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03. Februar 2012

GdP Forderungen für den Haushalt 2012

Personalhaushalt

 

 

Vorbemerkungen

 

 

Die nordrheinwestfälische Polizei sieht sich in den letzten Jahren stetig steigenden

Anforderungen, sowohl quantitativ- als auch qualitativ, gegenüber. Sei es die ständig

zunehmende Verkehrsdichte auf den Landesstraßen mit dem damit einhergehenden

höheren Kontrollbedarf, die Cyberkriminalität mit ihren spezifischen

Bekämpfungserfordernissen oder die ständig wachsende Zahl von Großeinsätzen;

diese Beispiele stehen nur stellvertretend für die gestiegenen Belastungen. Wenn

dann der zuständige Minister auch noch Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung

setzt wie unlängst durch das ,,8-Punkte-Programm zur Bekämpfung des

Rechtsextremismus und -terrorismus" oder die Verkehrsunfallbekämpfung, dann

liegt es auf der Hand, dass mit dem vorhandenen Personal diese Anforderungen nur

unter Zurückstellung anderer polizeilicher AufgabensteIlungen erfüllt werden können.

Die Experten für die Terrorismusbekämpfung, die jetzt schwerpunktmäßig

Rechtsextremismus bekämpfen sollen, werden andererseits bei der Bekämpfung des

Linksextremismus bzw. des islamistischen Terrorismus fehlen. Diese Aufzählung von

Defiziten ließe sich beliebig weiter fortführen. Letztendlich kann und darf es aber

nicht sein, dass an dem Tischtuch auf der einen Seite gezogen wird und dadurch die

andere Seite des Tisches bloßliegt.

 

 

 

Wer A wie Aufklärung oder B wie Bekämpfung spezieller Kriminalitätsformen sagt,

muss das Alphabet auch bis P wie Personalbereitstellung fortführen. Vor den

ohnehin schon anstehenden Herausforderungen aufgrund der demografischen

Entwicklung kann das nur heißen, dass die - äußerst begrüßenswerte -

Einstellungsbefugnis für 1.400 Anwärterinnen bzw. Anwärter in den nächsten Jahren

zwingend erhöht werden muss.

 

 

 

 

Nun zu den Forderungen im Einzelnen:

 

 

 

1. Beamtenbereich

 

 

 

1.1 Frauenanteil

 

 

 

Bei den Einstellungen der Bachelorstudenten nähert sich

erfreulicherweise in den letzten Jahren der Frauenanteil nahezu dem

Anteil der männlichen Kommissaranwärter. Leider ist bei den

Einstellungszahlen nicht berücksichtigt, dass die persönlichen Lebensund

Familienplanungen von Frauen oft anders verlaufen, als bei

Männern. Während der zu erwartenden Ausfallzeiten, die bei Frauen

während der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit der

Familienplanung anfallen, entsteht eine Mehrbelastung der

verbleibenden Kolleginnen und Kollegen. Hier ist zu fordern, dass bei

den Einstellungszahien und bei der BKV entsprechende Ersatzkräfte

vorzusehen sind. In diesem Zusammenhang wird auf die Kleine

Anfrage 1395 (Landtagsdrucksache 15/3641) des Abgeordneten Exler

verwiesen, auf die die Antwort noch aussteht. Die Beantwortung der

darin angesprochenen Fragen ist sicherlich hilfreich, um die

Problematik anzugehen.

 

 

 

1.2 Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

 

 

 

Für Zurruhesetzungen seit dem 01.01.2008 hat der seinerzeit

zuständige Gesetzgeber die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

ersatzlos gestrichen. Die Abschaffung der Ruhegehaltsfähigkeit der

Polizeizulage und die damit verbundene Kürzung der Pensionen ist aus

der Sicht der betroffenen Polizeibeamten/-innen sozial ungerecht und

nicht zu rechtfertigen. Die Polizeizulage ist keine Funktionszulage,

welche an die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe gebunden ist.

Vielmehr handelt es sich bei ihr um eine Amtszulage und damit um

einen finanziellen Ausgleich für die besonderen Belastungen des

Polizeidienstes. Da die Erschwernisse des täglichen Dienstes und die

daraus resultierenden belastenden Erlebnisse und Krankheitsbilder bis

in die Pensionszeit hineinwirken, muss die Polizeizulage aufgrund des

verfassungsrechtlich verankerten Alimentationsprinzips auch in die

Bemessung der Pensionshöhe einfließen.

