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Elektroimpulsgeräte im WWD - Fakten statt Emotionen!

Elektroimpulsgeräte im WWD - Fakten statt Emotionen! - Foto: GdP

Die aktuelle Gewaltentwicklung und das Einsatzgeschehen machen es erforderlich, auch über Veränderungen der Einsatzmittel nachzudenken. Das hat bereits die NRW-Gewaltstudie deutlich gezeigt. Allerdings müssen die neuen Einsatzmittel zielführend sein. Vor allem die emotional geführte Diskussion über die Notwendigkeit einer Ausstattung des Wach- und Wechseldienstes mit Distanz-Elektroimpulsgeräten, besser bekannt unter dem Herstellernamen der Firma Taser, zeigt, dass eine Entscheidung auf der Basis von Fakten erfolgen muss.

Wirkung ohne Nebenwirkung – das sollen Distanz-Elektroimpulsgeräte bewerkstelligen. Bei den Spezialeinheiten in NRW sind sie seit 1998 im Einsatz. Mit guter Erfolgsbilanz. Daher drängt sich die Frage auf, ob NRW nicht den gleichen Weg gehen sollte wie die Polizei in Großbritannien und Frankreich und zum Teil auch die Schweiz, die auch den Wach- und Wechseldienst mit diesen Distanz-Elektroimpulsgeräten ausgestattet haben.

Dem Taser eilt der Ruf voraus, nicht nur schonender im Umgang mit dem polizeilichen Gegenüber zu sein, sondern gleichzeitig auch das Verletzungsrisiko der Kolleginnen und Kollegen zu verringern.

Insbesondere im Einsatz beim Brechen eines Widerstandes bei Einzeltätern überzeugt der Taser, indem er gravierendere Verletzungen auf beiden Seiten vermeidet und dabei hilft, die Lage schnell zu klären. Die Erfahrungen insbesondere auch aus dem Ausland zeigen, dass mit einem Taser operierende Polizisten in bestimmten Fallkonstellationen ohne einen Schusswaffeneinsatz auskommen.

Der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten wirft aber auch eine ganze Reihe von offenen Fragen auf, die vor einer Entscheidung über eine flächendeckende Einführung in NRW beantwortet werden müssen:

  • Soll ein Taser lediglich als zusätzliche Option zur Verfügung gestellt werden, oder wird er gegen ein aktuell vorhandenes Einsatzmittel getauscht werden – und falls ja gegen welches?
  • Ist eine persönliche Ausstattung sinnvoll, oder ist eine Fahrzeugausstattung der bessere Weg?
  • Wie hoch ist der Aus- und Fortbildungsbedarf einzuschätzen und zu Lasten welcher anderer Bereiche geht das notfalls? Denn schon jetzt ist der bestehende Fortbildungsbedarf im Wach- und Wechseldienst kaum noch zu bewältigen.
  • Wie sieht die Abstimmung zu anderen Einsatzmitteln (RSG, EMSA, körperliche Gewalt) aus und was hat das für Konsequenzen für die rechtliche Bewertung einer im Einsatz getroffenen Entscheidung?
  • Wie wirkt die Einführung eines Taser auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Schusswaffeneinsatzes?
  • Sind die Erfahrungen aus dem Bereich der Spezialeinheiten, die unter anderen operativ-taktischen Voraussetzungen arbeiten, auf den Wach- und Wechseldienst übertragbar?
  • Inwieweit sind die positiven Erfahrungen im Ausland von rechtlichen und operativen Voraussetzungen abhängig, die in NRW nicht gegeben sind?

Das fordert die GdP:

1. Erst die offenen Fragen klären!
Die GdP hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die an der Klärung der offenen Fragen arbeitet. Im Herbst werden sich die Gremien der GdP mit dem Ergebnis auseinander setzen. Wir sind überzeugt davon, dass gerade bei grundlegenden und sensiblen Entscheidungen wie der Einführung von Tasern von Anfang an alles stimmen muss.

2. Handlungssicherheit auf der Straße nicht gefährden!
In keinem Fall dürfen Veränderungen der Einsatzmittel dazu führen, dass für die Kolleginnen und Kollegen im Einsatz Handlungsunsicherheit entsteht, oder dass der Rechtfertigungsdruck im Anschluss an eine polizeiliche Maßnahme weiter steigt. Das kann beim aktuellen Diskussionsstand zum Thema Taser trotz einer Reihe zu erwartender Vorteile nicht ausgeschlossen werden.

3. Fakten statt aggressiver Produktwerbung sprechen lassen!
Aggressive Produktwerbung ersetzt keine Argumente. Die Arbeitsgruppe der GdP lässt sich ihre Veranstaltungen nicht durch Produktwerbung für die Firma Taser finanzieren. Wir informieren uns umfassend und nicht nur beim Hersteller.
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