26. August 2010

Pressemitteilung

Bundesregierung setzt GdP-Forderung nach eigenständigem Unterbringungsrecht für Sexualstraftäter um

Richter fordert zudem, dass es auch für die bereits entlassenen, gefährlichen Straftäter eine zwangsweise Unterbringung geben muss, wenn sie nicht therapiewillig sind. „Auch hier gilt Opferschutz vor Täterschutz“.


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