 

 

 

Die Gewerkschaft der Polizei fordert, dass die Vereinbarungen im

Koalitionsvertrag zwischen der SPD Nordrhein-Westfalen und Bündnis

90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen vom Juli 2010 entsprechend

zeitnah umgesetzt werden. Die Zurruhesetzungen nach dem

01.01.2008 und die, Zurruhesetzungen vor dem 01.01.1990 sollten

berücksichtigt werden.

 

 

 

1.3 Einsatzhundertschaften

 

 

 

Der Dienst in den Einsatzhundertschaften des Landes NRW ist seit

Jahren gekennzeichnet durch eine hohe Zahl von Einsätzen, durch

 ständig wechselnde Einsatzorte und Einsatzanlässe sowie durch eine

stetige hohe Gefährdung von Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte.

Besonders die Vielzahl von Wochenendeinsätzen, oft außerhalb

NRW's, und das Einschreiten gegen gewalttätige Demonstranten bzw.

Gegendemonstranten oder Fußballhooligans führt zu einer großen

physischen und psychischen Belastung der Beamtinnen und Beamten.

Das eigentlich sicherzustellende "erlassfreie" Wochenende ist für viele

Kolleginnen und Kollegen oft nicht zu realisieren.

Diese ständig hohe Einsatzbelastung erfordert die Einführung einer

entsprechenden Funktionszulage von mindestens 1 00 Euro pro Monat.

Darüber hinaus fordern wir, die Zahl der Einsatzhundertschaften um

drei zu erhöhen. Die GdP könnte sich vorstellen, im Jahr 2012

zusätzlich 123 Anwärterinnen und Anwärter einzustellen, mit dem Ziel,

die Zahl der Kräfte in den Einsatzhundertschaften nach Beendigung des

dreijährigen Studiums entsprechend zu erhöhen. Die dafür

entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2012 bereitzustellen.

In den zwei Folgejahren sollte analog verfahren werden, damit stünden

im Jahre 2017 drei zusätzliche Einsatzhundertschaften zur Verfügung.

 

 

 

1 .4 Jahressonderzuwendung

 

 

 

Die Jahressonderzuwendung (Weihnachtsgeld) wurde in NRW

sukzessive seit dem Jahr 2003 gekürzt. Seit dem Jahr 2006 sind die

heutigen Sätze erreicht.

Im Zuständigkeitsbereich des Bundes, der für seine Beamtinnen und

Beamten nahezu gleichartig verfuhr, wurde für das Jahr 2012 die auf 30

% abgesenkte Sonderzahlung auf nunmehr 60 % erhöht. Dies stellt

keine Verdoppelung der Bezüge dar, sondern lediglich die

Wiederherstellung alten Rechts, Auf Bundesebene wirkt sich die

Erhöhung bereits ab Januar 2012 aus, da die Sonderzuwendung

gezwölftelt und in die allgemeine Besoldungstabelle eingefügt wurde.

Da die Polizistinnen und Polizisten in NRW die gleichen Einschnitte

hinnehmen mussten wie die Polizisten des Bundes, sollten sie jetzt

auch gleichermaßen von den Verbesserungen profitieren. Daher

fordern wir die Rücknahme der Kürzung der Jahressonderzahlung.

 

 

 

1.5 Erschwerniszulagen für Spezialeinheiten erhöhen

 

 

 

Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform . I wurde das damalige

Bundesrecht auf den Stand vom 01.09.2006 eingefroren und bleibt

gemäß § 125a GG in den Ländern so lange gültig, bis diese eigenes

Recht geschaffen haben. Seither herrscht in NRW Stillstand. Auf

Bundesebene hingegen erfolgten deutliche Verbesserungen, die zu

dem Kuriosum führten, dass gleiche Tätigkeiten ungleich vergütet

werden.

Während auf Bundesebene den Mitgliedern der Spezialeinheiten seit

Jahren eine Erschwerniszulage in Höhe von 400 Euro gezahlt wird,

erhalten die Spezialkräfte des Landes NRW unverändert 153,99 Euro

monatlich. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Beamte der

Spezialeinheiten des Bundes eine mehr als doppelt so hohe Zulage

erhalten als Beamte aus NRW mit vergleichbarer

Aufgabenwahrnehmung. Da die Aufgaben der Spezialeinheiten mit

hohem persönlichen Einsatz und großer Gefährdung verbunden sind,

stellt die Anhebung der Erschwerniszulage auf das Bundesniveau

zudem eine Anerkennung der gefährlichen Arbeit dieser

Spezialeinheiten dar.

