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1500 Einstellungen auch zum 01.09.2014

1500 Einstellungen auch zum 01.09.2014  - Foto: GdP

In letzter Zeit haben sich die Anfragen der Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter gehäuft, die noch keine schriftliche Einstellungszusage hatten und wissen wollten, ob sie nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren als Beamtin oder Beamter auf Widerruf eingestellt werden. Bislang konnte dazu noch keine Aussage getroffen werden, da der Erlass des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.07.2014 dazu keine Ausführungen macht. Diese Unsicherheit hat jetzt durch einen Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfallen vom 17.07.2014 ein Ende!

Fest steht:
Die 1500 Anwärterinnen und Anwärter des Polizeivollzugsdienstes werden alle eingestellt!
  • Für diejenigen Anwärterinnen und Anwärter, die bereits eine Einstellungszusage erhalten haben, besteht laut Erlass eine Rechtsverpflichtung zur Einstellung.
  • Für diejenigen, die noch keine verbindliche Zusage erhalten haben, begründet das bisherige Einstellungsverfahren ein schutzwürdiges Interesse auf Einstellung. Laut Erlass haben die Bewerberinnen und Bewerber nach nunmehr neunmonatiger Verfahrensdauer sowie den ergangenen Mitteilungen berechtigter Weise anderweitige Dispositionen zu ihrer beruflichen Zukunft zurückstellen können.
Die GdP begrüßt die Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen.
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