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Beamtenpolitik

40 000 der 45 000 Beschäftigten bei der Polizei in NRW sind Vollzugs- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamte. Ihre Besoldung während der aktiven Dienstzeit und ihre Versorgung im Alter werden nicht durch einen Tarifvertrag sondern durch ein Gesetz geregelt. Beamte haben im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe ihres Dienstherren.

Damit die Beamtinnen und Beamten nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung in anderen Branchen abgekoppelt werden, brauchen sie eine starke Interessenvertretung.

Die GdP vertritt die Interessen aller Beschäftigen bei der Polizei. Denn nur gemeinsam sind wir stark. Bei den Tarifauseinandersetzungen für den öffentlichen Dienst ruft die GdP deshalb nicht nur die Tarifbeschäftigten zu Demonstrationen auf, sondern auch die Polizeibeamtinnen und -beamten.

Die GdP kämpft nicht nur für eine gute Bezahlung aller Beamten und Tarifbeschäftigten bei der Polizei, sondern auch für faire Arbeitsbedingungen. Wir haben nicht nur einen besseren Arbeitsschutz durchgesetzt , sondern auch die zweigeteilte Laufbahn bei der Polizei und eine Verdopplung der Einstellungszahlen.

Und wir mischen uns in aktuelle politische Auseinandersetzung ein. Zum Beispiel mit Vorschlägen für ein betriebliches Gesundheitsmanagement bei der Polizei, damit der Krankenstand bei der Polizei endlich wieder kleiner wird. Mit Eckpfeilern für ein neues Dienstrecht in NRW, das den radikal gewandelten Anforderungen an den öffentlichen Dienst gerecht wird. Und mit Forderungen nach fairen Aufstiegschancen auch im Höheren Dienst, damit sich bei der Polizei Leistung wieder lohnt.

Die aktuelle Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte des Landes NRW finden sie hier.

Mehr Infos zur Beamtenpolitik: Tel. 0211/29 10 1-35, E-Mail: beamte@gdp-nrw.de

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