| Der Fachausschuss und seine Mitglieder aus den Bezirksgruppen seit 2005 >>> | ||
| Fachausschuss tagte am 4. März 2009 Der Fachausschuss befasste sich insbesondere mit
| ||
| xxx Mitglieder des FA Polizeiverwaltung am 4. März 2009 (Foto: GdP) (Foto wurde aus rechtlichen Gründen temp. entfernt) | ||
„Tatort Polizeiverwaltung“ – GdP fordert Lösungen
Die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR), an der auch unsere Kolleginnen und Kollegen der Polizeiverwaltung im g. D. ausgebildet worden waren, wurde 2007 aufgelöst.(1) Die Ausbildung für die allgemeine Verwaltung soll seither an der Fachhochschule in Osnabrück erfolgen, (2) verbunden mit einer Zusatzqualifizierung zur Erlangung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Das Problem nahm wie erwartet seinen Lauf.
| Es ist aber still geworden um dieses Thema. Die Studenten, die ihr Studium an der FHVR in Hildesheim begonnen hatten, studieren an der Kommunalen FH in Hannover weiter, die allerdings nach neueren Interna (Aussagen betroffener Studenten) komplett überfordert sein soll. Spezialistenverlust: Allgemeine statt Polizeiverwaltungslaufbahn Zur Sonderlaufbahn der Polizeiverwaltung gibt es keine weiteren Aussagen, die Auflösung muss folglich als beschlossene Sache gelten. Als Begründung wird weiter die Durchlässigkeit der Verwaltung gesehen. Von welcher Verwaltung ist hier nach Auflösung der Bezirksregierungen aber die Rede? Es gibt doch – bis auf die Ministerien - fast nur noch spezialisierte Verwaltungen, so wie die „Polizeiverwaltung“ eben. Und alle gegenwärtigen Stellenausschreibungen führen in die Polizeiverwaltung, die wenigsten aber in die Gegenrichtung.
„Die horizontale Zusammenführung der Ausbildungsangebote für den Bereich des gehobenen Dienstes der Allgemeinen Verwaltung und der Rechtspflege ordnet die vorhandenen Bildungseinrichtungen neu. Damit lässt sich die Aus- und Fortbildung wirtschaftlicher und flexibler durchführen.“ So zu lesen in der amtlichen Begründung zum Gesetzentwurf „zur Neuordnung der Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in Niedersachsen“ v. 27.02.2007 (s. Artikelgesetz als LT-Drs. 15/3595). Qualitätsverluste in der Aus- und Fortbildung werden nicht gesehen.
| ||
Fotos: UR (2), FH OS (2) | ||
Die Kommunale Fachhochschule für Verwaltung in Niedersachsen alternativ zu nutzen, könnte zwar ein Weg sein, wird aber unsere Anforderungen an Ausbildungsinhalte nur unzureichend erfüllen. Es bleibt folglich dabei: Der spezialisierte Fortbildungsbedarf am Berufsanfang von Inspektoranwärterinnen und –anwärtern muss bestehen bleiben.
Vorsitzende FA Polizeiverwaltungsbeamte
Quelle: www.landtag-niedersachsen.de - Drucksache 15-3595 (Download)
Quelle: www.landtag-niedersachsen.de - Drucksache 15-3595 (Download)
Was hat der G8-Gipfel-Einsatz mit Polizeiverwaltungsbeamten zu tun?
Wie bereits berichtet1, beabsichtigt die Landesregierung, die Polizeiverwaltungslaufbahn abzuschaffen.
Am 27.Februar 2007 beschloss sie einen Gesetzentwurf „zur Neuordnung der Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in Niedersachsen“ in Form eines Artikelgesetzes. Hierin hat die Ausbildung zur Laufbahn des gehobenen Polizeiverwaltungsdienst keinen Platz mehr. (Siehe: www.landtag-niedersachsen.de - Drucksache 15-3595 (Download))
GdP lehnt Abschaffung der Polizeiverwaltung gD ab
In der Folge nun liegt ein Verordnungsentwurf zur Änderung der Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes, des gehobenen Polizeiverwaltungsdienstes und des gehobenen Verwaltungsdienstes in der Agrarstrukturverwaltung (APVOgehD) vor. Das mit der Verordnung unter anderem verfolgte Ziel, die Laufbahn des gehobenen Polizeiverwaltungsdienstes abzuschaffen, wird von Seiten der GdP strikt abgelehnt.
