Personalhaushalt
Vorbemerkungen
Die nordrheinwestfälische Polizei sieht sich in den letzten Jahren stetig steigenden
Anforderungen, sowohl quantitativ- als auch qualitativ, gegenüber. Sei es die ständig
zunehmende Verkehrsdichte auf den Landesstraßen mit dem damit einhergehenden
höheren Kontrollbedarf, die Cyberkriminalität mit ihren spezifischen
Bekämpfungserfordernissen oder die ständig wachsende Zahl von Großeinsätzen;
diese Beispiele stehen nur stellvertretend für die gestiegenen Belastungen. Wenn
dann der zuständige Minister auch noch Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung
setzt wie unlängst durch das ,,8-Punkte-Programm zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und -terrorismus" oder die Verkehrsunfallbekämpfung, dann
liegt es auf der Hand, dass mit dem vorhandenen Personal diese Anforderungen nur
unter Zurückstellung anderer polizeilicher AufgabensteIlungen erfüllt werden können.
Die Experten für die Terrorismusbekämpfung, die jetzt schwerpunktmäßig
Rechtsextremismus bekämpfen sollen, werden andererseits bei der Bekämpfung des
Linksextremismus bzw. des islamistischen Terrorismus fehlen. Diese Aufzählung von
Defiziten ließe sich beliebig weiter fortführen. Letztendlich kann und darf es aber
nicht sein, dass an dem Tischtuch auf der einen Seite gezogen wird und dadurch die
andere Seite des Tisches bloßliegt.
Wer A wie Aufklärung oder B wie Bekämpfung spezieller Kriminalitätsformen sagt,
muss das Alphabet auch bis P wie Personalbereitstellung fortführen. Vor den
ohnehin schon anstehenden Herausforderungen aufgrund der demografischen
Entwicklung kann das nur heißen, dass die - äußerst begrüßenswerte -
Einstellungsbefugnis für 1.400 Anwärterinnen bzw. Anwärter in den nächsten Jahren
zwingend erhöht werden muss.
Nun zu den Forderungen im Einzelnen:
1. Beamtenbereich
1.1 Frauenanteil
Bei den Einstellungen der Bachelorstudenten nähert sich
erfreulicherweise in den letzten Jahren der Frauenanteil nahezu dem
Anteil der männlichen Kommissaranwärter. Leider ist bei den
Einstellungszahlen nicht berücksichtigt, dass die persönlichen Lebensund
Familienplanungen von Frauen oft anders verlaufen, als bei
Männern. Während der zu erwartenden Ausfallzeiten, die bei Frauen
während der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit der
Familienplanung anfallen, entsteht eine Mehrbelastung der
verbleibenden Kolleginnen und Kollegen. Hier ist zu fordern, dass bei
den Einstellungszahien und bei der BKV entsprechende Ersatzkräfte
vorzusehen sind. In diesem Zusammenhang wird auf die Kleine
Anfrage 1395 (Landtagsdrucksache 15/3641) des Abgeordneten Exler
verwiesen, auf die die Antwort noch aussteht. Die Beantwortung der
darin angesprochenen Fragen ist sicherlich hilfreich, um die
Problematik anzugehen.
1.2 Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
Für Zurruhesetzungen seit dem 01.01.2008 hat der seinerzeit
zuständige Gesetzgeber die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
ersatzlos gestrichen. Die Abschaffung der Ruhegehaltsfähigkeit der
Polizeizulage und die damit verbundene Kürzung der Pensionen ist aus
der Sicht der betroffenen Polizeibeamten/-innen sozial ungerecht und
nicht zu rechtfertigen. Die Polizeizulage ist keine Funktionszulage,
welche an die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe gebunden ist.
Vielmehr handelt es sich bei ihr um eine Amtszulage und damit um
einen finanziellen Ausgleich für die besonderen Belastungen des
Polizeidienstes. Da die Erschwernisse des täglichen Dienstes und die
daraus resultierenden belastenden Erlebnisse und Krankheitsbilder bis
in die Pensionszeit hineinwirken, muss die Polizeizulage aufgrund des
verfassungsrechtlich verankerten Alimentationsprinzips auch in die
Bemessung der Pensionshöhe einfließen.
Die Gewerkschaft der Polizei fordert, dass die Vereinbarungen im
Koalitionsvertrag zwischen der SPD Nordrhein-Westfalen und Bündnis
90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen vom Juli 2010 entsprechend
zeitnah umgesetzt werden. Die Zurruhesetzungen nach dem
01.01.2008 und die, Zurruhesetzungen vor dem 01.01.1990 sollten
berücksichtigt werden.
1.3 Einsatzhundertschaften
Der Dienst in den Einsatzhundertschaften des Landes NRW ist seit
Jahren gekennzeichnet durch eine hohe Zahl von Einsätzen, durch
ständig wechselnde Einsatzorte und Einsatzanlässe sowie durch eine
stetige hohe Gefährdung von Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte.
