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Pressemitteilung

Einführung von Section Control in NRW ist überfällig

Einführung von Section Control in NRW ist überfällig - Foto: GdP
Düsseldorf.

Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei NRW (GdP) ist die Einführung von Section Control in NRW überfällig und darf nicht durch den reflexhaften Verweis auf einen angeblichen Generalverdacht verhindert werden. „Gegenüber den Opfern von schweren Verkehrsunfällen ist der Verweis auf den Datenschutz der Autofahrer zynisch,“ so der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens, der den Vorwurf, durch die Technik würden Autofahrer unter Generalverdacht gestellt, entschieden zurückweist: „Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Vorwurf bereits für die technisch weit weniger sichere Kennzeichenerfassung zur Strafverfolgung in Bayern klar verneint. Das muss auch die Landespolitik in NRW zur Kenntnis nehmen.“

Bei der aktuellen Gerätegeneration zur Geschwindigkeitsüberwachung, ist die Erfassung persönlicher Daten von unbescholtenen Autofahrern nach Überzeugung der GdP technisch so gut wie ausgeschlossen. Zur Geschwindigkeitsmessung wird lediglich ein verschlüsseltes Bild der unteren Heckpartie des Fahrzeugs genutzt. Mit diesen Daten, die zudem sofort nach einer regelkonformen Durchfahrt gelöscht werden, ist ein Rückschluss auf Halter oder Fahrer des Fahrzeugs nicht möglich. Erst wenn ein Verstoß festgestellt wird, werden die Daten entschlüsselt und mit einem herkömmlichen „Blitzerfoto“, das Nummernschild und Fahrer erkennen lässt, verknüpft.

Ganz überraschend kommt der Vorstoß von Innenminister Jäger nach Ansicht der GdP zudem nicht: Bereits das Anfang des Jahres von Verkehrsminister Groschek vorgestellte Verkehrssicherheitsprogramm für NRW, enthält eine deutliche Absichtserklärung zur Nutzung von Section Control. Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der GdP nicht nachvollziehbar, wieso Jägers Vorschläge zur konkreten Umsetzung dieser Absichtserklärung in ersten politischen Reaktionen jetzt als Schnellschuss abqualifiziert werden.

„Die Erfahrungen im Ausland zeigen, dass mit dieser Technik eine deutliche Reduzierung der Verkehrsunfallopfer möglich ist. Deshalb ist es richtig, wenn jetzt endlich konkrete Schritte zur Einführung erfolgen.“, so Mertens, der die Politik ausdrücklich vor doppelten Maßstäben warnt: „Bei der kürzlich aufgrund des Drucks vor allem der Grünen beschlossenen Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten, will die Landesregierung das Argument, dass hierdurch Polizisten unter Generalverdacht gestellt werden, ausdrücklich nicht gelten lassen.“ Mertens weiter: „Wenn die gleichen Politiker jetzt mit dem Verweis auf das angebliche Risiko eines Generalverdachts gegenüber Autofahrern die Nutzung von Section Control ablehnen, ist das unglaubwürdig.“

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