Großeinsatz G8-Gipfel nur mit erfahrenen Logistikern möglich
Während der Verordnungsentwurf in Niedersachsen auf dem Weg ist, bereiten derweil erfahrene Polizeiverwaltungsbeamte aller Bundesländer zusammen mit den anderen Einsatzkräften die umfangreichste bisher da gewesene Einsatzlogistik vor, denn der größte Polizeieinsatz in der deutschen Geschichte zum G8-Gipfel in Mecklenburg-Vorpommern ist auch eine Herausforderung an das Verwaltungspersonal, die nur durch Kenntnisse über polizeiliche Strukturen und Einsatzerfahrungen zu bewältigen ist.
Der Verzicht auf die spezifische Laufbahn wird in Zukunft dieses benötigte Know-how in Frage stellen. Künftiger Nachwuchs aus der allgemeinen Verwaltung wird dagegen Schwierigkeiten haben, diese Aufgaben sachgerecht und zügig umzusetzen. Der Wegfall einer spezifischen Ausbildung für die Polizeiverwaltung gefährdet damit die polizeiliche Aufgabenerfüllung in ihrer Gesamtheit.
Der Grund, dass es in der Vergangenheit immer gelungen ist, die Rahmenbedingungen für die polizeiliche Arbeit unauffällig und problemarm zu gewährleisten, liegt in der Fähigkeit der Kollegen zu improvisieren. Das hat offensichtlich zu dem falschen Eindruck geführt, dass hierfür kein Fachpersonal benötigt werde.
Auch der Umstand, dass es sich im Vergleich zur Gesamtbeschäftigtenzahl um eine relativ überschaubare Gruppe handelt, stellt nicht die Notwendigkeit einer eigenen laufbahnrechtlichen Qualifikation in Frage.
Im Zuge der derzeitigen Planung der zukünftigen Ausbildung von Polizeivollzugsbeamten besteht die Möglichkeit, den Zweig der Polizeiverwaltungsbeamten ebenfalls eigenständig zu berücksichtigen und in die Ausbildung an der Polizeiakademie einzubeziehen.
Die Rekrutierung von Absolventen des Studienganges „Verwaltung" der Kommunalen Fachhochschule für die Polizei hingegen wird dazu führen, dass erst nach Abschluss der Ausbildung die Möglichkeit besteht, den Verwaltungsbeamten die spezifischen Erfordernisse der Polizei zu vermitteln. Ein solcher Prozess wäre nicht nur unwirtschaftlich, sondern wird daran scheitern, dass es im Bestand der Polizeiverwaltungsbeschäftigten dauerhaft keine Kapazitäten gibt, um auch noch Ausbilderfunktion zu übernehmen.
Nicht geregelt ist derzeit die Fortbildung der Polizeiverwaltungsbeamten. An die Stelle des BIP NI, das in der Polizeiakademie aufgehen wird, wird wohl das Studieninstitut (SiN) zu kostendeckenden Preisen spezifische Verwaltungsfortbildung anbieten. Eine Berücksichtigung in dem Fortbildungsbudgets der Polizeidirektionen ist derzeit jedoch nicht erkennbar. Die Fortbildung für die Polizeiverwaltung stünde damit in Frage.
Durch die weitere Reduzierung der bewährten Polizeiverwaltung werden Aufgaben verstärkt von Polizeivollzugsbeamten zu übernehmen sein. Diese Kräftebindung beim Vollzugspersonal geht zu Lasten der originären Polizeiarbeit. Bereits heute stellen wir diesen Prozess fest! Insbesondere die Organisation polizeilicher Einsätze über einen längeren Zeitraum kann damit nicht mehr gewährleistet werden. Die Zahl dieser Einsätze wird auch nicht abnehmen und das Fachwissen in der Polizeiverwaltung wird gerade bei der zukünftigen Bewältigung polizeilicher Großlagen fehlen.
POLIZEIVERWALTUNG IN GEFAHR
Mehr als Artenschutz: Polizei braucht Spezialisten der eigenen Polizeiverwaltung
Fast hätte es keiner gemerkt ..... die Polizeiverwaltung wird bedroht von den zerreibenden Mühlsteinen der exzessiven Neuordnungsorgien mit Sparhintergrund unserer Landesregierung. Es geht um nicht weniger als um die Substanz: künftig Polizeiverwaltung oder allgemeine Verwaltung!?
1.Akt: Polizeiakademie und FH Osnabrück statt FHVR
Bereits 2006 wurde im Zusammenhang mit der Diskussion um die geplante Polizeiakademie Niedersachsen erwähnt, dass die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) aufgelöst und die Studiengänge neu geordnet werden sollen.
