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Tarif-News

Präventionsleistungen für Beschäftigte

Präventionsleistungen für Beschäftigte, Foto: GdP

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland bzw. Westfalen bietet in NRW Vorsorgemaßnahmen für Beschäftigte an. Mit „Betsi“ – Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern – bietet die Deutsche Rentenversicherung in Nordrhein-Westfalen ein Präventionsprogramm für Beschäftigte zum Umgang mit gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz an.

Durch die frühzeitige Förderung gesunder Lebens- und Arbeitsstrategien soll die allgemeine Fitness der Arbeitnehmer gestärkt werden, so dass diese ihren (beruflichen) Alltag besser bewältigen können.
Geeignet ist „Betsi“ daher insbesondere für Berufstätige mit ersten gesundheitlichen Beschwerden wie beispielsweise Rückenschmerzen, Bluthochdruck, Diabetis Mellitus sowie bei allgemeinen Problemen mit dem Gewicht oder der Ernährung.

Aufgeteilt ist das Programm in drei Phasen – die Initial-, die Trainings- sowie die Eigenaktivitätsphase.

Während der am Anfang stehenden Initialphase lernt der Teilnehmer die Präventionsgruppe sowie die Präventionseinrichtung kennen, wo zunächst eine Diagnostik erfolgt und sodann ein individueller Trainingsplan erstellt wird. Diese Phase findet in Form eines dreitägigen wohnortnahen Einstiegsprogramms statt. Daran schließt sich die Trainingsphase an, während der die Teilnehmer berufsbegleitend zweimal wöchentlich nach dem Feierabend in der Präventionseinrichtung trainieren und die über 16 Wochen (Rheinland) bzw. über 12 Wochen (Westfalen) andauert. Am Ende steht die Eigenaktivitätsphase, während der die Beschäftigten das in der Initial- sowie der Trainingsphase Gelernte umsetzen und mit eigener Initiative weiter trainieren. Die Programmteilnehmer werden in dieser letzten Phase durch einen sogenannten Refresher-Tag“ unterstützt, an welchem die Möglichkeit besteht, die erlernten Trainingsinhalte aufzufrischen und sich mit den anderen Teilnehmern über die gemachten Erfahrungen und Erfolge auszutauschen.

Wer trägt die Kosten für das Präventionsprogramm?

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für die Initial- und die Trainingsphase sowie den Auffrischungstag während der Eigenaktivitätsphase. Für die dreitägige Initialphase besteht in der Regel ein Anspruch seitens des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung, es sei denn, dieser ist aufgrund bestehender Vorerkrankungen bereits ausgeschöpft worden.

Wie kann ich an „Betsi“ teilnehmen?

Erforderlich ist die Stellung eines entsprechenden Antrags, der auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter dem Link http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0180.pdf?__blob=publicationFile&v=13 heruntergeladen werden kann.

Der ausgefüllte Antrag muss zusammen mit einem von dem behandelnden Hausarzt erstellten Befundbericht, der den Gesundheitszustand des Versicherten beschreibt, an die Deutsche Rentenversicherung gesendet werden.

Wo in NRW liegen die entsprechenden Präventionseinrichtungen?

In welchen nordrheinwestfälischen Städten bzw. in welchen Einrichtungen die Präventionsleistungen angeboten werden, kann über die auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung angebotene Broschüre zum Thema Rehabilitation unter dem Menüpunkt „Services“ eingesehen werden.

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