Zum 1. Januar entfällt das Sonderzahlungsgesetz NRW und die bisher zum Jahresende ausgekehrte jährliche Sonderzuwendung wird in die monatlichen Bezüge integriert. Die monatliche Besoldung wird damit zukünftig auf der Grundlage des Grundgehalts, ggf. vorhandenen Familienzuschlägen oder Kindererhöhungsbeträgen sowie von Amts- und Stellenzulagen berechnet. Auf das Jahr gerechnet ändert sich an der Gesamtsumme der Bezüge jedoch nicht.