Besonders die Vielzahl von Wochenendeinsätzen, oft außerhalb
NRW's, und das Einschreiten gegen gewalttätige Demonstranten bzw.
Gegendemonstranten oder Fußballhooligans führt zu einer großen
physischen und psychischen Belastung der Beamtinnen und Beamten.
Das eigentlich sicherzustellende "erlassfreie" Wochenende ist für viele
Kolleginnen und Kollegen oft nicht zu realisieren.
Diese ständig hohe Einsatzbelastung erfordert die Einführung einer
entsprechenden Funktionszulage von mindestens 1 00 Euro pro Monat.
Darüber hinaus fordern wir, die Zahl der Einsatzhundertschaften um
drei zu erhöhen. Die GdP könnte sich vorstellen, im Jahr 2012
zusätzlich 123 Anwärterinnen und Anwärter einzustellen, mit dem Ziel,
die Zahl der Kräfte in den Einsatzhundertschaften nach Beendigung des
dreijährigen Studiums entsprechend zu erhöhen. Die dafür
entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2012 bereitzustellen.
In den zwei Folgejahren sollte analog verfahren werden, damit stünden
im Jahre 2017 drei zusätzliche Einsatzhundertschaften zur Verfügung.
1 .4 Jahressonderzuwendung
Die Jahressonderzuwendung (Weihnachtsgeld) wurde in NRW
sukzessive seit dem Jahr 2003 gekürzt. Seit dem Jahr 2006 sind die
heutigen Sätze erreicht.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundes, der für seine Beamtinnen und
Beamten nahezu gleichartig verfuhr, wurde für das Jahr 2012 die auf 30
% abgesenkte Sonderzahlung auf nunmehr 60 % erhöht. Dies stellt
keine Verdoppelung der Bezüge dar, sondern lediglich die
Wiederherstellung alten Rechts, Auf Bundesebene wirkt sich die
Erhöhung bereits ab Januar 2012 aus, da die Sonderzuwendung
gezwölftelt und in die allgemeine Besoldungstabelle eingefügt wurde.
Da die Polizistinnen und Polizisten in NRW die gleichen Einschnitte
hinnehmen mussten wie die Polizisten des Bundes, sollten sie jetzt
auch gleichermaßen von den Verbesserungen profitieren. Daher
fordern wir die Rücknahme der Kürzung der Jahressonderzahlung.
1.5 Erschwerniszulagen für Spezialeinheiten erhöhen
Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform . I wurde das damalige
Bundesrecht auf den Stand vom 01.09.2006 eingefroren und bleibt
gemäß § 125a GG in den Ländern so lange gültig, bis diese eigenes
Recht geschaffen haben. Seither herrscht in NRW Stillstand. Auf
Bundesebene hingegen erfolgten deutliche Verbesserungen, die zu
dem Kuriosum führten, dass gleiche Tätigkeiten ungleich vergütet
werden.
Während auf Bundesebene den Mitgliedern der Spezialeinheiten seit
Jahren eine Erschwerniszulage in Höhe von 400 Euro gezahlt wird,
erhalten die Spezialkräfte des Landes NRW unverändert 153,99 Euro
monatlich. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Beamte der
Spezialeinheiten des Bundes eine mehr als doppelt so hohe Zulage
erhalten als Beamte aus NRW mit vergleichbarer
Aufgabenwahrnehmung. Da die Aufgaben der Spezialeinheiten mit
hohem persönlichen Einsatz und großer Gefährdung verbunden sind,
stellt die Anhebung der Erschwerniszulage auf das Bundesniveau
zudem eine Anerkennung der gefährlichen Arbeit dieser
Spezialeinheiten dar.
Die ständig steigende Belastung für das fliegende Personal der
Hubschrauberstaffel (Anstieg der Nachteinsätze mit Bildverstärkerbrille
auf ca. 25 - 30 % aller Flüge, komplexere Fluggeräte und
Einsatztechnik u.a.) macht eine Erhöhung der Zulagen für fliegendes
Personal erforderlich. Die Zulage für Polizeivollzugsbeamte für
besondere polizeiliche Einsätze und vor allem für fliegendes Personal
gemäß §§ 22 und 22a EZulV Ld.F. vom 01.09.2006 ist zwingend auf die
nunmehr geltende Höhe der aktuell EZulV des Bundes anzuheben.
Die Gewährung der Erschwerniszulage ist auch auf die Beamten der
Verhandlungsgruppe zu übertragen.