2. Akt: Erfolg für Sonderlaufbahnen Rechtspflege und Finanzverwaltung
Unter anderem ver.di und die Steuer-Gewerkschaft setzten sich in diesem Zusammenhang vehement für die alternative Gründung einer laufbahnspezifischen Fachhochschule (FH) für die Steuerverwaltung und für die Rechtspflege ein. Beides ist zwischenzeitlich geglückt.
In dem Papier aus 2006 stand auch zu lesen, dass der Studiengang für die gehobene allgemeine Verwaltung an der FH in Osnabrück erfolgen solle, verbunden mit einer Zusatzqualifizierung zur Erlangung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Dann war es still um dieses Thema. Zur so genannten „vergleichbaren Laufbahn der Polizeiverwaltung“ gab es jedoch keine Aussagen seitens der Landesregierung.
3. Akt: Spezifika Polizeiverwaltung eingefordert
In einem Gespräch mit LPP Andreas Bruns1 machten Bernhard Witthaut, Dietmar Schilff und Vertreter des GdP-Landesfachausschusses Polizeiverwaltungsbeamte am 17.07.2006 erneut deutlich, dass die spezifischen Anforderungen an eine in der und für die Polizei arbeitende Polizeiverwaltung Berücksichtigung finden muss, wenn Änderungen im Rahmen einer Neuordnung von Studienlandschaft und Laufbahnrecht erfolgen sollten. Die Zusatzqualifikation müsse fest verankert werden und Verwaltung integraler Bestandteil der Polizei bleiben, so die GdP. Diese Anforderungen für eine Weiterentwicklung der Polizeiverwaltungslaufbahn hatte auch bereits der GdP-Landesdelegiertentag 2005 gefordert.
4. Akt: Beurteilungswesen
Zum Herbst 2006 gab es nun mit den Beurteilungsrichtlinien für die allgemeine Verwaltung, die auch für die Polizeiverwaltung anzuwenden waren ein anderes Diskussionsfeld. Die bisherigen Richtlinien liefen zum 31.12.2006 aus. Letztlich kam ein Kompromiss und aus den Noten 1 - 6 wurden A - E mit dem Erfordernis, Beurteilungskonferenzen und eine bestimmte Zusammensetzung der Kommission einzurichten. Für den Polizeivollzugsdienst werden neue Beurteilungsrichtlinien derzeit diskutiert.
5. Akt: Artikelgesetz-Entwurf zur Neuordnung geh. nichttechnischer Verwaltungsdienst
Gerade noch diskutierten wir also, ob innerhalb der Polizei dann nicht für Vollzug und Verwaltung die gleichen Richtlinien gelten sollten, um so eine Vergleichbarkeit untereinander herzustellen und damit auch stellenplanmäßig besser miteinander klarzukommen, auch im Sinne der Einheit der Polizei. Und plötzlich, recht unvermutet, wird ein mit Datum vom 27.02.2007 von der Landesregierung beschlossener Gesetzentwurf „zur Neuordnung der Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in Niedersachsen“ in Form eines Artikelgesetzes als Landtagsdrucksache (www.landtag-niedersachsen.de - Drucksache 15-3595 (Download)) öffentlich (federführendes Ressort: MI, Abt. 1). In Artikelgesetzen mag die eine oder andere Konsequenz der Neuregelungen nicht immer gleich erkennbar sein, daher nachfolgend unser Überblick:
Geregelt wird in diesem Gesetzentwurf in
Artikel 1:
Den Verbänden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (DGB, DBB, ver.di, pp.), ebenso die drei kommunalen Studieninstitute und der FH Osnabrück. (Die Verbände sollen sich grundsätzlich durchweg positiv geäußert haben. In die Stellungnahme des DGB waren die Anmerkungen der GdP - insbesondere zur Polizeiakademie - eingeflossen.) Die Gewerkschaften kritisierten aber die Absicht, Nachwuchskräfte für die Landesverwaltung künftig nur durch den externen Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ statt durch eine interne FH auszubilden, da eine sachgerechte Nachwuchsförderung Kernaufgabe der Landesregierung bleiben müsse. Die Einführung der Studiengebühren und die Verlängerung der Ausbildung durch eine sechsmonatige Einführungszeit zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung, die durch die Auslagerung der Ausbildung bedingt sind, lässt schon jetzt Schwierigkeiten bei der sachgerechten Deckung des Nachwuchsbedarfes in der Landesverwaltung befürchten. Die Gewerkschaften schlugen alternativ die kommunale FH für Verwaltung in Niedersachsen vor.
Die Landesregierung will sich dennoch aus Gründen der Kostenreduzierung und des Personalüberhangs aufgrund der Verwaltungsmodernisierung aus der staatlichen Ausbildung zurückziehen.
