Personalräte haben starke Rechte

2007 hatte die schwarz-gelbe Landesregierung das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) drastisch verschlechtert. Die Möglichkeiten der Personalräte, die Interessen der Beschäftigten in den Dienststellen der Polizei effektiv zu vertreten, wurden massiv beschnitten. Die GdP hat sich im Gegensatz zu anderen Berufsvertretungen nie mit dem Kahlschlag bei der Mitbestimmung abgefunden. Schon 2007 hat die GdP gemeinsam mit dem DGB, mit ver.di und der GEW erste Eckpunkte für ein Mitbestimmungsrecht erarbeitet, das diesen Namen auch verdient.

Beim Regierungswechsel zu Rot/Grün im Jahre 2010 war die GdP deshalb gut aufgestellt. Sie war die einzige Interessenvertreterin der Beschäftigten der Polizei, die 2011 bei der Reform des Mitbestimmungsrechts ihre Forderungen klar formuliert und durchgesetzt hat. Es ist der GdP nicht nur gelungen ist, den Abbau der Mitbestimmung von 2007 rückgängig zu machen, sondern auch die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in NRW zukunftsfähig zu machen.

So haben Personalräte heute einen gesetzlichen Anspruch, in Projekten und Arbeitsgruppen mitzuarbeiten und umfassend informiert zu werden. Das gilt auch in Bezug auf Information zu den wirtschaftlichen Absichten und den Entwicklungen in den Dienststellen. Die Personalräte sind deshalb wieder in der Lage, auf Augenhöhe mit der Leitung der Dienststellen zu verhandeln, wenn es um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen geht.

Von großer Bedeutung ist auch, dass die 2007 erfolgte Aberkennung des Wahlrechts der Kommissaranwärterinnen und -anwärter bei den Wahlen zu den örtlichen Personalräten wieder rückgängig gemacht worden ist. Bei den Personalratswahlen am 11. -14. Juni 2012 können die 3500 Kolleginnen und Kollegen, die sich derzeit durch ein Bachelor-Studium auf den Polizeidienst vorbereiten, wieder ihr demokratisches Wahlrecht in den Ausbildungsbehörden wahrnehmen.

Die wichtigsten Änderungen des LPVG auf einen Blick:
    · Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Personalräte
    · Personalversammlungen wieder während der Arbeitszeit
    · Ausweitung der Rechte der JAV
    · Einführung der prozessbegleitenden Mitbestimmung
    · Einführung von Wirtschaftsausschüssen
    · Einführung von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Dienststellen
    · (Wieder-)Einführung von Mitbestimmung bei:
    - Umsetzung ohne Ortswechsel
    - Stufenlaufzeit/Entgeltgrundsätze
    - Zulassung zum Aufstieg
    - Entlassung von Beamten auf Probe und Widerruf
    - Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit
    - Technologietatbeständen
    - Einführung, Ausgestaltung und Aufhebung der Gleitzeit
    - Grundsätzen der Berufsausbildung der Beamten
    - Grundsätzen der Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung (FZO)
    - Poolbildung
    - Privatisierung
    - Kündigungen
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