Die ständig steigende Belastung für das fliegende Personal der

Hubschrauberstaffel (Anstieg der Nachteinsätze mit Bildverstärkerbrille

auf ca. 25 - 30 % aller Flüge, komplexere Fluggeräte und

Einsatztechnik u.a.) macht eine Erhöhung der Zulagen für fliegendes

Personal erforderlich. Die Zulage für Polizeivollzugsbeamte für

besondere polizeiliche Einsätze und vor allem für fliegendes Personal

gemäß §§ 22 und 22a EZulV Ld.F. vom 01.09.2006 ist zwingend auf die

nunmehr geltende Höhe der aktuell EZulV des Bundes anzuheben.

Die Gewährung der Erschwerniszulage ist auch auf die Beamten der

Verhandlungsgruppe zu übertragen.

 

 

 

1.6 Erhöhung der Zulage "Dienst zu ungünstigen Zeiten"

 

 

 

Seit sieben Jahren sind die im Polizeibereich gezahlten Zulagen für

Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit unverändert niedrig. Ein

Polizeibeamter erhält - unabhängig von seiner Besoldungsgruppe - für

Nachtarbeit eine Zulage von 1,28 Euro pro Stunde und für den Dienst

an Sonn- und Feiertagen 2,71 Euro pro Stunde. Diese Beträge sind

völlig unangemessen, denn in der Wirtschaft wird mittlerweile mehr als

das Doppelte für die Arbeit zu ungünstigen Zeiten gezahlt.

Die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten ist auf mindestens

5,00 Euro pro Stunde zu erhöhen. Die Leistungen müssen dynamisiert

werden.

 

 

 

1.7 Bewährungsaufstieg in den höheren Dienst

 

 

 

Die problematische Altersstruktur der Polizei des Landes NRW ist im

höheren Dienst geradezu besorgniserregend. Denn bis zum Jahr 2025

werden 524 Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes

pensioniert. Dies entspricht rund 73 % aller Stellen des höheren

Dienstes.

Wegen der vierjährigen Dauer von Förderphase und Masterstudium an

der Deutschen Hochschule der Polizei müssen mindestens 30 bis 50

Führungskräfte h.D. jährlich hinzugewonnen werden. Auch wenn 30

Laufbahnbewerber für 2011 und 2012 hinzugewonnen wurden bzw.

gewonnen werden sollen, erscheint eine langfristige Lösung weder mit

Laufbahnbewerbern noch mit Direkteinsteigern möglich.

 

 

Als kurzfristige Problemlösung bietet es sich an, erfahrenen Beamten

des gehobenen Dienstes, die nach Persönlichkeit und fachlicher

Leistung für den höheren Dienst geeignet erscheinen, im Wege des

Bewährungsaufstiegs ein Amt des höheren Dienstes zu verleihen.

 

 

 

1 .8  Ausweitung des Stellenplans höherer Dienst 

 

 

