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Pressemitteilung

GdP-Vize: Betrunkene Radler gefährden die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer

GdP-Vize: Betrunkene Radler gefährden die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, Foto: GdP
Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt Forderungen von Verkehrsexperten nach Absenkung der Promillegrenze für Radfahrer von 1,6 auf 1,1 Promille. Darüber hinaus gebe es in der GdP auch Diskussionen über die Frage, ob für alkoholisierte Fahrradfahrer ab 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit eingeführt werden sollte. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Arnold Plickert sagte vor dem an Donnerstag beginnenden Verkehrsgerichtstag in Goslar: „Wer sich betrinkt, soll nicht nur das Auto, sondern auch das Fahrrad stehen lassen. Niedrigere Grenzwerte bedeuten weniger Alkoholfahrten, dadurch weniger Unfälle und schließlich weniger verletzte und getötete Radfahrer.“

Die bisherige Promillegrenze von 1,6 Promille werde dem Anspruch auf eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr längst nicht mehr gerecht. Deshalb sei, so Plickert, eine deutliche Absenkung zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer geboten. Das fordere die GdP schon seit Jahren. Die heute gültige Promillegrenze ermutige Radler geradezu, volltrunken aufs Rad zu steigen.“

Alkohol ist laut GdP eine der wichtigsten Hauptunfallursachen, nicht nur bei Autofahrern. Bei Alleinunfällen von Radfahrern ist in 15 bis 20 Prozent der Fälle Alkohol eine der Unfallursachen. Aufgrund der durch Alkohol verminderten Reaktionsfähigkeit steigt das Risiko schwerer Verletzungen vor allem auch für die Radfahrer selbst. Das Risiko für schwere Verletzungen im Gesicht und am Kopf ist bei alkoholisierten Radfahrern dreifach erhöht.

Der GdP-Vize mahnte die politisch Verantwortlichen, bei ihren künftigen Beratungen die personelle Situation der polizeilichen Verkehrsüberwachung nicht außer Acht zu lassen. „Jede neu erlassene Regel ist nur die Hälfte wert, wenn das Risiko beim Regelverstoß erwischt zu werden, zu gering ist.“ Der Mehraufwand an Kontrollen wäre insbesondere dann zu stemmen, wenn endlich die Atemalkoholkontrolle als Beweismittel im Strafverfahren anerkannt werde. Dann könne die Zahl der Alkoholkontrollen auch bei Radfahrern deutlich gesteigert werden, sagte Plickert.

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