1.6 Erhöhung der Zulage "Dienst zu ungünstigen Zeiten"
Seit sieben Jahren sind die im Polizeibereich gezahlten Zulagen für
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit unverändert niedrig. Ein
Polizeibeamter erhält - unabhängig von seiner Besoldungsgruppe - für
Nachtarbeit eine Zulage von 1,28 Euro pro Stunde und für den Dienst
an Sonn- und Feiertagen 2,71 Euro pro Stunde. Diese Beträge sind
völlig unangemessen, denn in der Wirtschaft wird mittlerweile mehr als
das Doppelte für die Arbeit zu ungünstigen Zeiten gezahlt.
Die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten ist auf mindestens
5,00 Euro pro Stunde zu erhöhen. Die Leistungen müssen dynamisiert
werden.
1.7 Bewährungsaufstieg in den höheren Dienst
Die problematische Altersstruktur der Polizei des Landes NRW ist im
höheren Dienst geradezu besorgniserregend. Denn bis zum Jahr 2025
werden 524 Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes
pensioniert. Dies entspricht rund 73 % aller Stellen des höheren
Dienstes.
Wegen der vierjährigen Dauer von Förderphase und Masterstudium an
der Deutschen Hochschule der Polizei müssen mindestens 30 bis 50
Führungskräfte h.D. jährlich hinzugewonnen werden. Auch wenn 30
Laufbahnbewerber für 2011 und 2012 hinzugewonnen wurden bzw.
gewonnen werden sollen, erscheint eine langfristige Lösung weder mit
Laufbahnbewerbern noch mit Direkteinsteigern möglich.
Als kurzfristige Problemlösung bietet es sich an, erfahrenen Beamten
des gehobenen Dienstes, die nach Persönlichkeit und fachlicher
Leistung für den höheren Dienst geeignet erscheinen, im Wege des
Bewährungsaufstiegs ein Amt des höheren Dienstes zu verleihen.
1 .8 Ausweitung des Stellenplans höherer Dienst
In vielen Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen bleiben Funktionen des höheren Dienstes unbesetzt, weil die vorhandene Zahl der Planstellen nicht ausreicht. Daneben fehlen in den Kreispolizeibehörden weitere Stellen, die sich aus Fehlbesetzungen durch Auslandsverwendungen, Erziehungs-/Sonderuriaub oder Projektarbeit ergeben. Wegen der fehlenden Planstellen besteht insbesondere im Bereich von A 14 nach A 15 Bundesbesoldungsgesetz ein erheblicher Beförderungsstau. Die Wartezeit auf das erste Beförderungsamt des höheren Dienstes beträgt beispielsweise nahezu zehn Jahre. Ohne eine Ausweitung des höheren Dienstes und einer entsprechenden Nachschlüsselung der Zahl der Planstellen wird diese Entwicklung dramatisch verlaufen. Das Problem der fehlenden Planstellen wird dadurch verschärft, dass, bedingt durch die Erhöhung der Einstellungsermächtigungen im Polizeibereich, die Zahl der Studierenden an der FHöV in den kommenden Jahren kontinuierlich ansteigen wird. Somit werden auch dringend zusätzliche Dozenten an . der FHöV, Bereich Polizei, benötigt. Die Besetzung von Funktionen an der Fachhochschule darf aber nicht zu Lasten der Kreispolizeibehörden gehen. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass 25 Stellenhebungen von A 14 nach A 15 geschaffen werden. Um die Problematik dauerhaft zu entschärften müssen diese Stellenhebungen jedoch in Planstellen überführt werden. Zusätzlich sind weitere 25 Planstellen A 15 erforderlich und 20 Planstellen A 16. Bei einer entsprechenden Nachschlüsselung würde das den Beförderungsstau nach A 15 beheben, gleichzeitig aber ein deutliches Signal für die Angehörigen des höheren Dienstes bedeuten, dass der Polizeiführung im Lande der entsprechende Stellenwert und eine angemessene Wertschätzung entgegengebracht werden.
2. Tarifbereich
2.1 Stellenbewirtschaftung
Die Stellenkürzungen der letzten Jahre sowie die Altersstruktur der Tarifbeschäftigten in der Polizei machen ein Umdenken und Beschreiten neuer Wege erforderlich. Hierzu ist es notwendig, Stellen und Budget zur verantwortlichen Personalbewirtschaftung im Tarifbereich zur Verfügung zu stellen. Besonders unter dem Aspekt von
a) Sicherung der Arbeitsqualität
b) Bindung qualifizierten Personals
c) Personalentwicklung
d) Besetzung und Aufstockungsmöglichkeiten von Stellen.
Nachstehende Maßnahmen sind zwingend erforderlich, da sonst immer mehr Behörden sich gezwungen sehen, zur Bewältigung administrativer Aufgaben - in Ermangelung von Tarifbeschäftigten - wieder auf Polizeivollzugsbeamte zurück zu greifen, die dann dem operativen Dienst entzogen werden. Ein solches Handeln würde auch die überaus wichtige und richtige Entscheidung der Politik, 1.400 Polizeianwärter einzustellen, in Frage stellen. Dies würde eine "Neutralisierung" der Ausweitung der Einstellungskapazitäten im Polizeivollzugsbeamtenbereich bedeuten!