In  vielen  Polizeibehörden  des  Landes  Nordrhein-Westfalen  bleiben Funktionen  des  höheren  Dienstes unbesetzt,  weil  die vorhandene Zahl der  Planstellen  nicht  ausreicht.  Daneben  fehlen  in  den Kreispolizeibehörden  weitere  Stellen,  die  sich  aus  Fehlbesetzungen durch  Auslandsverwendungen, Erziehungs-/Sonderuriaub  oder Projektarbeit ergeben. Wegen  der fehlenden Planstellen  besteht insbesondere im  Bereich  von A  14  nach  A  15  Bundesbesoldungsgesetz  ein  erheblicher Beförderungsstau.  Die  Wartezeit  auf  das  erste  Beförderungsamt  des höheren Dienstes beträgt beispielsweise nahezu zehn Jahre. Ohne  eine  Ausweitung  des  höheren  Dienstes  und  einer entsprechenden  Nachschlüsselung der Zahl  der Planstellen  wird  diese Entwicklung  dramatisch  verlaufen.  Das  Problem  der  fehlenden Planstellen  wird  dadurch  verschärft,  dass,  bedingt  durch  die  Erhöhung der  Einstellungsermächtigungen  im  Polizeibereich,  die  Zahl  der Studierenden  an  der  FHöV  in  den  kommenden  Jahren  kontinuierlich ansteigen  wird.  Somit werden  auch  dringend  zusätzliche  Dozenten  an . der FHöV,  Bereich  Polizei,  benötigt.  Die  Besetzung  von  Funktionen  an der Fachhochschule darf aber nicht zu  Lasten der Kreispolizeibehörden gehen. Vor diesem  Hintergrund  ist  es  zu  begrüßen,  dass  25  Stellenhebungen von A  14 nach A 15 geschaffen werden.  Um  die Problematik dauerhaft zu  entschärften  müssen  diese  Stellenhebungen  jedoch  in  Planstellen überführt  werden.  Zusätzlich  sind  weitere  25  Planstellen  A  15 erforderlich  und  20  Planstellen  A  16.  Bei  einer  entsprechenden Nachschlüsselung  würde  das  den  Beförderungsstau  nach  A  15 beheben,  gleichzeitig  aber  ein  deutliches  Signal  für  die  Angehörigen des höheren  Dienstes bedeuten,  dass der Polizeiführung  im  Lande der entsprechende  Stellenwert  und  eine  angemessene  Wertschätzung entgegengebracht werden.  

2.  Tarifbereich 

 

 

2.1  Stellenbewirtschaftung 

 

 

Die  Stellenkürzungen  der  letzten  Jahre  sowie  die  Altersstruktur  der Tarifbeschäftigten  in  der  Polizei  machen  ein  Umdenken  und Beschreiten neuer Wege erforderlich.  Hierzu  ist  es  notwendig,  Stellen  und  Budget  zur  verantwortlichen Personalbewirtschaftung  im  Tarifbereich  zur  Verfügung  zu  stellen. Besonders unter dem Aspekt von 

a)  Sicherung der Arbeitsqualität 

b)  Bindung qualifizierten Personals 

c)  Personalentwicklung 

d)  Besetzung und Aufstockungsmöglichkeiten von Stellen. 

 

Nachstehende Maßnahmen sind zwingend erforderlich,  da  sonst immer mehr Behörden sich gezwungen sehen, zur Bewältigung administrativer Aufgaben  - in  Ermangelung  von  Tarifbeschäftigten  - wieder  auf Polizeivollzugsbeamte  zurück  zu  greifen,  die  dann  dem  operativen Dienst entzogen werden.  Ein  solches Handeln würde auch die überaus wichtige  und  richtige  Entscheidung  der  Politik,  1.400  Polizeianwärter einzustellen,  in  Frage  stellen.  Dies  würde  eine  "Neutralisierung"  der Ausweitung  der  Einstellungskapazitäten  im  Polizeivollzugsbeamtenbereich bedeuten! 

 

 

2.2  Schaffung zusätzlicher Stellen 

 

 

Die  Schaffung  zusätzlicher  Stellen  im  Tarifbereich  ist  dringend erforderlich,  um  NeueinsteIlungen  vornehmen  zu  können  bzw.  um Teilzeitbeschäftigte  oder  befristet  Beschäftigte  - insbesondere  in  den Küchen  und  Kfz-Werkstätten  ~  auf  unbefristete  Stellen  weiter  zu beschäftigen.  Durch  die  NeueinsteIlung  junger  Beschäftigter  kann zudem  die  Überalterung  im  Tarifbereich  gestoppt werden. Weiterhin  ist die  baldige,  zeitgleiche  Inanspruchnahme  der  passiven  Phase  der Altersteilzeit  von  einer  hohen  Anzahl  von  Tarifbeschäftigten  ein Umstand,  der  zur  weiteren  Arbeitsverdichtung  in  den  Dienststellen führen wird. 

