Pressemitteilung
Einführung von Section Control in NRW ist überfällig
Bei der aktuellen Gerätegeneration zur Geschwindigkeitsüberwachung, ist die Erfassung persönlicher Daten von unbescholtenen Autofahrern nach Überzeugung der GdP technisch so gut wie ausgeschlossen. Zur Geschwindigkeitsmessung wird lediglich ein verschlüsseltes Bild der unteren Heckpartie des Fahrzeugs genutzt. Mit diesen Daten, die zudem sofort nach einer regelkonformen Durchfahrt gelöscht werden, ist ein Rückschluss auf Halter oder Fahrer des Fahrzeugs nicht möglich. Erst wenn ein Verstoß festgestellt wird, werden die Daten entschlüsselt und mit einem herkömmlichen „Blitzerfoto“, das Nummernschild und Fahrer erkennen lässt, verknüpft.
Ganz überraschend kommt der Vorstoß von Innenminister Jäger nach Ansicht der GdP zudem nicht: Bereits das Anfang des Jahres von Verkehrsminister Groschek vorgestellte Verkehrssicherheitsprogramm für NRW, enthält eine deutliche Absichtserklärung zur Nutzung von Section Control. Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der GdP nicht nachvollziehbar, wieso Jägers Vorschläge zur konkreten Umsetzung dieser Absichtserklärung in ersten politischen Reaktionen jetzt als Schnellschuss abqualifiziert werden.
„Die Erfahrungen im Ausland zeigen, dass mit dieser Technik eine deutliche Reduzierung der Verkehrsunfallopfer möglich ist. Deshalb ist es richtig, wenn jetzt endlich konkrete Schritte zur Einführung erfolgen.“, so Mertens, der die Politik ausdrücklich vor doppelten Maßstäben warnt: „Bei der kürzlich aufgrund des Drucks vor allem der Grünen beschlossenen Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten, will die Landesregierung das Argument, dass hierdurch Polizisten unter Generalverdacht gestellt werden, ausdrücklich nicht gelten lassen.“ Mertens weiter: „Wenn die gleichen Politiker jetzt mit dem Verweis auf das angebliche Risiko eines Generalverdachts gegenüber Autofahrern die Nutzung von Section Control ablehnen, ist das unglaubwürdig.“
Ganz überraschend kommt der Vorstoß von Innenminister Jäger nach Ansicht der GdP zudem nicht: Bereits das Anfang des Jahres von Verkehrsminister Groschek vorgestellte Verkehrssicherheitsprogramm für NRW, enthält eine deutliche Absichtserklärung zur Nutzung von Section Control. Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der GdP nicht nachvollziehbar, wieso Jägers Vorschläge zur konkreten Umsetzung dieser Absichtserklärung in ersten politischen Reaktionen jetzt als Schnellschuss abqualifiziert werden.
„Die Erfahrungen im Ausland zeigen, dass mit dieser Technik eine deutliche Reduzierung der Verkehrsunfallopfer möglich ist. Deshalb ist es richtig, wenn jetzt endlich konkrete Schritte zur Einführung erfolgen.“, so Mertens, der die Politik ausdrücklich vor doppelten Maßstäben warnt: „Bei der kürzlich aufgrund des Drucks vor allem der Grünen beschlossenen Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten, will die Landesregierung das Argument, dass hierdurch Polizisten unter Generalverdacht gestellt werden, ausdrücklich nicht gelten lassen.“ Mertens weiter: „Wenn die gleichen Politiker jetzt mit dem Verweis auf das angebliche Risiko eines Generalverdachts gegenüber Autofahrern die Nutzung von Section Control ablehnen, ist das unglaubwürdig.“