Besoldung

Der Besoldungsanspruch der Beamtinnen und Beamten wird nicht in Tarifverhandlungen festgelegt, sondern der Landtag entscheidet per Gesetz über die Höhe der Besoldung seiner Beamtinnen und Beamten. Damit die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes nicht von der Einkommensentwicklung der Beschäftigten abgekoppelt werden, dringt die GdP in jeder Tarifrunde darauf, dass der Tarifabschluss eins zu eins auf die Beamten übertragen wird.

Dieser Forderung ist das Land Nordrhein-Westfalen in der letzten Tarifrunde nachgekommen. Am 31. März 2011 hat der Landtag beschlossen, dass die Ergebnisse der Tarifrunde 2011/12 zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Die Bezüge der Versorgungsempfänger steigen ebenfalls entsprechend. Im einzelnen steigen die Bezüge der Beamtinnen und Beamten wie folgt:

Erhöhung der Bezüge
    • Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro
    • 1,5 % ab 01.04.2011
    • 1,9 % ab 01.01.2012
    • anschließend 17 Euro Sockelbetrag
Anwärter
    • Einmalzahlung in Höhe von 120 Euro
    • 1,5 % ab 01.04.2011
    • 1,9 % ab 01.01.2012
    • anschließend 6 Euro Sockelbetrag


Daraus ergibt sich folgende Besoldung:

Grundvergütung von Beamtinnen und Beamten in NRW 2011
(vom 01.04. - 31.12.2011)

Besoldungstabelle 2011

Besoldungstabelle 2011 zum Download


Grundvergütung von Beamtinnen und Beamten in NRW 2012
(ab dem 01.01.2012)

Besoldungstabelle 2012

Besoldungstabelle 2012 zum Download
Familienzuschlag

Parallel mit der Erhöhung der Bezüge steigt auch der Familienzuschlag für die Beamtinnen und Beamten.


Familienzuschlag für das Jahr 2011:

Stufe 1
(§ 40 Abs. 1 BbesG)
Stufe 2
(§ 40 Abs. 2 BbesG)

Besoldungsgruppe A 2 bis A 8
109,15 €
207,19 €

übrige Besoldungsgruppen
114,63 €
212,67 €

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 98,04 €, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 305,46 €.

Erhöhung des Familienzuschlags für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um 5,57 €, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind

- in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um 27,83 €
- in der Besoldungsgruppe A 4 um 22,26 €
- in der Besoldungsgruppe A 5 um 16,70 €.

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Familienzuschlag für das Jahr 2012:
Stufe 1
(§ 40 Abs. 1 BbesG)
Stufe 2
(§ 40 Abs. 2 BbesG)

Besoldungsgruppe A 2 bis A 8
111,22 €
211,13 €

übrige Besoldungsgruppen
116,81 €
216,71 €

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,90 €, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 311,26 €.

Erhöhung des Familienzuschlags für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um 5,68 €, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind

- in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um 28,36 €
- in der Besoldungsgruppe A 4 um 22,68 €
- in der Besoldungsgruppe A 5 um 17,02 €.

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.


Die aktuellen Entgelttabellen für Tarifbeschäftigte gibt es hier.
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