 

 

2.3  Wiedereinrichtung der Polizeieinsatzküchen 

 

 

Seit  der  Schließung  der  Küchen  wird  die  Polizei  in  NRW  bei Großeinsätzen  von  privaten  Caterern  mit  Einsatzverpflegung  versorgt. Dabei  wurden  die  Polizisten immer wieder mit  Lebensmitteln  beliefert, die  verdorben  waren  oder  deren  Haltbarkeitsdatum  bereits überschritten war. Da  ein  internes  Gutachten  auch  den  Nachweis  erbracht  hat,  dass  die Verpflegung  aus  polizeieigenen  Küchen  sogar  kostengünstiger  ist,  als die  Belieferung  durch  private  Caterer,  erscheint  nicht  nur  aus gesundheitlichen  und  fürsorgerischen  Aspekten,  sondern  auch  aus wirtschaftlichen  Gründen  die  Wiedereinrichtung  von  Einsatzküchen sinnvoll. 

 

 

2.4  Übernahme von Auszubildenden

 

 

Im  Bereich  der  Polizei  findet  in  den  Berufsbildern  Kfz-Handwerk,  ITTechnik und Büroassistent Ausbildung statt. Mangels einer einheitlichen 6 Regelung zur Anschlussbeschäftigung  konnten  in  den  zurückliegenden Jahren Auszubildende - je nach dem, ob ihre Ausbiidungsbehörde über das  notwendige  Budget  verfügte  nur  in  Form  vom Aushilfsarbeitsverträgen für einige Monate beschäftigt werden. Für viele endete  die  Abschlussprüfung  mit  dem  Start  in  die  Arbeitslosigkeit. Um diesen Auszubildenden eine berufliche Perspektive zu  bieten, muss eine  landesweite  einheitliche  Regelung  für  eine Anschlussbeschäftigung  bzw.  eine  Übernahmemöglichkeit  geschaffen werden. 

 

 

2.5  Personalentwicklung 

 

 

Neben  der Weiterqualifizierung  zum  Verwaltungsfachangestellten  und zum  Verwaltungsfachwirt  ist  es  sinnvoll  und  erforderlich,  bereits vorhandene Tarifbeschäftigte, die in einer der EG 9-12 eingruppiert sind und  Verwaltungstätigkeiten  ausüben,  zu  einem  Studium  der Fachhochschule  zuzulassen  und  sie für die  Dauer des Studiums  unter Fortzahlung  des  Entgeltes  im  erforderlichen  Umfang  von  der Arbeitsleistung  frei  zu  stellen.  Dies entspricht der Verfahrensweise des Bundesministers des Inneren, der dies im  Erlass  05-220 231-2/6 vom 11 .10.2011  geregelt hat. 

 

 

2.6  Bindung von qualifiziertem Personal 

 

 

Abweichend  von  der tarifvertraglichen  Einstufung,  können  zur Bindung von  qualifizierten  Fachkräften  zur  Deckung  des  Personalbedarfs Zulagen  bzw.  eine  Vorweggewährung  von  ein  bis  zwei  Stufen  gezahlt werden  - tarifvertraglieh  geregelt  durch  §  16 Abs.  5 TV-L.  Von  dieser Möglichkeit  wird  bisher  jedoch  kein  Gebrauch  gemacht.  Um  diese Möglichkeiten auch tatsächlich ausschöpfen zu  können,  bedarf es einer Zuweisung  von  zusätzlichem  Personalbudget,  damit  die  Dienststellen über die  dafür  benötigten  Mittel  auch  verfügen  können.  Insbesondere die  Wissenschaftler  und  IT -Ingenieure  könnten  durch  attraktivere Angebote  der freien  Wirtschaft  aus  dem  öffentlichen  Dienst wechseln, falls  sie  nicht durch  zusätzliche  Anreize  an  den  Dienst  bei  der Polizei, NRW gebunden werden. 

 

 

Sachhaushalt 

 

 

Die  GdP  begrüßt es  ausdrücklich,  dass  im  Haushalt ein  Plus  von  44  Millionen  Euro bei  den  Investitionen  in  den  Fuhrpark  der  Polizei  ausgewiesen  ist.  Wegen  des Strategiewechsels  im  Rahmen  der  Neubeschaffung  der  Fahrzeuge,  also  der Entscheidung,  Fahrzeuge nicht mehr zu  leasen,  sondern  zu  kaufen,  hält es die GdP für erforderlich,  bereits jetzt im  Haushalt Vorkehrungen  zu  treffen,  um  zu  verhindern, dass  der Fuhrpark überaltert.  Es  sollten jetzt schon  Rücklagen  gebildet werden,  um die neu  beschafften Fahrzeuge in angemessener Zeit ersetzen zu  können.

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