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Personalratswahlen 2016

Landkreistag blitzt ab: Auch die Kreisbeschäftigten wählen bei der Polizei mit

Landkreistag blitzt ab: Auch die Kreisbeschäftigten wählen bei der Polizei mit - Foto: GdP

Für die GdP war es schon immer klar: Wer bei der Polizei weisungsgebunden tätig ist, darf auch den Personalrat bei der Polizei wählen. Das gilt auch für die Kreisbeschäftigten der Landratsbehörden, die bei der Kreispolizeibehörde tätig sind. Das hat jetzt auch das Ministerium für Inneres und Kommunales erneut klargestellt. Mit dieser Entscheidung werden Mitbestimmungslücken verhindert und die Demokratie in den Dienststellen gestärkt. In vielen Kreispolizeibehörden bedeutet diese Entscheidung eine Stärkung der Arbeitnehmervertreter im Personalrat.

Bereits für die Personalratswahl 2012 hatte das Ministerium eine entsprechende Regelung getroffen. Hiergegen hat sich der Landkreistag im Vorfeld der Personalratswahl 2016 heftig gewehrt und das Ministerium für Inneres und Kommunales aufgefordert, den entsprechenden Erlass aus dem Jahr 2012 zu ändern. Dem hat das Ministerium jetzt eine Absage erteilt.

Das Ministerium hat damit die Rechtsauffassung der GdP und der Wahlvorstände in den Landratsbehörden bestätigt, die sich in den vergangenen Wochen mit einer teilweise massiven Verweigerungshaltung der Personalverwaltungen auseinander setzen mussten.
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