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Was die Politik jahrelang versäumt hat, soll jetzt der Nachwuchs richten

Was die Politik jahrelang versäumt hat, soll jetzt der Nachwuchs richten, Foto: istock - Adres Garcia Martin
Düsseldorf.

Wie bekannt wurde, ist an den Karnevalstagen der Einsatz von in der Ausbildung befindlichen Kommissaranwärterinnen und -anwärtern geplant. Vor dem Hintergrund der Silvester- Vorkommnisse in Köln sehen sich jetzt die politisch Verantwortlichen offenbar unter Zugzwang gesetzt. Natürlich sind unsere Studierenden bereit während der Karnevalszeit ihre Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen, aber es kann nicht sein, dass sie für eine jahrelang verfehlte Personalpolitik herhalten sollen.

Rein rechtlich handeln Anwärterinnen und Anwärter bis zum erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung nicht als Amtswalter ihrer Behörden. Nicht umsonst ist der Betreuungsschlüssel von Tutoren und Anwärterinnen bzw. Anwärtern in den Praxisphasen der Ausbildung 1 zu 1.
Getroffene Maßnahmen müssen durch den Tutor bzw. die Tutorin angeordnet werden, Vorgänge müssen gegengezeichnet werden. Und dies vor allem zum Schutz der Anwärterinnen und Anwärter, die sich als Beamte auf Widerruf in einem rechtlich fragilen Status befinden. Der Ansatz, genau diese Anwärterinnen und Anwärter als geschlossene Einsatzeinheiten an Karneval einzusetzen, wirft daher schon aus juristischer Sicht Fragen auf. Dass Großeinsätze häufig eine nicht zu unterschätzende Eigendynamik entwickeln, sollte für alle Verantwortlichen nicht neu sein.

„Wenn die Studierenden die Kollegen zu Karneval unterstützen sollen, muss klar sein, dass sie für den Ernstfall volle Rückendeckung vom Dienstherrn haben. Keine Situation darf für die jungen Kollegen auf Kosten ihres Studiums gehen“, so Ernst Herget, Landesjugendvorsitzender der Jungen Gruppe NRW.

Vor dem Hintergrund der Kölner Einsatzerfahrung und der Häufung von Angriffen gegen eingesetzte Kolleginnen und Kollegen in jüngster Vergangenheit muss sichergestellt sein, dass die Studierenden nicht ins kalte Wasser geworfen werden. Zwar sind sie durch ihre Ausbildung bereits auf viele Situationen vorbereitet, aber nicht umsonst durchlaufen alle Beamtinnen und Beamte vor ihrem dienstlichen Einsatz in einer geschlossenen Einsatzeinheit zunächst eine mehrwöchige taktische Einführungsfortbildung.

Wenn unser polizeilicher Nachwuchs schon die Versäumnisse der Politik ausbügeln soll, dann muss nichts desto trotz die Fürsorgepflicht an aller erster Stelle stehen.

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