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NPD-Aufzug in Göttingen

- Ein Polizeieinsatz mit Risiko -

Hannover.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat mehrere Auflagen der Stadt Göttingen für die am Samstag, 29.10.2005 geplante NPD-Demonstration aufgehoben.

Richtig ist, dass die NPD nicht verboten ist, obwohl sie rechtsextremistische Ziele verfolgt. Deshalb räumt unsere Verfassung und das geltende Versammlungsgesetz der NPD ein gerichtlich einklagbares Versammlungsrecht ein.

Selbstverständlich ist unsere Polizei verpflichtet, ihren Einsatz mit der rechtsstaatlich gebotenen Konsequenz durchzuführen, es ist jedoch zu befürchten, dass gerade aus dem Kreis der Gegendemonstranten (Autonome) es wieder einmal zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen wird.

Die Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht haben der Polizei aufgegeben, sich mit der nötigen Stärke auf solche Einsätze vorzubereiten.

GdP-Landesvorsitzender Bernhard Witthaut: „Das haben wir auch getan. Denken aber die Politik und die Justiz auch an unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die sich jederzeit in gewalttätige Auseinadersetzungen einzumischen haben? Die Vergangenheit hat nämlich gezeigt, dass den Einsatzkräften für ihr polizeiliches Handeln eine strafrechtliche Überprüfung droht.

Unser Rechtsstaat muss sich daher überlegen, ob er die Jahr für Jahr programmierten, gewalttätigen Auseinandersetzungen in unserer Gesellschaft will. Für die Polizei sind sie mittlerweile Alltag. Dieser Zustand ist nicht weiter hinnehmbar.“

Rechtsprechung ist das Eine, sie löst aber nicht unsere gesellschaftspolitischen Probleme.
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