Zur Änderung des § 25 NBG wird als Begründung angeführt, dass die FH Osnabrück zum Wintersemester 07/08 einen neuen Bachelor-Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ mit 6 Semestern und dem Ziel der Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst einrichten wird. Die berufspraktische Studienzeit wird auf 6 Monate halbiert, um „das im hohen Maß erforderliche Fachwissen in allen in der Praxis maßgeblichen Fachgebieten in 5 Theoriesemestern vermitteln zu können“. Damit wird allerdings nicht die Gleichwertigkeit zwischen Bachelor-Studiengang und Diplom-Studiengang hergestellt. Um nach § 25 Abs. 4 Satz 1 NBG dennoch die Laufbahnbefähigung zu ermöglichen, ist für diejenigen Studenten, die in den Landesdienst streben, die vorgenannte 6-monatige Einführungszeit erforderlich.
Konsequenzen für Polizeiverwaltung
Für die Studierenden, die als Anwärter/innen für die Laufbahn des gehobenen Polizeiverwaltungsdienstes eingestellt worden waren und ihr Studium an der FHVR begonnen haben, wird sichergestellt, dass eine entsprechende Laufbahnbefähigung abgelegt werden kann, da dies nicht von der kommunalen FH ermöglicht werden kann.
Da die FH Osnabrück mit dem Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ bereits existiert, ist gesetzlich nicht viel zu regeln. Die Auflösung der FHVR führt faktisch zur Abschaffung der Sonderlaufbahn Polizeiverwaltung. Der Rest der existierenden Laufbahnangehörigen löst sich bei jeder neuen Ernennung von alleine auf und der letzte „Dinosaurier“ verschwindet mit seiner Pensionierung. Was bleibt, sind durchweg Beamtinnen und Beamte mit der Amtsbezeichnung „Regierungs.....“, die eine Verbindung zur Polizei nicht vermuten lassen.
Und hier fangen alle unsere Probleme an:
Die Forderung nach einer eigenen FH für die allgemeine Verwaltung des Landes mit der Einflechtung der Polizeiverwaltungs-Spezifika erscheint jedoch nach allen bisher erfolgten Weichenstellungen der Landesregierung unrealistisch. Von der Nachwuchsgewinnung über die FH Osnabrück wird sich die Landesregierung allein schon wegen der Kosteneinsparungen nicht abbringen lassen.
Es bleibt also nur noch ein Szenario zur sinnvollen Umsetzung aus Sicht des GdP-Fachausschusses Polizeiverwaltung:
Vorsitzende FA Polizeiverwaltungsbeamte
Artikel in DEUTSCHE POLIZEI LandesJournal Niedersachsen, Ausgabe September 2006
FACHAUSSCHUSS POLIZEIVERWALTUNG
Gespräch mit dem Landespolizeipräsidenten (LPP):
„Polizeiverwaltung mit Perspektiven ausstatten!“
- GdP fordert ein ganzheitliches Konzept für die Polizeiverwaltung -
Durch die zahlreichen Strukturveränderungen bei der Polizei gepaart mit den Privatisierungs- und Outsourcingplänen für die Servicebereiche ist nach Ansicht der GdP dringend ein ganzheitliches Konzept für die Polizeiverwaltung erforderlich. Dieses Konzept muss für die Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten der Polizeiverwaltung die erforderliche Akzeptanz als unabdingbarer und integraler Bestandteil der Polizei sicherstellen sowie Zukunftsperspektiven für alle Beschäftigten eröffnen.
Zur Erörterung dieser Probleme suchte die GdP Niedersachsen den Dialog mit dem Innenministerium. In einem zweistündigen konstruktiven Gespräch mit dem LPP am 17. Juli 2006 erläuterte die GdP die Forderung nach einem ganzheitlichen Konzept für einen sachgerechten Status der Polizeiverwaltung. Teilnehmer waren der LPP Bruns, der Referatsleiter LPP 5, MR Verleger, der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut, der stv. Vorsitzende Dietmar Schilff, die Vorsitzende des GdP-Fachausschusses Polizeiverwaltung (FAV), Waltraut Thyssen und die FAV-Mitglieder Michael Schulz (BG PD Oldenburg) und Uwe Robra (Landesredakteur DP).
Herr Bruns sagte zu, das GdP-Konzept zu prüfen und mit der Stabsstelle Verwaltungsmodernisierung abzustimmen. Die GdP-Vertreter übergaben auch Positionspapiere als Diskussionsgrundlage.
