Eckpunkte für ein modernes Personalvertretungsgesetz

Seit dem 17.10.2007 gilt in NRW ein neues Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG), mit dem die bis dahin bestehenden Mitbestimmungs-, Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Personalräte im öffentlichen Dienst massiv eingeschränkt worden sind. Die Beteiligung der Personalräte bei Einstellungen und Versetzungen wurde ausgehöhlt, ihre politische Durchschlagskraft durch die Einführung von Gruppenrechten für Minderheiten in der Belegschaft geschwächt. Neue Regelungsbereiche, die durch die zunehmende Bedeutung moderner Informations- und Kommunikationssysteme im öffentlichen Dienst, durch den Einzug neuer Betriebs- und Organisationsformen und durch neue Beschäftigungsformen tief greifende Konsequenzen für die Beschäftigten haben, werden durch das neue LPVG nicht erfasst.

Im Oktober 2008 haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, ver.di, GEW und GdP, deshalb eigene Eckpunkte für ein modernes Personalvertretungsgesetz vorgelegt.

Eckpunkte für ein neues Landespersonalvertretungsgesetz im öffentlichen Dienst

Weitere Informationen und Downloads zum LPVG befinden sich im geschützten Mitgliederbereich, der für die Vorsitzenden, Schriftführer und Kassierer der Kreisgruppen mit entsprechendem Login einsehbar ist.
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