2.2 Schaffung zusätzlicher Stellen
Die Schaffung zusätzlicher Stellen im Tarifbereich ist dringend erforderlich, um NeueinsteIlungen vornehmen zu können bzw. um Teilzeitbeschäftigte oder befristet Beschäftigte - insbesondere in den Küchen und Kfz-Werkstätten ~ auf unbefristete Stellen weiter zu beschäftigen. Durch die NeueinsteIlung junger Beschäftigter kann zudem die Überalterung im Tarifbereich gestoppt werden. Weiterhin ist die baldige, zeitgleiche Inanspruchnahme der passiven Phase der Altersteilzeit von einer hohen Anzahl von Tarifbeschäftigten ein Umstand, der zur weiteren Arbeitsverdichtung in den Dienststellen führen wird.
2.3 Wiedereinrichtung der Polizeieinsatzküchen
Seit der Schließung der Küchen wird die Polizei in NRW bei Großeinsätzen von privaten Caterern mit Einsatzverpflegung versorgt. Dabei wurden die Polizisten immer wieder mit Lebensmitteln beliefert, die verdorben waren oder deren Haltbarkeitsdatum bereits überschritten war. Da ein internes Gutachten auch den Nachweis erbracht hat, dass die Verpflegung aus polizeieigenen Küchen sogar kostengünstiger ist, als die Belieferung durch private Caterer, erscheint nicht nur aus gesundheitlichen und fürsorgerischen Aspekten, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen die Wiedereinrichtung von Einsatzküchen sinnvoll.
2.4 Übernahme von Auszubildenden
Im Bereich der Polizei findet in den Berufsbildern Kfz-Handwerk, ITTechnik und Büroassistent Ausbildung statt. Mangels einer einheitlichen 6 Regelung zur Anschlussbeschäftigung konnten in den zurückliegenden Jahren Auszubildende - je nach dem, ob ihre Ausbiidungsbehörde über das notwendige Budget verfügte nur in Form vom Aushilfsarbeitsverträgen für einige Monate beschäftigt werden. Für viele endete die Abschlussprüfung mit dem Start in die Arbeitslosigkeit. Um diesen Auszubildenden eine berufliche Perspektive zu bieten, muss eine landesweite einheitliche Regelung für eine Anschlussbeschäftigung bzw. eine Übernahmemöglichkeit geschaffen werden.
2.5 Personalentwicklung
Neben der Weiterqualifizierung zum Verwaltungsfachangestellten und zum Verwaltungsfachwirt ist es sinnvoll und erforderlich, bereits vorhandene Tarifbeschäftigte, die in einer der EG 9-12 eingruppiert sind und Verwaltungstätigkeiten ausüben, zu einem Studium der Fachhochschule zuzulassen und sie für die Dauer des Studiums unter Fortzahlung des Entgeltes im erforderlichen Umfang von der Arbeitsleistung frei zu stellen. Dies entspricht der Verfahrensweise des Bundesministers des Inneren, der dies im Erlass 05-220 231-2/6 vom 11 .10.2011 geregelt hat.
2.6 Bindung von qualifiziertem Personal
Abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung, können zur Bindung von qualifizierten Fachkräften zur Deckung des Personalbedarfs Zulagen bzw. eine Vorweggewährung von ein bis zwei Stufen gezahlt werden - tarifvertraglieh geregelt durch § 16 Abs. 5 TV-L. Von dieser Möglichkeit wird bisher jedoch kein Gebrauch gemacht. Um diese Möglichkeiten auch tatsächlich ausschöpfen zu können, bedarf es einer Zuweisung von zusätzlichem Personalbudget, damit die Dienststellen über die dafür benötigten Mittel auch verfügen können. Insbesondere die Wissenschaftler und IT -Ingenieure könnten durch attraktivere Angebote der freien Wirtschaft aus dem öffentlichen Dienst wechseln, falls sie nicht durch zusätzliche Anreize an den Dienst bei der Polizei, NRW gebunden werden.
Sachhaushalt
Die GdP begrüßt es ausdrücklich, dass im Haushalt ein Plus von 44 Millionen Euro bei den Investitionen in den Fuhrpark der Polizei ausgewiesen ist. Wegen des Strategiewechsels im Rahmen der Neubeschaffung der Fahrzeuge, also der Entscheidung, Fahrzeuge nicht mehr zu leasen, sondern zu kaufen, hält es die GdP für erforderlich, bereits jetzt im Haushalt Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass der Fuhrpark überaltert. Es sollten jetzt schon Rücklagen gebildet werden, um die neu beschafften Fahrzeuge in angemessener Zeit ersetzen zu können.