Schwerpunkte in der Frage eines ganzheitlichen Konzeptes sahen die Vertreter des GsV und des FAV der GdP vor allem bei folgenden Themen:
Auswirkungen und Entwicklungen von Privatisierungsvorhaben
Die GdP-Vertreter kritisieren den rigorosen Privatisierungsprozess, bei dem die Menschen nur eine untergeordnete Rolle spielen. „Die Polizei benötigt auch weiterhin internen, zeit- und sachnahen Service, der nicht immer durch Externe besser und wirtschaftlicher zu leisten ist“, so die GdP-Vertreter. Einigkeit bestand darin, dass die Funktionalität der Polizei nicht geschwächt werden darf. Der LPPräs hält die Reduzierung von Service-bereichen auf das Kerngeschäft aber für unumgänglich. Im Bereich des Vergabewesens sieht er die Polizeiverwaltungsbeschäftigten auch weiterhin als die Experten an. Nach Ansicht der GdP ist die erforderliche Professionalität insbesondere auch für die Durchführung von Polizeieinsätzen nur bei der polizeiinternen Verwaltung zu finden.
Stärkung der Polizeiverwaltung
Das so genannte 200er-Programm habe nach Ansicht des LPP einen Stärkungstrend für die Polizeiverwaltung gebracht. Hierzu gehöre auch, dass das Finanz- und Personalmanagement Aufgabe der Polizeiverwaltung bleiben werde. Die GdP begrüßt die interne Aufstiegsmöglichkeit in den h.D., erneuerte aber die Forderung nach Perspektiven für den mittleren und gehobenen Polizeiverwaltungsdienst sowie für die Tarifbeschäftigten. Der LPPräs. sagte eine Prüfung zu.
Umsetzung des Freisetzungsprogramms
Der LPP hält weiterhin an der Vorgabe fest, alle Service-, Querschnitts- und Unterstützungsaufgaben bei der Polizei vorrangig mit Verwaltungspersonal oder mindestens optional mit Verwaltungs- oder Vollzugspersonal zu besetzen. Maßgeblich für die quantitative Organisation der Polizeiverwaltung (Beschäftigungsvolumen, Dienstposten-, Arbeitsplatz- und Stellenzahl sowie Personalstärke) ist die Rahmenempfehlung der AG Verwaltung mit einem Verteilungsschlüssel, die sich im Juli gerade in der internen Abstimmung befand.
Zukunft der Aus- und Fortbildung für den Bereich der Polizeiverwaltung
Angesichts der bevorstehenden Auflösung der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR – Hochschule für den öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen) und der Integration der bisherigen Fakultät Verwaltung als Studiengang in die reguläre Fachhochschullandschaft sieht die GdP den Bedarf, eine Spezialbefähigung als Grundmodul für die Polizeiverwaltung aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus müssen Fortbildungsangebote vorgehalten werden. Auch hier sagte LPPräs. Bruns eine Prüfung zu. Neben dem aktuell erfolgten Aufstieg in den höheren Dienst gibt es nach Ansicht der GdP auch einen Nachholbedarf für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst.
Veränderungen des Beurteilungswesens in der Polizeiverwaltung
Es wird lt. Herrn Bruns keine Quotierung geben. Es blieben nach dem Gespräch jedoch grundsätzliche Fragen offen, ob und inwieweit die Vergleichbarkeit der Polizeiverwaltungsbeamten/-innen mit Tarifpersonal, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten oder mit Beamtinnen und Beamten der allgemeinen Verwaltung gegeben ist. Die unterschiedlichen denkbaren Modelle müssen weiter diskutiert werden. Hierzu ist auch eine Positionierung der GdP erforderlich. Der FAV wird sich damit verstärkt befassen.
Die Teilnehmer vereinbarten weitere Gespräche.
Artikel in DEUTSCHE POLIZEI LandesJournal Niedersachsen, Ausgabe August 2006
FACHAUSSCHUSS
Polizeiverwaltung braucht Klarheit
Der Fachausschuss Polizeiverwaltungsbeamte (FAV) berät derzeit intensiv die aktuellen Probleme und den Status der Polizeiverwaltung. Insbesondere die Privatisierung von Servicebereichen und die künftige Aus- und Fortbildung beeinträchtigen die Perspektiven für die Angehörigen in der Polizeiverwaltung. Am 17.07.2006 führten Bernhard Witthaut (LV), Dietmar Schilff (GSV), Waltraut Thyssen (FAV-Vorsitzende) und weitere FAV-Mitglieder ein Gespräch mit dem LPP Andreas Bruns. In DP Ausgabe 9/2006 werden wir über die Ergebnisse berichten.