei gepaart mit den Privatisierungs- und Outsourcingplänen für die Servicebereiche ist nach Ansicht der GdP dringend ein ganzheitliches Konzept für die Polizeiverwaltung erforderlich. Dieses Konzept muss für die Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten der Polizeiverwaltung die erforderliche Akzeptanz als unabdingbarer und integraler Bestandteil der Polizei sicherstellen sowie Zukunftsperspektiven für alle Beschäftigten eröffnen.

Zur Erörterung dieser Probleme suchte die GdP Niedersachsen den Dialog mit dem Innenministerium. In einem zweistündigen konstruktiven Gespräch mit dem LPP am 17. Juli 2006 erläuterte die GdP die Forderung nach einem ganzheitlichen Konzept für einen sachgerechten Status der Polizeiverwaltung. Teilnehmer waren der LPP Bruns, der Referatsleiter LPP 5, MR Verleger, der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut, der stv. Vorsitzende Dietmar Schilff, die Vorsitzende des GdP-Fachausschusses Polizeiverwaltung (FAV), Waltraut Thyssen und die FAV-Mitglieder Michael Schulz (BG PD Oldenburg) und Uwe Robra (Landesredakteur DP).

Herr Bruns sagte zu, das GdP-Konzept zu prüfen und mit der Stabsstelle Verwaltungsmodernisierung abzustimmen. Die GdP-Vertreter übergaben auch Positionspapiere als Diskussionsgrundlage.

Schwerpunkte in der Frage eines ganzheitlichen Konzeptes sahen die Vertreter des GsV und des FAV der GdP vor allem bei folgenden Themen:

Auswirkungen und Entwicklungen von Privatisierungsvorhaben

Die GdP-Vertreter kritisieren den rigorosen Privatisierungsprozess, bei dem die Menschen nur eine untergeordnete Rolle spielen. „Die Polizei benötigt auch weiterhin internen, zeit- und sachnahen Service, der nicht immer durch Externe besser und wirtschaftlicher zu leisten ist“, so die GdP-Vertreter. Einigkeit bestand darin, dass die Funktionalität der Polizei nicht geschwächt werden darf. Der LPPräs hält die Reduzierung von Service-bereichen auf das Kerngeschäft aber für unumgänglich. Im Bereich des Vergabewesens sieht er die Polizeiverwaltungsbeschäftigten auch weiterhin als die Experten an. Nach Ansicht der GdP ist die erforderliche Professionalität insbesondere auch für die Durchführung von Polizeieinsätzen nur bei der polizeiinternen Verwaltung zu finden.

Stärkung der Polizeiverwaltung

Das so genannte 200er-Programm habe nach Ansicht des LPP einen Stärkungstrend für die Polizeiverwaltung gebracht. Hierzu gehöre auch, dass das Finanz- und Personalmanagement Aufgabe der Polizeiverwaltung bleiben werde. Die GdP begrüßt die interne Aufstiegsmöglichkeit in den h.D., erneuerte aber die Forderung nach Perspektiven für den mittleren und gehobenen Polizeiverwaltungsdienst sowie für die Tarifbeschäftigten. Der LPPräs. sagte eine Prüfung zu.

Umsetzung des Freisetzungsprogramms

Der LPP hält weiterhin an der Vorgabe fest, alle Service-, Querschnitts- und Unterstützungsaufgaben bei der Polizei vorrangig mit Verwaltungspersonal oder mindestens optional mit Verwaltungs- oder Vollzugspersonal zu besetzen. Maßgeblich für die quantitative Organisation der Polizeiverwaltung (Beschäftigungsvolumen, Dienstposten-, Arbeitsplatz- und Stellenzahl sowie Personalstärke) ist die Rahmenempfehlung der AG Verwaltung mit einem Verteilungsschlüssel, die sich im Juli gerade in der internen Abstimmung befand.

Zukunft der Aus- und Fortbildung für den Bereich der Polizeiverwaltung

Angesichts der bevorstehenden Auflösung der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR – Hochschule für den öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen) und der Integration der bisherigen Fakultät Verwaltung als Studiengang in die reguläre Fachhochschullandschaft sieht die GdP den Bedarf, eine Spezialbefähigung als Grundmodul für die Polizeiverwaltung aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus müssen Fortbildungsangebote vorgehalten werden. Auch hier sagte LPPräs. Bruns eine Prüfung zu. Neben dem aktuell erfolgten Aufstieg in den höheren Dienst gibt es nach Ansicht der GdP auch einen Nachholbedarf für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst.

Veränderungen des Beurteilungswesens in der Polizeiverwaltung

Es wird lt. Herrn Bruns keine Quotierung geben. Es blieben nach dem Gespräch jedoch grundsätzliche Fragen offen, ob und inwieweit die Vergleichbarkeit der Polizeiverwaltungsbeamten/-innen mit Tarifpersonal, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten oder mit Beamtinnen und Beamten der allgemeinen Verwaltung gegeben ist. Die unterschiedlichen denkbaren Modelle müssen weiter diskutiert werden. Hierzu ist auch eine Positionierung der GdP erforderlich. Der FAV wird sich damit verstärkt befassen.

Die Teilnehmer vereinbarten weitere Gespräche.


Uwe Robra



Artikel in DEUTSCHE POLIZEI LandesJournal Niedersachsen, Ausgabe August 2006

FACHAUSSCHUSS

Polizeiverwaltung braucht Klarheit

Der Fachausschuss Polizeiverwaltungsbeamte (FAV) berät derzeit intensiv die aktuellen Probleme und den Status der Polizeiverwaltung. Insbesondere die Privatisierung von Servicebereichen und die künftige Aus- und Fortbildung beeinträchtigen die Perspektiven für die Angehörigen in der Polizeiverwaltung. Am 17.07.2006 führten Bernhard Witthaut (LV), Dietmar Schilff (GSV), Waltraut Thyssen (FAV-Vorsitzende) und weitere FAV-Mitglieder ein Gespräch mit dem LPP Andreas Bruns. In DP Ausgabe 9/2006 werden wir über die Ergebnisse berichten.


Uwe Robra





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