Was die Politik jahrelang versäumt hat, soll jetzt der Nachwuchs richten
Getroffene Maßnahmen müssen durch den Tutor bzw. die Tutorin angeordnet werden, Vorgänge müssen gegengezeichnet werden. Und dies vor allem zum Schutz der Anwärterinnen und Anwärter, die sich als Beamte auf Widerruf in einem rechtlich fragilen Status befinden. Der Ansatz, genau diese Anwärterinnen und Anwärter als geschlossene Einsatzeinheiten an Karneval einzusetzen, wirft daher schon aus juristischer Sicht Fragen auf. Dass Großeinsätze häufig eine nicht zu unterschätzende Eigendynamik entwickeln, sollte für alle Verantwortlichen nicht neu sein.
„Wenn die Studierenden die Kollegen zu Karneval unterstützen sollen, muss klar sein, dass sie für den Ernstfall volle Rückendeckung vom Dienstherrn haben. Keine Situation darf für die jungen Kollegen auf Kosten ihres Studiums gehen“, so Ernst Herget, Landesjugendvorsitzender der Jungen Gruppe NRW.
Vor dem Hintergrund der Kölner Einsatzerfahrung und der Häufung von Angriffen gegen eingesetzte Kolleginnen und Kollegen in jüngster Vergangenheit muss sichergestellt sein, dass die Studierenden nicht ins kalte Wasser geworfen werden. Zwar sind sie durch ihre Ausbildung bereits auf viele Situationen vorbereitet, aber nicht umsonst durchlaufen alle Beamtinnen und Beamte vor ihrem dienstlichen Einsatz in einer geschlossenen Einsatzeinheit zunächst eine mehrwöchige taktische Einführungsfortbildung.
Wenn unser polizeilicher Nachwuchs schon die Versäumnisse der Politik ausbügeln soll, dann muss nichts desto trotz die Fürsorgepflicht an aller erster Stelle stehen.